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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Kurze Antwort: Nein.
Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
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Pephysio schrieb:
Danke für die schnelle Antwort👍
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pt ani schrieb:
Aaaaber er könnte sie nacheinander abarbeiten, solange die Fristen eingehalten werden.
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Pephysio schrieb:
Kann ein Patient, von seinem Hausarzt,gleichzeitig, wegen der gleichen Diagnose, ein Rezept über KG und ein Rezept KG Gerät bekommen?
Danke für eine Antwort!
Dazu müssten diese aber dann auf eine VO, die Höchstmenge darf aber nicht überschritten werden und die Heilmittel dürfen nicht am selben Tag erbracht werden.
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SNS37 schrieb:
Beide Heilmittel könnten aber auch parallel behandelt werden, da ja bis zu 3 vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung stehen können.
Dazu müssten diese aber dann auf eine VO, die Höchstmenge darf aber nicht überschritten werden und die Heilmittel dürfen nicht am selben Tag erbracht werden.
mir raucht der Kopf...
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Du kannst nur eine Behandlung an einem Tager machen : also z.B. Mo. KG... Di MT...Do KG ..Fr. MT...ist aber nix Neues...
MfG
JürgenK ;)
Dann kannst du 3 x KG und 3 x MT (keine 6 mal!) an 6 verschiedene Behandlungstage machen. Das muss nicht unbedingt im Wechsel sein, die Reihenfolge wie du es durchführst steht in deinem Ermessen. Die Wochenfrequenz darf dabei nicht überschritten werden.
Und vielleicht doch mal an einem Wochende dich in alle Ruhe mit dem Bundesrahmenvertrag und die Anlage 3a und 3b dazu grundlegend auseinandersetzen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@fischerin 858 Ich gehe davon aus, das es keine LHB/BVB-Diagnose ist?
Dann kannst du 3 x KG und 3 x MT (keine 6 mal!) an 6 verschiedene Behandlungstage machen. Das muss nicht unbedingt im Wechsel sein, die Reihenfolge wie du es durchführst steht in deinem Ermessen. Die Wochenfrequenz darf dabei nicht überschritten werden.
Und vielleicht doch mal an einem Wochende dich in alle Ruhe mit dem Bundesrahmenvertrag und die Anlage 3a und 3b dazu grundlegend auseinandersetzen?
Dann kannst Du 3x KG Doppel und 3x MT Doppel machen. An 6 Tagen.
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pt ani schrieb:
Es ist als Doppelbehandlung verordnet?
Dann kannst Du 3x KG Doppel und 3x MT Doppel machen. An 6 Tagen.
Dann kannst Du 3x KG Doppel und 3x MT Doppel machen. An 6 Tagen.
Und auch dann sind es bei Nicht-LHB/BVB-Diagnosen nicht jeweils 3x KG Doppel + 3x MT Doppel. Das wäre dann nach Adam Riese nur 1,5 x KG Doppel und 1,5 x MT Doppel. Schließlich darf die Höchstmenge von 6 Einheiten nicht überschritten werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
pt ani schrieb am 11.08.2024 16:03 Uhr:Es ist als Doppelbehandlung verordnet? Klingt in der Fragestellung nicht so. thinking_face Sieht eher danach aus, dass mit "Doppelbehandlung" jeweils MT + KG an einem Tag gemeint ist.
Dann kannst Du 3x KG Doppel und 3x MT Doppel machen. An 6 Tagen.
Und auch dann sind es bei Nicht-LHB/BVB-Diagnosen nicht jeweils 3x KG Doppel + 3x MT Doppel. Das wäre dann nach Adam Riese nur 1,5 x KG Doppel und 1,5 x MT Doppel. Schließlich darf die Höchstmenge von 6 Einheiten nicht überschritten werden.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij War mir nicht sicher bei der Frage. Aber mit den 6x haste natürlich mal wieder Recht blush
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fischerin 858 schrieb:
hallo, ich habe auf einem Rezept 6x KG und 6 x MT , das heißt ich kann an einem Tag keine Doppelbehandlung abrechnen ?
mir raucht der Kopf...
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fischerin 858 schrieb:
Guten Morgen, Dankeschön sun_with_face
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