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2) Fort- und
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3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
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wir haben eine Frauenarzt-Praxis, die ihren Patientinnen jetzt immer Rezepte über 36x MLD, 1-3x / Woche ausstellt, der ICD-10 ist dem LHMB zuzuordnen. Soweit also Alles korrekt. Allerdings behandeln wir diese Patientinnen schon seit Jahren nur 1x / Woche, so dass (mit Urlaub, Feiertag, krank etc) wir für ein Rezept ca. 1 Jahr benötigen würden...
Nun meine Frage: Es heisst ja, die VO muss nur noch so ausgestellt werden, dass man sie theoretisch in 12 Wochen "abarbeiten" könnte (was hier ja zutrifft)- man aber auch länger behandeln darf. Gibt es da eine / keine zeitliche "Obergrenze"? 1 Jahr erscheint mir doch recht lang...
Danke!!
Liebe Grüße, Louisa
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Diese 36er-Rezepte breche ich nach 12 Wochen ab - meistens kommen die Patis nach 12 Wochen schon von sich aus mit einem neuen 36er....
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die neue schrieb:
Gegenfrage: Bist Du bereit, ein Jahr lang in Vorleistung zu gehen? Wär ich nicht...
Diese 36er-Rezepte breche ich nach 12 Wochen ab - meistens kommen die Patis nach 12 Wochen schon von sich aus mit einem neuen 36er....
Aber vom Bauchgefühl her hatten wir natürlich auch überlegt, die Rezepte einfach zwischendurch abzubrechen & abzurechnen.
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Louisa78 schrieb:
Danke für deinen Gedankenanstoß- das wäre ich grundsätzlich schon. Ich würde nur gerne rechtssicher wissen, dass wir die 36 Mal dann auch wirklich vergütet bekommen... sweat_smile
Aber vom Bauchgefühl her hatten wir natürlich auch überlegt, die Rezepte einfach zwischendurch abzubrechen & abzurechnen.
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Schippi schrieb:
@Louisa78 was ist denn mit der möglichkeit die pat wirklich dreimal die woche zu behandeln oder Rücksprache mit der Arztpraxis zu halten
das wollen weder die Patientinnen (noch wir sweat_smile)...
Spaß beiseite- vor dem neuen HMK waren das seit Jahren 10er-Rezepte, 1x / Woche. Ich glaube, die haben jetzt erst entdeckt, was extrabudgetär so Alles möglich ist...
Liebe Grüße
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Louisa78 schrieb:
Hey Schippi,
das wollen weder die Patientinnen (noch wir sweat_smile)...
Spaß beiseite- vor dem neuen HMK waren das seit Jahren 10er-Rezepte, 1x / Woche. Ich glaube, die haben jetzt erst entdeckt, was extrabudgetär so Alles möglich ist...
Liebe Grüße
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Schippi schrieb:
@Louisa78 aber mehr als einmal wöchentlich wäre doch eh sinnvoller vielleicht haben das dor Ärzte auch endlich gemerkt
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ronjane schrieb:
@Louisa78 für die Pat. ist es halt auch günstiger - da nicht ständig 10 € Grundgebühr fällig sind
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Louisa78 schrieb:
Hallo Kollegen,
wir haben eine Frauenarzt-Praxis, die ihren Patientinnen jetzt immer Rezepte über 36x MLD, 1-3x / Woche ausstellt, der ICD-10 ist dem LHMB zuzuordnen. Soweit also Alles korrekt. Allerdings behandeln wir diese Patientinnen schon seit Jahren nur 1x / Woche, so dass (mit Urlaub, Feiertag, krank etc) wir für ein Rezept ca. 1 Jahr benötigen würden...
Nun meine Frage: Es heisst ja, die VO muss nur noch so ausgestellt werden, dass man sie theoretisch in 12 Wochen "abarbeiten" könnte (was hier ja zutrifft)- man aber auch länger behandeln darf. Gibt es da eine / keine zeitliche "Obergrenze"? 1 Jahr erscheint mir doch recht lang...
Danke!!
Liebe Grüße, Louisa
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Inche schrieb:
Ich lasse die mir auf 12er ändern da die Kundin eh dann zum Arzt muss
Geregelt in der Heilmittel-Richtlinie in § 7 Abs. 6 Satz 7: "Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 [Anmerkung: Behandlungsunterbrechung] ihre Gültigkeit."
Gruß
Nora
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Genau- und da die Unterbrechungen ja bis (zunächst) September nicht geprüft werden, würde das theoretisch sogar gehen. Mir macht das nur etwas Bauchschmerzen (weshalb wir die VO vermutlich früher abrechnen werden) & beim Verband konnte (wollte ?) mir man das auch nicht so exakt bestätigen...
Daher hier nochmal meine Frage zu dem Thema.
Liebe Grüße, Louisa
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Louisa78 schrieb:
Hallo Nora, vielen Dank für deine Antwort.
Genau- und da die Unterbrechungen ja bis (zunächst) September nicht geprüft werden, würde das theoretisch sogar gehen. Mir macht das nur etwas Bauchschmerzen (weshalb wir die VO vermutlich früher abrechnen werden) & beim Verband konnte (wollte ?) mir man das auch nicht so exakt bestätigen...
Daher hier nochmal meine Frage zu dem Thema.
Liebe Grüße, Louisa
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Nora Weber schrieb:
Um ´mal auf die eigentliche Ausgangsfrage zu antworten: die zeitliche Obergrenze für den Abschluss einer Verordnung ist nur durch die möglichen Unterbrechungen zwischen den Behandlungen definiert. Die 36er-Verordnung kann also vollständig erbracht werden.
Geregelt in der Heilmittel-Richtlinie in § 7 Abs. 6 Satz 7: "Soweit verordnete Behandlungseinheiten innerhalb des 12 Wochen Zeitraums nicht vollständig erbracht wurden, behält die Verordnung unter Berücksichtigung des § 16 Absatz 4 [Anmerkung: Behandlungsunterbrechung] ihre Gültigkeit."
Gruß
Nora
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