Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
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• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
habe vor einiger Zeit gelesen, das man den Kassen 40 Euro in Rechnung stellen kann, wenn diese Absetzungen machen die nicht rechtens sind.
gilt dies auch wenn mir die Kasse bei einem Patienten die Rezeptgebühr nicht erstattet, da keine Befreiung vorliegt, ich diese jedoch habe?
Passierte jetzt schon das vierte mal in folge bei dem gleichen Patienten.
Würde mich freuen der grünen Kasse mal so was in Rechnung stellen zu können.
wünsche allen ein schönes Wochenende und einen erholsamen Vatertag
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idefix- schrieb:
Hallo Kollegen,
habe vor einiger Zeit gelesen, das man den Kassen 40 Euro in Rechnung stellen kann, wenn diese Absetzungen machen die nicht rechtens sind.
gilt dies auch wenn mir die Kasse bei einem Patienten die Rezeptgebühr nicht erstattet, da keine Befreiung vorliegt, ich diese jedoch habe?
Passierte jetzt schon das vierte mal in folge bei dem gleichen Patienten.
Würde mich freuen der grünen Kasse mal so was in Rechnung stellen zu können.
wünsche allen ein schönes Wochenende und einen erholsamen Vatertag
nach BGB § 280
Habe ich schon erfolfgreich in Rechnung gestellt :blush:
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eMKa schrieb:
§ 288 BGB
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idefix- schrieb:
Liebe Kollegen danke für die Info. gilt dies dann nur für ein Rezept oder kann man für jedes abgezogene Rezept (bei uns sind es zwei Abrechnungen mit je zwei Rezepten) die Gebühr in Rechnung stellen?
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Wonderwoman schrieb:
Für jede sich in Verzug befindliche Rechnung
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idefix- schrieb:
vielen Dank :clap: Wird mir Spaß machen die Rechnungen zu schreiben
§ 288 BGB
Richtig, §288 BGB
Hatte da wohl nicht richtig aufgepasst
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Birgit88 schrieb:
eMKa schrieb am 13.5.15 20:59:
§ 288 BGB
Richtig, §288 BGB
Hatte da wohl nicht richtig aufgepasst
möchte einklinken, da ich eine Frage zu Rechnungsstellung habe. Wir rechnen über Optica ab. Stellt Ihr die Rechnung dann immer direkt an das jeweilige Abrechnungszentrum (in dem Fall für die BKK's in Emmendingen) oder reicht Ihr das über das Abrechnungszentrum zusammen mit der Forderung der abgezogenen Leistungen ein?
Vielen Dank + Gruß
Frank
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frank230 schrieb:
Guten Abend Zusammen,
möchte einklinken, da ich eine Frage zu Rechnungsstellung habe. Wir rechnen über Optica ab. Stellt Ihr die Rechnung dann immer direkt an das jeweilige Abrechnungszentrum (in dem Fall für die BKK's in Emmendingen) oder reicht Ihr das über das Abrechnungszentrum zusammen mit der Forderung der abgezogenen Leistungen ein?
Vielen Dank + Gruß
Frank
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Wonderwoman schrieb:
Wozu ist das Abrechnungszentrum denn da, wenn die nicht abrechnen? Für irgendwas müssen die ja ihre 1% vom Umsatz bekommen...
Ich könnte es einfach nachberechnen lassen, hab aber so langsam keine Lust mehr die Mehrarbeit für lau zu machen.
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frank230 schrieb:
Na klar abrechen natürlich. Mir ging es nur um die Forderung der 40€ deren Eintreibung die ja nicht zwangsläufig Aufgabe eines Abrechnungszentrum ist. Wobei das ja mal ganz genau betrachte mal eine sinnvolle Dienstleistung wäre :blush:
Ich könnte es einfach nachberechnen lassen, hab aber so langsam keine Lust mehr die Mehrarbeit für lau zu machen.
