Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
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passen wir deine Arbeitszei...
ich hatte versprochen zu informieren, ob wir den 40,-- € Verzugsschaden gem. BGB bei einer Kasse wegen verspäteter Zahlung durchsetzen konnten.
Einen solchen Fall haben wir nun durchgezogen und dieses Geld jetzt bekommen. Natürlich erst nach Androhung einer Klage vor dem Sozialgericht und Einschaltung aller möglichen Hierarchieebenen der Kasse inkl. deren Ablehnungen... also wie üblich.
Wäre der Anspruch nicht gerechtfertigt, dann hätten die uns klagen lassen.
Also Leute... bei den Hungerkostensätzen solltet ihr auf dieses Geld nicht verzichten. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Hallo Community,
ich hatte versprochen zu informieren, ob wir den 40,-- € Verzugsschaden gem. BGB bei einer Kasse wegen verspäteter Zahlung durchsetzen konnten.
Einen solchen Fall haben wir nun durchgezogen und dieses Geld jetzt bekommen. Natürlich erst nach Androhung einer Klage vor dem Sozialgericht und Einschaltung aller möglichen Hierarchieebenen der Kasse inkl. deren Ablehnungen... also wie üblich.
Wäre der Anspruch nicht gerechtfertigt, dann hätten die uns klagen lassen.
Also Leute... bei den Hungerkostensätzen solltet ihr auf dieses Geld nicht verzichten. :smile:
Danke für Info!!!
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Ramona Völlkopf schrieb:
Klasse.
Danke für Info!!!
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Text kann ich nicht zur Verfügung stellen, weil er aus mehreren EMails besteht.
Letztendlich muss nur der Verzug vorliegen und schon ist die Pauschale angefallen.
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Wonderwoman schrieb:
Ja ist eine Pauschale. Schaue in §288 Abs. 5 BGB.
Text kann ich nicht zur Verfügung stellen, weil er aus mehreren EMails besteht.
Letztendlich muss nur der Verzug vorliegen und schon ist die Pauschale angefallen.
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Jessica Herwig schrieb:
Wann hast du den Verzug der KK mitgeteilt? Sind die 40Euro eine Pauschale? Kannst du uns deinen Text zur Verfügung stellen?
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Dadurch wurde nicht in der Frist bezahlt und wir haben Zinsen und pauschalen Schadenersatz berechnet.
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Wonderwoman schrieb:
Die Kasse hat ein Rezept zu Unrecht abgesetzt und dann irgendwann unseren Widerspruch anerkannt. Das Rezept war gültig und wurde nicht nachträglich geändert.
Dadurch wurde nicht in der Frist bezahlt und wir haben Zinsen und pauschalen Schadenersatz berechnet.
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Norbert Meyer schrieb:
Sehr guter Hinweis und die Durchführung vollkommen, im Grunde lachen sich die Vertragspartner ( GKV) über uns schief!
Kamen mir dann auch, dass sie ihre Prüfungsvorschriften ja auch veröffentlich haben. Nachdem ich dann gesagt hatte, dass mich das herzlich wenig interessiert, weil man ja einen Rahmenvertrag nicht einseitig ergänzen kann, war das Thema eigentlich erledigt.
Verarschen kann ich mich auch selbst...
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Wonderwoman schrieb:
Die können gerne lachen... ich zerre die vors Sozialgericht. Haben die wohl langsam auch erkannt und haben bisher IMMER klein beigegeben.
Kamen mir dann auch, dass sie ihre Prüfungsvorschriften ja auch veröffentlich haben. Nachdem ich dann gesagt hatte, dass mich das herzlich wenig interessiert, weil man ja einen Rahmenvertrag nicht einseitig ergänzen kann, war das Thema eigentlich erledigt.
Verarschen kann ich mich auch selbst...
Ist aber leider nur eine Einzelfallhandhabung, zudem mit unverhältnismässig hohem Aufwand. Bei der nächsten VO in haargenau gleicher Konstellation fängt der nächste PI oder auch Du wieder zeitaufwendig von vorn an.
Genaugenommen leider auch im Zweifel völlig offen. Zwar würde bei Streit das vorerstige Kassen"verhalten" zur Geltung kommeni, der Fall wär sodann längst nicht vom Tisch. An die BGB EUR 40 Version garnicht dran zu denken.
