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Zur Umsetzung dieses Konzeptes
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Physiotisch schrieb:
Wir haben ein Rezept angenommen mit der VO-Menge 30xKG nach Bobath - jetzt wäre meine Frage, ob dort auch wie bei den Langfristgenehmigungen die 12-Wochen-Grenze gilt ( dann wären es ja maximal 24 Stück ), oder ob wir das Rezept komplett abarbeiten können ????
Vielen Dank für Eure Antworten...
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Wonderwoman schrieb:
Wie kommst Du auf 24 Behandlungen??? Mir würden zur Berechnung Daten in Deiner Frage fehlen...
entscheidend ist die Frequenz, bei 3X pro Woche ist es möglich.
Gruß Manfredd
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Manfred Müller schrieb:
Hallo Physiotisch
entscheidend ist die Frequenz, bei 3X pro Woche ist es möglich.
Gruß Manfredd
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Also, es handelt sich um 2 Behandlungen in der Woche - also meint ihr auch, dass nur 24 Stück möglich sind. Ich bin mir nicht sicher, da eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ja schon etwas anderes ist als eine Langfristgenehmigung?!?!?!? :tired_face:
Wo besteht da der Unterschied?
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Tempelritter schrieb:
Physiotisch schrieb am 7.10.14 18:25:
Also, es handelt sich um 2 Behandlungen in der Woche - also meint ihr auch, dass nur 24 Stück möglich sind. Ich bin mir nicht sicher, da eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ja schon etwas anderes ist als eine Langfristgenehmigung?!?!?!? :tired_face:
Wo besteht da der Unterschied?
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christos schrieb:
Haben wir auch als Verordnung allerdings 2-4 pro Woche wegen der 12 Wochen Grenze bei 2x pro Woche wird's nicht funktionieren also lasse die Frequenz ändern.
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morpheus-06 schrieb:
Auch eine Langfristgenehmigung geht nur mit einer Vo. adR und nichts setzt die HMR und HMK außer Kraft.
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Physiotisch schrieb:
Danke für die Antworten!!!!
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Physiotisch schrieb:
Also, es handelt sich um 2 Behandlungen in der Woche - also meint ihr auch, dass nur 24 Stück möglich sind. Ich bin mir nicht sicher, da eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ja schon etwas anderes ist als eine Langfristgenehmigung?!?!?!? :tired_face:
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