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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Habe die Suchfunktion bemüht und von einer anderen TN den exakt gleichen Brief am 23.10.15 finden können.
Die TK monierte bei uns, dass eine Änderung des Rezeptes vom Dezember 15 die Arztunterschrift fehlen würde, war aber nicht so :sunglasses:
Rezept wieder eingereicht und nach §288 die 40€ plus Verzugszinsen plus Zinsen gefordert
7,90€ erkennen sie an, den Rest nicht, siehe unten
Jetzt habe ich eine Reaktion der TK, die mich allerdings weiterhin verwirrt...:
"Ihre Forderung der Verzugspauschale können wir nicht entsprechen. Ursächlich hierfür ist die aktuelle Gesetzeslage in Verbindung mit der vorliegenden Vertragskonstellation. Wie Sie wissen, besagt §288 Abs. 5 S. 1 BGB "Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners (...) einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 EUR."
Jedoch ist §288 BGB - in der seit dem 29.07.2014 geltenden Fassung - nur auf solche Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach dem 28.07.14 entstanden sind (Art. 229 § 34 S. 1 EGBGB).
Für davor entstandene Dauerschuldverhältnisse gilt die Ausnahme, dass § 288 Abs. 5 BGB dann Anwendung finden soll, wenn die Gegenleistung nach dem 30.06.16 erbracht wird (Art. 229 §34 S. 2 EGBGB).
Beide Konstellationen sind in Ihrem Fall nicht enschlägig."
Wie reagieren wir am besten? Wer hat noch so eine Erwiderung erhalten, ist ja ein Standartbrief, wie man lesen kann :angry:
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Birgit88 schrieb:
Habe bis jetzt immer erfolgreich die 40 € Verzug eintreiben können, Bei der TK allerdings muss ich massiver werden.
Habe die Suchfunktion bemüht und von einer anderen TN den exakt gleichen Brief am 23.10.15 finden können.
Die TK monierte bei uns, dass eine Änderung des Rezeptes vom Dezember 15 die Arztunterschrift fehlen würde, war aber nicht so :sunglasses:
Rezept wieder eingereicht und nach §288 die 40€ plus Verzugszinsen plus Zinsen gefordert
7,90€ erkennen sie an, den Rest nicht, siehe unten
Jetzt habe ich eine Reaktion der TK, die mich allerdings weiterhin verwirrt...:
"Ihre Forderung der Verzugspauschale können wir nicht entsprechen. Ursächlich hierfür ist die aktuelle Gesetzeslage in Verbindung mit der vorliegenden Vertragskonstellation. Wie Sie wissen, besagt §288 Abs. 5 S. 1 BGB "Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners (...) einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 EUR."
Jedoch ist §288 BGB - in der seit dem 29.07.2014 geltenden Fassung - nur auf solche Schuldverhältnisse anzuwenden, die nach dem 28.07.14 entstanden sind (Art. 229 § 34 S. 1 EGBGB).
Für davor entstandene Dauerschuldverhältnisse gilt die Ausnahme, dass § 288 Abs. 5 BGB dann Anwendung finden soll, wenn die Gegenleistung nach dem 30.06.16 erbracht wird (Art. 229 §34 S. 2 EGBGB).
Beide Konstellationen sind in Ihrem Fall nicht enschlägig."
Wie reagieren wir am besten? Wer hat noch so eine Erwiderung erhalten, ist ja ein Standartbrief, wie man lesen kann :angry:
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Birgit88 schrieb:
Überlege schon, nochmals die 40 € neben den noch fehlenden 32,10€ einzufordern
Ich persönlich würde es nicht auf eine juristische Klärung ankommen lassen... und glaube mir, ich bin hier sicherlich die Letzte, die sowas nicht ausfechten würde. :wink:
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Wie kommt man bloß auf die Idee wissentlich unrechtmäßige Forderungen zu erheben? Da könnte man ja glatt meinen du hättest dir bei den SoFAs was abgeschaut... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
...nur noch zwei Monate, dann ist die Übergangsregelung rum :)
Wie kommt man bloß auf die Idee wissentlich unrechtmäßige Forderungen zu erheben? Da könnte man ja glatt meinen du hättest dir bei den SoFAs was abgeschaut... ;)
Die Kasse hat leider Recht. Da aber einige Kassen sowas nicht wissen, stelle ich die 40 Euro trotzdem in Rechnung.