Wär es denn nicht deutlich klärenswert auch für Dich gewesen, in sog. eindeutiger Lage Nägel mit Köpfen zu machen und was handfestes zu erreichen ? Hier sei der Kleinkleineinzelfall mal wieder im PI- Enormaufwandsmodus gelöst ( bis zur nächsten VO ).
" Der/ ein Nachweis " der von Dir favorisierten BGB- Schadenersatzversion steht jetzt immer noch nicht im Raume ? Zumal die Kasse ja deutlich preiswert den Schikanemodus weiterfuhr- billiger kann man jemanden auch nicht am Seil durch die Lüfte wehen. Bereits den gleichen Fall per RA und Du hättest zumindest irgendetwas halbhandfestes ?
...Wäre der Anspruch nicht gerechtfertigt, dann hätten die uns klagen lassen....
So hattest Du es oben geschrieben. Jeder/ m PI ist seit Jahren bekannt, dass das ausdrücklich nicht der Fall ist, eigentlich auch noch nie so richtig je stimmte. Denn ob und was die Kassen als gerechtfertigt betrachten, zeigt sich manchmal in der nächsten Abrechnung oder vielleicht auch erst in einer Abrechnung nach einigen Monaten oder banal erst nächstes Jahr. Da haben die Kassen bei den wehrlosen Therapeutenberufen alle Zeit der Welt. Es ist auch nicht einmal im Ansatz daran zu denken, dass sich das zu Lebzeiten ändert.
Wärst Du mit der Ankündigungsleine denen erst später gekommen, hättest Du vorerst noch länger zur Kassenbelustigung beigetragen. Hier ja relativ schnell zum Zahlungsziel gekommen.
Aus meiner Sicht ist Deine Zeile ( wärs nicht gerechtfertigt usw. ) gedanklich nicht richtig, eher sogar anders herum. Wär der Anspruch berechtigt, hätten sie Dich genau nicht klagen lassen, dass wär ja auch genau der Gau. Flugs hättest Du die unverhältnismässig geringe Solidaritätsalmose hingeworfen bekommen und könntest nicht einmal klagen, denn Du wärst nicht beschwert. Nur so kann es nämlich aus Kassensicht endlos lustig weitergehen.
...Die können gerne lachen... ich zerre die vors Sozialgericht....
Machst Du ja eben nicht- hast es doch oft genug dargestellt, dass Du das genau nicht machst.
...Haben die wohl langsam auch erkannt und haben bisher IMMER klein beigegeben....
Du hast doch selber dargestellt, dass jeweils Du stets klein beigibst, denn obwohl Du es längst mehrfach geklärt hast , fängst Du immer wieder in gleicher Sache aufwendig von vorn an ?
Eigentlich hast Du doch insofern lediglich nur darestellt/ erreicht, dass Du Deine Version der aufwendigen Klärung wegen gewisser Übung nunmehr schneller erreichst ? Von der Substanz her ist es das doch, oder ?
Wenn diese Fälle bei Dir wirklich von A- Z ( also wirklich jedweder Gesamtaufwand zusammengerechnet ) bei 30 min liegen, dann bist Du zumindest besser als die insofernige GKV- Vergütung. Hingegen einen PKV- Pat. in dieser Zeit behandelt, wär deutlich nervenschonender ?
Zweifelsohne ist es sicherlich richtig, dass Deine Version von uns/ von vielen tatsächlich als Erfolg betrachtet wird- seit Jahren sind solches unsere freudigen Erfolge. Deinen Fall hier hab ich letzendlich lediglich anders formuliert- es ist eine klare Niederlage in jeder Hinsicht, keinerlei Beweis in Sachen BGB 40 EUR Schadenersatz und der Fall ist aus Kassensicht lediglich, zumindest vorerst, in der Schublade gelandet.Die patientenzusatznutzbringende eCard ja wohl auch vorerst das Schubladenstadium erkämpft- hat lediglich bisher 1 Milliarde gekostet ( was solls ), jemand muss nunmal bezahlen.
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webpt schrieb:
Gut, schöner Erfolg, wenn man so will.
Ist aber leider nur eine Einzelfallhandhabung, zudem mit unverhältnismässig hohem Aufwand. Bei der nächsten VO in haargenau gleicher Konstellation fängt der nächste PI oder auch Du wieder zeitaufwendig von vorn an.
