Ein herzliches Hallo! :)
Unsere Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie,
gelegen im Herzen von Ohligs,
befindet sich in einem historischen
Gebäude und sucht dich.
-Physiotherapeut*in mit
Osteopahieausbildung (oder Prüfung
steht unmittelbar bevor )
- interessierst dich für die
Osteopathie? Wir übernehmen die
Fortbildungskosten zu 100%
- Physiotherapeut*in mit MT , MLD
In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
sowie kompetent und freuen uns...
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In Teilzeit bis 20 Stunden
Wir sind herzlich, offen, familiär
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Thema: (Eigene Worte) Wie Therapiere ich einen Kassenpat. 20 min und wie verkaufe ich ihm die 10 min priv. um auf 30 min zu kommen :scream: :scream: :scream:
Ist/war es nicht ausdrücklich verboten diesen beiden Leistungen zu vermischen?
Oder gibt es etwas neues? Dafür eine Fobi :tired_face: :tired_face:
Gruß Micha
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micha850 schrieb:
Habe heute von unserer ehemaligen Mitarbeiterin gehört, das sie in ihrem neuen Wohnort bei ihrem neuen Arbeitgeber am Wochenende zu einer Fortbildung nach Aschaffenburg geschickt wird.
Thema: (Eigene Worte) Wie Therapiere ich einen Kassenpat. 20 min und wie verkaufe ich ihm die 10 min priv. um auf 30 min zu kommen :scream: :scream: :scream:
Ist/war es nicht ausdrücklich verboten diesen beiden Leistungen zu vermischen?
Oder gibt es etwas neues? Dafür eine Fobi :tired_face: :tired_face:
Gruß Micha
Es darf keine Kassenleistung auf SZ Basis verlängert werden, das ist eindeutig unzulässig.
Du kannst natürlich 10 Minuten Wellnessmassage anhängen, das ist kein Problem.
Wer dafür eine Fobi braucht :blush:) viel Spaß dabei.
Gruß Britt
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therapeutin schrieb:
oder du machst die Privatleistung vor!!! der Kassenbehandlung...
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Und wo soll da der Unterschied sein? Du darfst die Therapie in Verbindung mit einer VO weder vorher noch hinterher auf SZ Basis verlängern.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
deshalb macht man sowas rechtsicher nach Abschluss der Heilmittelverordnung.
Wenn er das Gefühl hat, das ist zu wenig , bekommt er einen Termin in meiner Heilpraxis, wo er von mir eine Verordnung erhält.
In unserer Physiopraxis bekommt er dann sinnvollerweise PRivat- und Kassenbehandlung im zeitlichen Zusammenhang, um unnötige Fahrten zu vermeiden. Was daran vertrags- oder gesetzwidrig sein soll, muß mir erst mal jemand belegen!
Warum sollen bloß die Kassen spitzer als spitzfindig argumentieren? Das können wir doch auch!
So lange die Kassen so mit Vertragspartnern umgehen (Partner hier = Knecht oder Sklave) muß ich sehen, wie ich im Interesse meiner Kassenpatienten überlebe, sonst bricht deren Versorgung nämlich auch weg!!
Unverschämt finde ich , daß die Kassen unser Verantwortungsgefühl gegenüber den Patienten gnadenlos ausnutzen.!!
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Alfred Kramer schrieb:
ich verlängere die Kassenbehandlung nicht! Ich mache den Patienten nur klar, daß bei 15,- 15 Minuten machbar sind.
Wenn er das Gefühl hat, das ist zu wenig , bekommt er einen Termin in meiner Heilpraxis, wo er von mir eine Verordnung erhält.
In unserer Physiopraxis bekommt er dann sinnvollerweise PRivat- und Kassenbehandlung im zeitlichen Zusammenhang, um unnötige Fahrten zu vermeiden. Was daran vertrags- oder gesetzwidrig sein soll, muß mir erst mal jemand belegen!
Warum sollen bloß die Kassen spitzer als spitzfindig argumentieren? Das können wir doch auch!
So lange die Kassen so mit Vertragspartnern umgehen (Partner hier = Knecht oder Sklave) muß ich sehen, wie ich im Interesse meiner Kassenpatienten überlebe, sonst bricht deren Versorgung nämlich auch weg!!
Unverschämt finde ich , daß die Kassen unser Verantwortungsgefühl gegenüber den Patienten gnadenlos ausnutzen.!!
Es geht ja nicht darum, was ich gut oder richtig finde. Ich mache einfach nichts, was mir persönlich schaden kann, wenn ich es genauso gut risikolos machen kann.
Deshalb handhabe ich das genau wie morpheus.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Es ist ein Unterschied, wenn du als HP eine VO ausstellst, falls ich dich richtig verstanden habe, oder ob du als PT auf SZ Basis die Behandlung verlängerst. Das ist weder vor der Therapie noch danach zulässig und deshalb würde ich auch nicht das Risiko einer Anzeige eingehen.
Es geht ja nicht darum, was ich gut oder richtig finde. Ich mache einfach nichts, was mir persönlich schaden kann, wenn ich es genauso gut risikolos machen kann.
