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Hausbesucht verordnet bekommt. Keiner der beiden Ärzte ist bereit MLD-60 zu verordnen, so dass ich jetzt 4x wöchentlich dort hinfahre. Die gynäkologische Verordnung besteht schon jahrelang. Nun hat der Hausarzt auch noch ein Lymphödem beider Beine diagnostiziert. Nach der Verordnung von insgesamt 30 Anwendungen hat der Patient bei seiner KK eine Genehmigung erwirkt, dass der Hausarzt " außerhalb des Regelfalles" ???? (Tenor der Arzthelferin) verordnen darf und ist anscheinend der Meinung dieses würde als Langfristverordnung gelten. Jetzt habe ich erstmalig ein Rezept über 20 Anwendungen erhalten und die Arztherferin weigert sich das Rezept auf 10 Anwendungen zu ändern, obwohl der Patient dies gerne möchte und auch von der Zuzahlung befreit ist. Jetzt meine Fragen: 1. Habe ich als Therapeut ein Recht die Genehmigung seitens der KK (Patient hat nichts) in schriftlicher Form zu erhalten oder muss der Patient sich solche Rezepte jetzt am besten immer genehmigen lassen? Ich möchte natürlich ungern, dass der Patient von seinem Hausarzt keine Rezepte mehr ausgestellt bekommt, da diese Hausarztpraxis sowieso ziemlich geizig mit der Ausstellung von Rezepten ist. Andererseits habe ich natürlich auf diese "Dauerrezepte" überhaupt keine Lust 2. Wenn das Rezept genehmigt würde, müsste ich dieses ja nach meinem Kenntnisstand Ende März abbrechen oder?. Die Rezepte gelten ja nur quartalsweise so dass ich später mit 20 Anwendungen bei einem vollen Quartal nicht auskommen würde. Ich hoffe ich habe diese hier einigermaßen verständlich erklärt und einer von Euch kann mir helfen. Vielen Dank im Voraus. :tired_face:
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe eine Patientin die wegen 2 verschiedener Erkrankungen von 2 verschiedenen Ärzten Lymphdrainage samt
Hausbesucht verordnet bekommt. Keiner der beiden Ärzte ist bereit MLD-60 zu verordnen, so dass ich jetzt 4x wöchentlich dort hinfahre. Die gynäkologische Verordnung besteht schon jahrelang. Nun hat der Hausarzt auch noch ein Lymphödem beider Beine diagnostiziert. Nach der Verordnung von insgesamt 30 Anwendungen hat der Patient bei seiner KK eine Genehmigung erwirkt, dass der Hausarzt " außerhalb des Regelfalles" ???? (Tenor der Arzthelferin) verordnen darf und ist anscheinend der Meinung dieses würde als Langfristverordnung gelten. Jetzt habe ich erstmalig ein Rezept über 20 Anwendungen erhalten und die Arztherferin weigert sich das Rezept auf 10 Anwendungen zu ändern, obwohl der Patient dies gerne möchte und auch von der Zuzahlung befreit ist. Jetzt meine Fragen: 1. Habe ich als Therapeut ein Recht die Genehmigung seitens der KK (Patient hat nichts) in schriftlicher Form zu erhalten oder muss der Patient sich solche Rezepte jetzt am besten immer genehmigen lassen? Ich möchte natürlich ungern, dass der Patient von seinem Hausarzt keine Rezepte mehr ausgestellt bekommt, da diese Hausarztpraxis sowieso ziemlich geizig mit der Ausstellung von Rezepten ist. Andererseits habe ich natürlich auf diese "Dauerrezepte" überhaupt keine Lust 2. Wenn das Rezept genehmigt würde, müsste ich dieses ja nach meinem Kenntnisstand Ende März abbrechen oder?. Die Rezepte gelten ja nur quartalsweise so dass ich später mit 20 Anwendungen bei einem vollen Quartal nicht auskommen würde. Ich hoffe ich habe diese hier einigermaßen verständlich erklärt und einer von Euch kann mir helfen. Vielen Dank im Voraus. :tired_face:
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Pat
- eine VO vom Gyn für 2x MLD wöchentlich
- eine VO vom Hausarzt für 2x MLD wöchentlich. Diese lautet auf 20x MLD mit HB als VadR.
Was soll daran nicht gehen?
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Und ob du bzw. Der Patient es genehmigen muss (vor Beginn der Behandlung) ist ja abhängig von der Krankenkasse. Bist angestellt?
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a schubart schrieb:
Wir arbeiten in der Physiotherapie doch nicht mit Quartalen. Selbst wenn ein Patient ein 20mal mld Rezept am 20.3.anschleppt kannst du es komplett behandeln.... Es muss nur theoretisch möglich sein es in einem Quartal zu behandeln. Das heißt 1mal Die Woche 12 Stück, 2mal die Woche 24 Stück usw.
Und ob du bzw. Der Patient es genehmigen muss (vor Beginn der Behandlung) ist ja abhängig von der Krankenkasse. Bist angestellt?
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canna41 schrieb:
Hallo. Normalerweise ist die Höchstverodnungsmenge bei Ly2a ja 10 Anwendungen pro Rezept im Regelfall. Jetzt sind 20 Anwendungen außerhalb des Regefalles mit dem ICD-Code I89.01 (Lymphödem der oberen oder unteren Extremität Stadium 2 ) verordnet worden. Also kann ich das Rezept jetzt einfach so durchlaufen lassen, da es keine weiteren Informationen im Sinne einer "Langfristverordnung" enthält? War jetzt durch die Aussagen der Arzthelferin etwas verwirrt da sie der Meinung ist, dass es sich um eine Langfristgenehmigung handeln würde.
Langfristig Genehmigungen gibt es seit einem Jahr nicht mehr.
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a schubart schrieb:
Welche Krankenkasse?
Langfristig Genehmigungen gibt es seit einem Jahr nicht mehr.
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canna41 schrieb:
IKK.
Es gibt im Internet eine Liste wo alle Kassen drauf stehen und ob sie die Verordnung genehmigt bekommen wollen oder nicht.
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a schubart schrieb:
Welche ikk?
Es gibt im Internet eine Liste wo alle Kassen drauf stehen und ob sie die Verordnung genehmigt bekommen wollen oder nicht.
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canna41 schrieb:
IKK classic.
Also wie gesagt ich empfehle Liste runterladen und regelmäßig kontrollieren gerade die verschiedenen bkks ändern auch gerne mal was und man will ja nicht umsonst arbeiten :sunglasses:
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a schubart schrieb:
Ist genemigungs frei. Bis auf wiederruf.
Also wie gesagt ich empfehle Liste runterladen und regelmäßig kontrollieren gerade die verschiedenen bkks ändern auch gerne mal was und man will ja nicht umsonst arbeiten :sunglasses:
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die neue schrieb:
Entschuldige - ich kann Dir grad nicht folgen: Welche Rezepte gelten nur quartalsweise??
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Pat
- eine VO vom Gyn für 2x MLD wöchentlich
- eine VO vom Hausarzt für 2x MLD wöchentlich. Diese lautet auf 20x MLD mit HB als VadR.
Was soll daran nicht gehen?
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