Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
Eine Klinik hat ihm noch KGG verschrieben.
Geht bei mir nicht.
Also geht er in eine andere Praxis die das anbieten. Die lehnen das Rezept ab, mit der Begründung, dass sie das Rezept nicht abrechnen können weil es schon eine KG Verordnung gibt.
Sie hätten das mit der KK geklärt.
Ich ruf da schon noch selbst an, geht aber nicht auf die Schnelle.
Wer kann was dazu sagen? Sind die 2 Rezepte in unterschiedlichen Praxen tatsächlich nicht möglich?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mbone schrieb:
Mein Patient hat bei mir ein Rezept mit KG.
Eine Klinik hat ihm noch KGG verschrieben.
Geht bei mir nicht.
Also geht er in eine andere Praxis die das anbieten. Die lehnen das Rezept ab, mit der Begründung, dass sie das Rezept nicht abrechnen können weil es schon eine KG Verordnung gibt.
Sie hätten das mit der KK geklärt.
Ich ruf da schon noch selbst an, geht aber nicht auf die Schnelle.
Wer kann was dazu sagen? Sind die 2 Rezepte in unterschiedlichen Praxen tatsächlich nicht möglich?
Da ich kein kgg mache geht kg und kgg gleichzeitig bei gleicher Diagnose? Weiß ich nicht. Müssen nal unsere Sport spezis ran
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
a schubart schrieb:
In zwei Praxen sollte kein Problem sein. Haben auch Patienten die wg. Kgg wo anders hin gehen.. Besteht die Möglichkeit das das Problem nicht die andere Praxis ist sondern es anderweitig an den Rezepten liegt.
Da ich kein kgg mache geht kg und kgg gleichzeitig bei gleicher Diagnose? Weiß ich nicht. Müssen nal unsere Sport spezis ran
Ich hab das KGG Rezept nicht gesehen, aber ich geh davon aus, dass es sich um die gleiche Diagnose handelt.
Die Frage ist also: Darf es 2 Rezepte mit der gleichen Diagnose geben und einmal mit KG und einmal mit KGG.
Hab vorhin im HMK geschaut und dazu nichts genaues gefunden.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Meiner Meinung nach geht das nur gemeinsam auf einem D1rezept
Nachtrag:
Ich hab das KGG Rezept nicht gesehen, aber ich geh davon aus, dass es sich um die gleiche Diagnose handelt.
Die Frage ist also: Darf es 2 Rezepte mit der gleichen Diagnose geben und einmal mit KG und einmal mit KGG.
Hab vorhin im HMK geschaut und dazu nichts genaues gefunden.
nach den HMR geht das nur nacheinander, als Folge.Vo`s.
Da es sich aber um zwei vers. Praxen handelt könnt man auf Kulanz der Kasse hoffen. Mir wäre das egal, ich hab eine korrekt ausgestellte Vo. und von der anderen Praxis weiss ich nichts.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
mbone schrieb am 14.3.18 15:26:
Nachtrag:
Ich hab das KGG Rezept nicht gesehen, aber ich geh davon aus, dass es sich um die gleiche Diagnose handelt.
Die Frage ist also: Darf es 2 Rezepte mit der gleichen Diagnose geben und einmal mit KG und einmal mit KGG.
Hab vorhin im HMK geschaut und dazu nichts genaues gefunden.
nach den HMR geht das nur nacheinander, als Folge.Vo`s.
Da es sich aber um zwei vers. Praxen handelt könnt man auf Kulanz der Kasse hoffen. Mir wäre das egal, ich hab eine korrekt ausgestellte Vo. und von der anderen Praxis weiss ich nichts.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mbone schrieb:
Ich hab den entsprechenden Part in den HMR nicht gefunden
nach den HMR geht das nur nacheinander, als Folge.Vo`s.
Da es sich aber um zwei vers. Praxen handelt könnt man auf Kulanz der Kasse hoffen. Mir wäre das egal, ich hab eine korrekt ausgestellte Vo. und von der anderen Praxis weiss ich nichts.
Klares Beispiel für: zuviel Wissen ist gar nicht gesund. Im konkreten Fall, da alle umfassend informiert sind, sollte der Patient wissen, was er will und das mit seiner Kasse verbindlich klären...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
morpheus-06 schrieb am 14.3.18 17:20:
nach den HMR geht das nur nacheinander, als Folge.Vo`s.
Da es sich aber um zwei vers. Praxen handelt könnt man auf Kulanz der Kasse hoffen. Mir wäre das egal, ich hab eine korrekt ausgestellte Vo. und von der anderen Praxis weiss ich nichts.
Klares Beispiel für: zuviel Wissen ist gar nicht gesund. Im konkreten Fall, da alle umfassend informiert sind, sollte der Patient wissen, was er will und das mit seiner Kasse verbindlich klären...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mbone schrieb:
Nachtrag:
Ich hab das KGG Rezept nicht gesehen, aber ich geh davon aus, dass es sich um die gleiche Diagnose handelt.
Die Frage ist also: Darf es 2 Rezepte mit der gleichen Diagnose geben und einmal mit KG und einmal mit KGG.
Hab vorhin im HMK geschaut und dazu nichts genaues gefunden.
Mein Profilbild bearbeiten