Deshalb handhabe ich das genau wie morpheus.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Den Physios kannst du auch eine Fobi für das richtige Klopapier anbieten und sie würden zuhauf hinrennen.
Es darf keine Kassenleistung auf SZ Basis verlängert werden, das ist eindeutig unzulässig.
Du kannst natürlich 10 Minuten Wellnessmassage anhängen, das ist kein Problem.
Wer dafür eine Fobi braucht :blush:) viel Spaß dabei.
Gruß Britt
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morpheus-06 schrieb:
Kassenleistung ist 15-25Min. bei KG und MT
Wenn ich beim Metzger 3,-€ auf den Tresen lege und sage , dafür möchte ich gerne 300 bis 500 g Rinderfilet, dann gibt er mir wahrscheinlich 500g.-- und natürlich noch zwei Bockwürste gratis.!
Ach ne, das wird wohl doch nicht so klappen , denn der Metzger hat ja keine Physio-Ausbildung genossen und ist auch nicht vom Helfersyndrom belastet!
:smile: :smile:
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Alfred Kramer schrieb:
15-25 Minuten-richtig.
Wenn ich beim Metzger 3,-€ auf den Tresen lege und sage , dafür möchte ich gerne 300 bis 500 g Rinderfilet, dann gibt er mir wahrscheinlich 500g.-- und natürlich noch zwei Bockwürste gratis.!
Ach ne, das wird wohl doch nicht so klappen , denn der Metzger hat ja keine Physio-Ausbildung genossen und ist auch nicht vom Helfersyndrom belastet!
:smile: :smile:
MT war doch 30 Minuten. Oder habe ich da eine Änderung verpasst?
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Georg Janzen schrieb:
>Kassenleistung ist 15-25Min. bei KG und MT
MT war doch 30 Minuten. Oder habe ich da eine Änderung verpasst?
Warum werden dann in den RV nicht fixe Zeiten festgeschrieben?
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morpheus-06 schrieb:
wir sind weder beim Metzger noch beim Bäcker oder sonst wo, in den Verträgen stehen variable Zeiten. Deshalb geht das IGeLn erst ab 25 Minuten.
Warum werden dann in den RV nicht fixe Zeiten festgeschrieben?
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morpheus-06 schrieb:
MT zu Lasten der GKV war noch nie 30Min., immer 15-25 wie die gemeine KG auch :blush:)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....Georg verwechselt das mit der Beihilfe :smile:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Georg Janzen schrieb:
Das wird's sein. :blush:
Wenn über Jahre hinweg die Vergütung gar nicht oder nur weit unter der Inflationsrate angepasst wird, kann ich nicht mehr als die Mindestzeit leisten.
Die Vergütung müsste dann eigentlich auch lauten: 15-18 Euro!
Mein Steuerberater fragt sowieso schon lange, wovon ich eigentlich lebe.
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Alfred Kramer schrieb:
Die Frage hab ich mir auch schon oft gestellt. Nur:
Wenn über Jahre hinweg die Vergütung gar nicht oder nur weit unter der Inflationsrate angepasst wird, kann ich nicht mehr als die Mindestzeit leisten.
Die Vergütung müsste dann eigentlich auch lauten: 15-18 Euro!
Mein Steuerberater fragt sowieso schon lange, wovon ich eigentlich lebe.
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therapeutin schrieb:
wen interessiert was die beihilfe will... :kissing_closed_eyes:
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WimWelle schrieb:
:clap: in der Tat....also laßt uns doch einen neuen Witschaftszweig aufbauen.......sehr schön :wink:
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Alfred Kramer schrieb:
Kassenleistung sind 15 Minuten!
Nachdem der VDB nicht mehr im Fobi-Kartell mitmachen darf sehe ich gute Zeiten für meine eigenen Fobi-Reihen nach ein paar Jahren Berufserfahrung (sind die überhaupt nötig?) :D
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rudibam schrieb:
Wieso darf der VDB im Fobi-Kartell nicht mitmachen?
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Papa Alpaka schrieb:
KG: Regelbehandlungszeit 15-20min, darf nur bei medizinischer Indikation unterschritten werden.
Nachdem der VDB nicht mehr im Fobi-Kartell mitmachen darf sehe ich gute Zeiten für meine eigenen Fobi-Reihen nach ein paar Jahren Berufserfahrung (sind die überhaupt nötig?) :D
das hängt vom Rahmenvertrag des jeweiligen Bundeslandes ab. Vor einigen Jahren war das im ganzen Land verboten, bei uns in Bayern ist das seit einiger Zeit möglich ,d.h. kein Verstoß gegen den Rahmenvertag mit den KK in BAYERN.
SG
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dirk paucke schrieb:
Hallo Micha,
das hängt vom Rahmenvertrag des jeweiligen Bundeslandes ab. Vor einigen Jahren war das im ganzen Land verboten, bei uns in Bayern ist das seit einiger Zeit möglich ,d.h. kein Verstoß gegen den Rahmenvertag mit den KK in BAYERN.
SG
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