Ich persönlich würde es nicht auf eine juristische Klärung ankommen lassen... und glaube mir, ich bin hier sicherlich die Letzte, die sowas nicht ausfechten würde. :wink:
Mist, hat ja gut geklappt bis jetzt :yum:
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Birgit88 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 4.4.16 20:32:
Die Kasse hat leider Recht. Da aber einige Kassen sowas nicht wissen, stelle ich die 40 Euro trotzdem in Rechnung.
Ich persönlich würde es nicht auf eine juristische Klärung ankommen lassen... und glaube mir, ich bin hier sicherlich die Letzte, die sowas nicht ausfechten würde. :wink:
Mist, hat ja gut geklappt bis jetzt :yum:
...nur noch zwei Monate, dann ist die Übergangsregelung rum :)
:sunglasses:
:kissing_closed_eyes:
Danke euch, wieder was gelernt
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Birgit88 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 4.4.16 22:55:
Papa Alpaka schrieb am 4.4.16 22:55:Wie kommt man bloß auf die Idee wissentlich unrechtmäßige Forderungen zu erheben? Da könnte man ja glatt meinen du hättest dir bei den SoFAs was abgeschaut... ;)
...nur noch zwei Monate, dann ist die Übergangsregelung rum :)
:sunglasses:
:kissing_closed_eyes:
Danke euch, wieder was gelernt
Die Kasse hat leider Recht. Da aber einige Kassen sowas nicht wissen, stelle ich die 40 Euro trotzdem in Rechnung.
Ich persönlich würde es nicht auf eine juristische Klärung ankommen lassen... und glaube mir, ich bin hier sicherlich die Letzte, die sowas nicht ausfechten würde. :wink:
Mist, hat ja gut geklappt bis jetzt :yum:
Immer wieder versuchen. Bei mir hat das sogar ne Kasse bezahlt, nachdem die vor dem Sozialgericht eingeknickt ist. Die sind eben nicht allwissend... weiter wehren, KollegenInnen!!! :thumbsdown:
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Wonderwoman schrieb:
Birgit88 schrieb am 5.4.16 10:10:
Wonderwoman schrieb am 4.4.16 20:32:
Die Kasse hat leider Recht. Da aber einige Kassen sowas nicht wissen, stelle ich die 40 Euro trotzdem in Rechnung.
Ich persönlich würde es nicht auf eine juristische Klärung ankommen lassen... und glaube mir, ich bin hier sicherlich die Letzte, die sowas nicht ausfechten würde. :wink:
Mist, hat ja gut geklappt bis jetzt :yum:
Immer wieder versuchen. Bei mir hat das sogar ne Kasse bezahlt, nachdem die vor dem Sozialgericht eingeknickt ist. Die sind eben nicht allwissend... weiter wehren, KollegenInnen!!! :thumbsdown:
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Birgit88 schrieb:
Worauf Du einen lassen kannst. :sunglasses:
Worauf Du einen lassen kannst. :sunglasses:
Öhem... als Dame versuche ich sowas zu vermeiden. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Birgit88 schrieb am 12.4.16 13:53:
Worauf Du einen lassen kannst. :sunglasses:
Öhem... als Dame versuche ich sowas zu vermeiden. :wink:
Worauf Du einen lassen kannst. :sunglasses:
Öhem... als Dame versuche ich sowas zu vermeiden. :wink:
Nö, nicht bei den Kassen :yum:
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Birgit88 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 14.4.16 14:04:
Birgit88 schrieb am 12.4.16 13:53:
Worauf Du einen lassen kannst. :sunglasses:
Öhem... als Dame versuche ich sowas zu vermeiden. :wink:
Nö, nicht bei den Kassen :yum:
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Wonderwoman schrieb:
Die Kasse hat leider Recht. Da aber einige Kassen sowas nicht wissen, stelle ich die 40 Euro trotzdem in Rechnung.
Ich persönlich würde es nicht auf eine juristische Klärung ankommen lassen... und glaube mir, ich bin hier sicherlich die Letzte, die sowas nicht ausfechten würde. :wink:
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