Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
folgendes:
Patientin kam am 13.7. mit einer Erstverordnung WS1a an. Jetzt hat sie heute, am 17.9. wieder EV WS1a, allerdings vom Orthopäden, vorher Hausärztin.
Theorg sagt, Verordnung entspricht der Richtlinie, sagt aber auch, dass die 12 Wochen Frist nicht eingehalten wird zwischen den beiden VOs.
Können wir die VO so annehmen bzw. abrechnen oder besser ändern lassen?
Danke
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bundy007 schrieb:
Moin,
folgendes:
Patientin kam am 13.7. mit einer Erstverordnung WS1a an. Jetzt hat sie heute, am 17.9. wieder EV WS1a, allerdings vom Orthopäden, vorher Hausärztin.
Theorg sagt, Verordnung entspricht der Richtlinie, sagt aber auch, dass die 12 Wochen Frist nicht eingehalten wird zwischen den beiden VOs.
Können wir die VO so annehmen bzw. abrechnen oder besser ändern lassen?
Danke
Ja: Dann ändern lassen EV -> FV und WS1a -> WS2a, um sicher zu gehen. In Sachsen würde das aber bei Nicht-Änderung z.B. nur die IKK classic stören, wenn die Gesamtbehandlungszahl (18) nicht überschritten wird.
Nein: Alles i.O.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jan Herrmann schrieb:
Ist es denn lt. ICD10-Code oder Diagnosetext die gleiche Diagnose?
Ja: Dann ändern lassen EV -> FV und WS1a -> WS2a, um sicher zu gehen. In Sachsen würde das aber bei Nicht-Änderung z.B. nur die IKK classic stören, wenn die Gesamtbehandlungszahl (18) nicht überschritten wird.
Nein: Alles i.O.
dachte, nur WS1a wäre in dem Fall entscheidend
vielen Dank
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bundy007 schrieb:
nein, unterschiedliche Diagnosen
dachte, nur WS1a wäre in dem Fall entscheidend
vielen Dank
wenn eins nur HWS ist und das andere sich ausschließlich auf die LWS bezieht okay - wenn aber wie so oft in einem rezept gesammt WS steht würde ich ändern lassen oder auch wenn bei einem degeneration steht und beim anderen va Bandscheibe
das problem das ich dann von vielen Ärzten kenne das sie sagen für die Arztpraxis ist es ja die erste Vo auch wenn ein anderer Artz schon was verordnet hat
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Esra Luise schrieb:
Ich würde schauen wie ähnlich die diagnosen sind
wenn eins nur HWS ist und das andere sich ausschließlich auf die LWS bezieht okay - wenn aber wie so oft in einem rezept gesammt WS steht würde ich ändern lassen oder auch wenn bei einem degeneration steht und beim anderen va Bandscheibe
das problem das ich dann von vielen Ärzten kenne das sie sagen für die Arztpraxis ist es ja die erste Vo auch wenn ein anderer Artz schon was verordnet hat
1. HMR bis 2020: Neue Diagnose = Neuer Regelfall
2. HMR ab 2021: Neuer Arzt = Neuer Verordnungsfall
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jan Herrmann schrieb:
Ich habe jetzt was schönes, einfaches gehört, so als Merksätze:
1. HMR bis 2020: Neue Diagnose = Neuer Regelfall
2. HMR ab 2021: Neuer Arzt = Neuer Verordnungsfall
Mein Profilbild bearbeiten