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für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
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Wenn ich die Verzugspauschale bei Krankenkassen einfordere, höre ich entweder nichts oder bekomme den Verweis auf die Abrechnungsstellen. Die Abrechnungsstellen ihrerseits bestätigen den Eingang der Mail und dann kommt auch nichts mehr.
Ich selbst rechne noch über die AZH ab und bisher war es mir zu lästig, mich bzgl. Eintreibung an einen Anwalt zu wenden. In letzter Zeit werden es aber immer mehr Fälle ....
Für sachbezogene Antworten bedanke ich mich!
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Wenn ich die Verzugspauschale bei Krankenkassen einfordere, höre ich entweder nichts oder bekomme den Verweis auf die Abrechnungsstellen.
und wenn das geld nach einer woche immer noch nicht da ist, kann man immer noch eine anwaltskanzlei um die ecke suchen und erklären, das solche geschichten immer wieder vorkommen und du demnächst gern unkompliziert die rechnung als mail zuschicken würdest zum eintreiben.
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Alex Moro schrieb:
nele69 schrieb am 30.11.2023 14:06 Uhr:Wie macht ihr's?
da fehlt ein schlusssatz denke ich. sowas wie: "ein verweis an den abrechnungspartner ist irrelavant, da KK vertragspartner ist. bei verstreichung der frist - 7 tage - wird das weitere schreiben ein jurist übernehmen"
Wenn ich die Verzugspauschale bei Krankenkassen einfordere, höre ich entweder nichts oder bekomme den Verweis auf die Abrechnungsstellen.
und wenn das geld nach einer woche immer noch nicht da ist, kann man immer noch eine anwaltskanzlei um die ecke suchen und erklären, das solche geschichten immer wieder vorkommen und du demnächst gern unkompliziert die rechnung als mail zuschicken würdest zum eintreiben.
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SNS37 schrieb:
Was mir noch nicht ganz klar ist, wann Du denn die Verzugspauschale bei den KK einforderst. Generell, weil Du zu spät dein Geld bekommst (ganze Abrechnung), oder wenn Dir unerlaubt etwas abgesetzt wurde, also einen Nachforderung?
Und bei Nachforderungen warte ich ab, bis die Kohle da ist - da gibt's nämlich auch noch die Verzugszinsen obendrauf.
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die neue schrieb:
@SNS37 Beides! Die Kassen haben Zahlungsfrist von 21 Tagen nach Eingang der Unterlagen. Den Eingang sehe ich per Sendungsverfolgung. Und ab dann 21 Tage gerechnet. Bei Kassen, die immer pünktlich zahlen, drücke ich bei 1-2 Tagen auch mal ein Auge zu. Die anderen erhalten von mir unverzüglich die Verzugspauschale von 40 Euro aufgebrummt.
Und bei Nachforderungen warte ich ab, bis die Kohle da ist - da gibt's nämlich auch noch die Verzugszinsen obendrauf.
Und bei Nachforderungen warte ich ab, bis die Kohle da ist - da gibt's nämlich auch noch die Verzugszinsen obendrauf.
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SNS37 schrieb:
@die neue
die neue schrieb am 30.11.2023 20:16 Uhr:@SNS37 Beides! Die Kassen haben Zahlungsfrist von 21 Tagen nach Eingang der Unterlagen. Den Eingang sehe ich per Sendungsverfolgung. Und ab dann 21 Tage gerechnet. Bei Kassen, die immer pünktlich zahlen, drücke ich bei 1-2 Tagen auch mal ein Auge zu. Die anderen erhalten von mir unverzüglich die Verzugspauschale von 40 Euro aufgebrummt. Denke da haben wir uns missverstanden! Die Frage war eigentlich an nele69 gerichtet, weil hier ja wohl über AZH abgerechnet wird und nicht selbst. Deswegen die Nachfrage, wann denn überhaupt direkt an die KK die Verzugspauschale gestellt wird. Bei einer Selbstabrechnung ist das natürlich so wie Du hier geschrieben hast, aber über ein Abrechnungszentrum geht das ja nicht. Deswegen habe ich nicht verstanden warum nele69 überhaupt die KK direkt anschreibt? Wenn hier in diesem Fall das Geld zu spät, also nicht wie mit AZH vertraglichen vereinbart, auf dem Konto erscheint, dann geht AZH in Verzug und nicht die KK. Bei einer begründeten Nachforderung natürlich die KK, aber auch hier müsste dann AZH diese Kosten eintreiben und letztendlich weitergeben. Auch in so einem Fall wäre die KK hier nicht der 1. Ansprechpartner. Hoffe es war jetzt etwas verständlicher.
Und bei Nachforderungen warte ich ab, bis die Kohle da ist - da gibt's nämlich auch noch die Verzugszinsen obendrauf.
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nele69 schrieb:
Danke für die Info. AZH hatte sich bisher immer für nicht zuständig erklärt.
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nele69 schrieb:
Wie macht ihr's?
Wenn ich die Verzugspauschale bei Krankenkassen einfordere, höre ich entweder nichts oder bekomme den Verweis auf die Abrechnungsstellen. Die Abrechnungsstellen ihrerseits bestätigen den Eingang der Mail und dann kommt auch nichts mehr.
Ich selbst rechne noch über die AZH ab und bisher war es mir zu lästig, mich bzgl. Eintreibung an einen Anwalt zu wenden. In letzter Zeit werden es aber immer mehr Fälle ....
Für sachbezogene Antworten bedanke ich mich!
Das geht nur für Selbstabrechner.
Mein Stand der Dinge, wenn es anders ist, dann lerne ich gerne dazu. Ich rechne jetzt auch über ein Abrechnungszentrum. Seit November über RZH😃
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massu schrieb:
Wenn du über einer Abrechnungsstelle abrechnest kannst du die 40€ nicht verlangen. Du hast deine Rechte abgetreten. Wenn dann kann das die AZH für dich machen. Aber die behält dann die 40€.
Das geht nur für Selbstabrechner.
Mein Stand der Dinge, wenn es anders ist, dann lerne ich gerne dazu. Ich rechne jetzt auch über ein Abrechnungszentrum. Seit November über RZH😃
Klappt problemlos.
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nele69 schrieb:
Danke Shia. Hab mir ein Angebot von der RZH kommen lassen und werde wahrscheinlich wechseln. LG!
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Shia schrieb:
Wir geben die 40€ Rechnung an das Abrechnungszentrum die treiben uns das ein und wir bekommen auch das Geld. RZH
Klappt problemlos.
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