Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
ne MA hat heute folgende Verordnung zur Abrechnung gebracht:
- 30*KGZNS, VadR, HB
- Frequenz 2
- med Begründung. "Langfristverordnung med. notwendig"
- G81.9 Hemiparese li
- Kostenträger DAK
bin selbst in BaWü
Habe Zweifel, daß die DAK dies komplett erstattet und rechne mit Absetzung.
Wie seht ihr das?
Da ich eben die Abrechnung fertig stelle, freue ich mich auf schnelle Antworten
[bearbeitet am 27.06.14 23:23]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ThomasA schrieb:
'nAbend,
ne MA hat heute folgende Verordnung zur Abrechnung gebracht:
- 30*KGZNS, VadR, HB
- Frequenz 2
- med Begründung. "Langfristverordnung med. notwendig"
- G81.9 Hemiparese li
- Kostenträger DAK
bin selbst in BaWü
Habe Zweifel, daß die DAK dies komplett erstattet und rechne mit Absetzung.
Wie seht ihr das?
Da ich eben die Abrechnung fertig stelle, freue ich mich auf schnelle Antworten
[bearbeitet am 27.06.14 23:23]
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Die DAK wird das ganze Rezept absetzen, da es nach den HMR ungültig war.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
ich hoff, Du hast es noch nicht abgerechnet. Lass die Frequenz auf 2-3 mal ändern und alles ist gut...
Werde am Mo die Ärztin anrufen um die Frequenz zu ändern und dann die Sache direkt mit der DAK besprechen.
Zukünftig müssen halt 'ungewöhnliche' VErordnungen vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden.
Danke Euch
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ThomasA schrieb:
Abrechnen werde ich das Rezept so sicher nicht, Eure Meinungen haben mich darin noch bestärkt.
Werde am Mo die Ärztin anrufen um die Frequenz zu ändern und dann die Sache direkt mit der DAK besprechen.
Zukünftig müssen halt 'ungewöhnliche' VErordnungen vor Behandlungsbeginn vorgelegt werden.
Danke Euch
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Thomas schrieb:
Denke, 6 Beh. in den Sand gesetzt. Unser Ma müssen neue RZ gleich vorlegen zur Fehlersuche. Hätte dann gleich 6 gestrichen.
12*2=24 Behandlungen. Ich rechne bei solchen Verordnungen das Ende der Behandlungszeit
sofort bei Beginn aus. Fällt ein Termin aus, aus welchen Gründen auch immer, verkürzt sich das Ganze.
Wenn Du Angst hast, dass die DAK die Verordnung gänzlich absetzt besorge Dir ein Duplikat.
LG.....B.
Gefällt mir
Wenn aus K oder sonstigen Gründen das ganze verzögert, gibts KEINE Rechtsgrundlage, warum die nach clare´s und einigen Kassenmeinungen die "verspäteten" Behandlungen nicht vergütet werden sollen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
nö, das Rezept muss so AUSGESTELLT sein, dass es theroretisch nach 12 Wochen feddisch ist.
Wenn aus K oder sonstigen Gründen das ganze verzögert, gibts KEINE Rechtsgrundlage, warum die nach clare´s und einigen Kassenmeinungen die "verspäteten" Behandlungen nicht vergütet werden sollen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
MarieClaire1307 schrieb:
Du darfst nur 12 Wochen behandeln. Danach muss der Patient zum Arzt.
12*2=24 Behandlungen. Ich rechne bei solchen Verordnungen das Ende der Behandlungszeit
sofort bei Beginn aus. Fällt ein Termin aus, aus welchen Gründen auch immer, verkürzt sich das Ganze.
Wenn Du Angst hast, dass die DAK die Verordnung gänzlich absetzt besorge Dir ein Duplikat.
LG.....B.
Mein Profilbild bearbeiten