Genaugenommen leider auch im Zweifel völlig offen. Zwar würde bei Streit das vorerstige Kassen"verhalten" zur Geltung kommeni, der Fall wär sodann längst nicht vom Tisch. An die BGB EUR 40 Version garnicht dran zu denken.
Wär es denn nicht deutlich klärenswert auch für Dich gewesen, in sog. eindeutiger Lage Nägel mit Köpfen zu machen und was handfestes zu erreichen ? Hier sei der Kleinkleineinzelfall mal wieder im PI- Enormaufwandsmodus gelöst ( bis zur nächsten VO ).
" Der/ ein Nachweis " der von Dir favorisierten BGB- Schadenersatzversion steht jetzt immer noch nicht im Raume ? Zumal die Kasse ja deutlich preiswert den Schikanemodus weiterfuhr- billiger kann man jemanden auch nicht am Seil durch die Lüfte wehen. Bereits den gleichen Fall per RA und Du hättest zumindest irgendetwas halbhandfestes ?
...Wäre der Anspruch nicht gerechtfertigt, dann hätten die uns klagen lassen....
So hattest Du es oben geschrieben. Jeder/ m PI ist seit Jahren bekannt, dass das ausdrücklich nicht der Fall ist, eigentlich auch noch nie so richtig je stimmte. Denn ob und was die Kassen als gerechtfertigt betrachten, zeigt sich manchmal in der nächsten Abrechnung oder vielleicht auch erst in einer Abrechnung nach einigen Monaten oder banal erst nächstes Jahr. Da haben die Kassen bei den wehrlosen Therapeutenberufen alle Zeit der Welt. Es ist auch nicht einmal im Ansatz daran zu denken, dass sich das zu Lebzeiten ändert.
Wärst Du mit der Ankündigungsleine denen erst später gekommen, hättest Du vorerst noch länger zur Kassenbelustigung beigetragen. Hier ja relativ schnell zum Zahlungsziel gekommen.
Aus meiner Sicht ist Deine Zeile ( wärs nicht gerechtfertigt usw. ) gedanklich nicht richtig, eher sogar anders herum. Wär der Anspruch berechtigt, hätten sie Dich genau nicht klagen lassen, dass wär ja auch genau der Gau. Flugs hättest Du die unverhältnismässig geringe Solidaritätsalmose hingeworfen bekommen und könntest nicht einmal klagen, denn Du wärst nicht beschwert. Nur so kann es nämlich aus Kassensicht endlos lustig weitergehen.
...Die können gerne lachen... ich zerre die vors Sozialgericht....
Machst Du ja eben nicht- hast es doch oft genug dargestellt, dass Du das genau nicht machst.
...Haben die wohl langsam auch erkannt und haben bisher IMMER klein beigegeben....
Du hast doch selber dargestellt, dass jeweils Du stets klein beigibst, denn obwohl Du es längst mehrfach geklärt hast , fängst Du immer wieder in gleicher Sache aufwendig von vorn an ?
Eigentlich hast Du doch insofern lediglich nur darestellt/ erreicht, dass Du Deine Version der aufwendigen Klärung wegen gewisser Übung nunmehr schneller erreichst ? Von der Substanz her ist es das doch, oder ?
Wenn diese Fälle bei Dir wirklich von A- Z ( also wirklich jedweder Gesamtaufwand zusammengerechnet ) bei 30 min liegen, dann bist Du zumindest besser als die insofernige GKV- Vergütung. Hingegen einen PKV- Pat. in dieser Zeit behandelt, wär deutlich nervenschonender ?
Zweifelsohne ist es sicherlich richtig, dass Deine Version von uns/ von vielen tatsächlich als Erfolg betrachtet wird- seit Jahren sind solches unsere freudigen Erfolge. Deinen Fall hier hab ich letzendlich lediglich anders formuliert- es ist eine klare Niederlage in jeder Hinsicht, keinerlei Beweis in Sachen BGB 40 EUR Schadenersatz und der Fall ist aus Kassensicht lediglich, zumindest vorerst, in der Schublade gelandet.Die patientenzusatznutzbringende eCard ja wohl auch vorerst das Schubladenstadium erkämpft- hat lediglich bisher 1 Milliarde gekostet ( was solls ), jemand muss nunmal bezahlen.
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webpt schrieb:
Was war denn genau passiert und wer war wann weshalb in Verzug ?
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