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begeistert von uns bist, wie wir
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Dir eine Sonnenterrasse. Für Deine
Wunschbenefits sind wir offe...
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bin mir bzgl. eines Rezepts etwas unsicher (Siemens BKK).
Rezept a.d.R. mit Verordnungsmenge:
24 x KG in Doppelbehandlung
24 x Naturmoor
Wir behandeln im 20 Min-Takt. Sind das jetzt
a) 12 Termine a´ 40 Min oder
b) 24 Termine á 40 Min?
Über hilfreiche Antworten wäre ich euch sehr dankbar.
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manuela262 schrieb:
Hallo,
bin mir bzgl. eines Rezepts etwas unsicher (Siemens BKK).
Rezept a.d.R. mit Verordnungsmenge:
24 x KG in Doppelbehandlung
24 x Naturmoor
Wir behandeln im 20 Min-Takt. Sind das jetzt
a) 12 Termine a´ 40 Min oder
b) 24 Termine á 40 Min?
Über hilfreiche Antworten wäre ich euch sehr dankbar.
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Unterschreibt der Patient dann bei o.g. Rezept dann 12 x (für jeden Doppeltermin) oder 24 x (für jeden einzelnen Termin)?
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manuela262 schrieb:
Vielen Dank, für eure hilfreichen Antworten.
Unterschreibt der Patient dann bei o.g. Rezept dann 12 x (für jeden Doppeltermin) oder 24 x (für jeden einzelnen Termin)?
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Wonderwoman schrieb:
12x unterschreiben. Wir haben auf der Rückseite dann "KG-DZ" stehen.
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Inche schrieb:
24x da es ja 24 einzel Termine sind
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Wonderwoman schrieb:
Sorry.... aber lesen kann ist klar im Vorteil. Es sind eben 12 Behandlungen!!! :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Ich würde hier nur 12 Termine machen.
Habe 2 x 24KG
1 x 24 Fango abgerechnet und bekommen.
Von der AOK
Im Zweifel KK anrufen u nachfragen. Wäre schade für die Arbeit.
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Im Zweifel allerdings stets Mail oder Fax oder Patientenaufgabe. Bedeutet bei mir, dass die Kasse ( z.B. AOK ) mehrfach bereits genau diese Version ( 48 x KG, 24 x WT, 24 x HB ) bei anderen Pat. vergütete. Aktuell ich genau bei selber Kasse dann keine Bestätigung einhole. Bei BKK allerdings stets bzw. nehme ich im Zweifel nicht an..
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webpt schrieb:
So kenne ich es auch von der Handhabung.
Im Zweifel allerdings stets Mail oder Fax oder Patientenaufgabe. Bedeutet bei mir, dass die Kasse ( z.B. AOK ) mehrfach bereits genau diese Version ( 48 x KG, 24 x WT, 24 x HB ) bei anderen Pat. vergütete. Aktuell ich genau bei selber Kasse dann keine Bestätigung einhole. Bei BKK allerdings stets bzw. nehme ich im Zweifel nicht an..
regulär halten das alle Kassen als 12 Doppelstunden,
es sei denn bei Verordnungsmenge stünde 48.....
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ali schrieb:
na da haste aber einen sehr untypischen Sachbearbeiter gehabt,
regulär halten das alle Kassen als 12 Doppelstunden,
es sei denn bei Verordnungsmenge stünde 48.....
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mojitoprinz schrieb:
Hatte ich auch schon.
Habe 2 x 24KG
1 x 24 Fango abgerechnet und bekommen.
Von der AOK
Im Zweifel KK anrufen u nachfragen. Wäre schade für die Arbeit.
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Es sind 12 Termine mit der doppelten Zeit, da die erste Zahl die Gesamtzahl der verordneten Einheiten (!) bezeichnet.
Wobei ich schon bezweifle, daß der ausstellende Arzt das weiß , denn sonst hätte er nicht 24 x Wärme dazu verordnet sondern nur 12 . Ich würde dem Arzt zumindest mitteilen , daß 24 x KG Doppelbehandlung 12 Sitzungen mit der doppelten Zeit entspricht. .
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Leni C. schrieb:
StefanP schrieb am 28.4.15 21:40:
Es sind 12 Termine mit der doppelten Zeit, da die erste Zahl die Gesamtzahl der verordneten Einheiten (!) bezeichnet.
Wobei ich schon bezweifle, daß der ausstellende Arzt das weiß , denn sonst hätte er nicht 24 x Wärme dazu verordnet sondern nur 12 . Ich würde dem Arzt zumindest mitteilen , daß 24 x KG Doppelbehandlung 12 Sitzungen mit der doppelten Zeit entspricht. .
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Tempelritter schrieb:
das mit den 24 + 24 gibt die Software so vor, wenn für das vorrangige Heilmittel 24x gewählt wird springt das automatisch auch auf das ergänzende Heilmittel. Das müsste von Hand geändert werden, was fast keine Praxis macht.
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Wonderwoman schrieb:
Also ich gebe bei mir 12x ein und klicke dann auf Doppelbehandlung. Woher sollte denn sonst die Software wissen, wann die VO abgerechnet werden kann??? :unamused:
Also ich gebe bei mir 12x ein und klicke dann auf Doppelbehandlung. Woher sollte denn sonst die Software wissen, wann die VO abgerechnet werden kann??? :unamused:
Mein Beitrag bezog sich auf die Ärztesoftware und das Bedrucken der Heilmittelverordnung mit 24x KG Doppelbehandlung und 24x Naturmoor.
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Tempelritter schrieb:
Wonderwoman schrieb am 29.4.15 09:23:
Also ich gebe bei mir 12x ein und klicke dann auf Doppelbehandlung. Woher sollte denn sonst die Software wissen, wann die VO abgerechnet werden kann??? :unamused:
Mein Beitrag bezog sich auf die Ärztesoftware und das Bedrucken der Heilmittelverordnung mit 24x KG Doppelbehandlung und 24x Naturmoor.
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Wonderwoman schrieb:
OK... stimmt. Die Ärztesoftware kann man vielfach wirklich in die Tonne treten.
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StefanP schrieb:
Es sind 12 Termine mit der doppelten Zeit, da die erste Zahl die Gesamtzahl der verordneten Einheiten (!) bezeichnet.
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Tempelritter schrieb:
12 Termine mit doppelter Zeit plus 12x Naturmoor.
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