"Da zur Rechnungsbearbeitung uns keine Befreiung vorlag, wurde der Betrag abgezogen, nach Überprüfung der Sachlage wird der ausstehende Betrag, gemäß der vertraglich verienbarten Zahlungsfrist von 4 Wochen überwiesen.
Da kein Zahlungsverzug vorliegt, kann die geforderte pauschale Entschädigung nicht bezahlt werden"
Überlege, die Angelegenheit dem Anwalt zu übergeben, alleine schon wegen der Frechheit der 4 Wochenfrist.
Was denkt ihr darüber
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idefix- schrieb:
Habe heute Antwort von der AOK bekommen
"Da zur Rechnungsbearbeitung uns keine Befreiung vorlag, wurde der Betrag abgezogen, nach Überprüfung der Sachlage wird der ausstehende Betrag, gemäß der vertraglich verienbarten Zahlungsfrist von 4 Wochen überwiesen.
Da kein Zahlungsverzug vorliegt, kann die geforderte pauschale Entschädigung nicht bezahlt werden"
Überlege, die Angelegenheit dem Anwalt zu übergeben, alleine schon wegen der Frechheit der 4 Wochenfrist.
Was denkt ihr darüber
hm... wenn euch zur RP Annahme eine Befreiung vorlag, ist es doch ein Fehler des AOK Systems, wenn diese behaupten Pati sei nicht befreit...also müßten euch die € 40 zustehen, da die AOK nicht recherchiert hat...
>>...Passierte jetzt schon das vierte mal in folge bei dem gleichen Patienten. <<
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo idefix,
hm... wenn euch zur RP Annahme eine Befreiung vorlag, ist es doch ein Fehler des AOK Systems, wenn diese behaupten Pati sei nicht befreit...also müßten euch die € 40 zustehen, da die AOK nicht recherchiert hat...
>>...Passierte jetzt schon das vierte mal in folge bei dem gleichen Patienten. <<
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ich hatte diesen Fall auch schon... letztendlich wurden die 40 Euro gezahlt. Aber nur nach Klageandrohung...
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Wonderwoman schrieb:
So ist es. Es kann nicht sein, dass wir uns Absetzungen gefallen lassen müssen, weil die Kasse nicht weiß, wen sie befreit hat.
Ich hatte diesen Fall auch schon... letztendlich wurden die 40 Euro gezahlt. Aber nur nach Klageandrohung...
Danke für Antworten.
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Wissen schrieb:
Muss ich die 40 € in die Nachberechnung mit eintragen oder schreibt Ihr dafür eine seperate Rechnung, mit Rechnungsnummer?
Danke für Antworten.
LG !
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Lamaca schrieb:
Kann ich die 40€ auch berechnen, wenn es nur ein Teilabzug ist oder geht das nur bei kompletter Absetzung ?
LG !
Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.
Sobald dir eine GKV auch nur €0,01 unberechtigt abzieht [sie müssen deiner Rechnung widersprechen; aufgrund dessen kannst du dem Widerspruch widersprechen oder eben auf einen Teil deiner Forderung verzichten] und Verzug eintritt sind €40 zu deinen Gunsten fällig, lamaca :)
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Papa Alpaka schrieb:
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro.
Sobald dir eine GKV auch nur €0,01 unberechtigt abzieht [sie müssen deiner Rechnung widersprechen; aufgrund dessen kannst du dem Widerspruch widersprechen oder eben auf einen Teil deiner Forderung verzichten] und Verzug eintritt sind €40 zu deinen Gunsten fällig, lamaca :)
Dank Dir für die Antwort !!!!
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Lamaca schrieb:
Hört sich gut an :sunglasses: Dann werde ich mich noch viel lieber gegen die unberechtigte Absetzung wehren .
Dank Dir für die Antwort !!!!
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Birgit88 schrieb:
Ja Du kannst die 40,- € in Rechnung stellen
nach BGB § 280
Habe ich schon erfolfgreich in Rechnung gestellt :blush:
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