Die Praxis tastbar sucht
Verstärkung....!!!!
Wir bieten ab sofort eine Stelle
zur Mitarbeit in unserer schönen
Privatpraxis für Osteopathie &
Physiotherapie in Dortmund.
Es ist Stelle mit
überdurchschnittlicher Bezahlung,
optionalen Bonuszahlungen und
familienfreundlichen Arbeitszeiten
zu vergeben. Die genaue Stundenzahl
kann nach Absprache mit dem Inhaber
geklärt und ggf. erweitert werden.
In der Praxis tastbar behandeln wir
Erwachsene, Schwangere, Sportler,
aber auch gerne jüng...
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gleicher ICD 10 und Indikationsschlüssel. Jeweils 10x, 1x die Woche. Ist das in der Ergotherapie zulässig ? Der Arzt will es nicht ändern und vom Verband bzw. von der Krankenkasse kommen keine zuverlässigen Auskünfte. Vielen Dank im vorhinein.
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dhammann1 schrieb:
Moin, wir haben von einem Neurologen 2 Ergoverordnungen mit vorrrangigen Heilmitteln "Hirnleistungstraining" und "sensomotorisch perzeptiv" bekommen. Gleicher Patient, gleiches Verordnungsdatum, gleiche Diagnose sowie
gleicher ICD 10 und Indikationsschlüssel. Jeweils 10x, 1x die Woche. Ist das in der Ergotherapie zulässig ? Der Arzt will es nicht ändern und vom Verband bzw. von der Krankenkasse kommen keine zuverlässigen Auskünfte. Vielen Dank im vorhinein.
Solche Rezepte sind bei Physios ganz klar ungültig.
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Shakespeare schrieb:
Das wäre nur möglich wenn 2 unterschiedliche Regelfälle also verschiedene Diagnosen(auch ICD10), rezeptiert werden. Du kannst also nur eine der beiden Verordnungen annehmen und abrechnen. Die andere gibt's Du dem Patienten zurück mit den entsprechendem Hinweis, dass die Kasse das so leider nicht akzeptiert und sein Arzt eine Veränderung verweigert.
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mogli123 schrieb:
Sowas nimmt man entweder nicht an oder man schickt den Patienten auf seine Kasse um es ganz offiziell genehmigen zulassen - anstatt sich stressen zu lassen :blush:
Solche Rezepte sind bei Physios ganz klar ungültig.
Moin, wir haben von einem Neurologen 2 Ergoverordnungen mit vorrrangigen Heilmitteln "Hirnleistungstraining" und "sensomotorisch perzeptiv" bekommen. Gleicher Patient, gleiches Verordnungsdatum, gleiche Diagnose sowie
gleicher ICD 10 und Indikationsschlüssel. Jeweils 10x, 1x die Woche. Ist das in der Ergotherapie zulässig ? Der Arzt will es nicht ändern und vom Verband bzw. von der Krankenkasse kommen keine zuverlässigen Auskünfte. Vielen Dank im vorhinein.
Bin ja keine Ergo ... aber Hirnleistungstraining und sensomotorisch perzeptiv sind ja schon zwei recht unterschiedliche Therapien. Ich würde - bei einem ähnlichen Fall in der Logo - entweder zwei unterschiedliche IKS verlangen (gerne bei gleicher Diagnose /ICD10 . Ist ja nicht selten, dass eine einzige, aber eben komplexe, Diagnose unterschiedliche Therapien fordert.) oder wie von mogli geschrieben hat, den Pat zu seiner KK schicken. Grundsätzlich hatte ich das schon öfters, gleiche Diagnose, zwei verschiedene Therapien. Aber eben: 2 IKS
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Susulo schrieb:
dhammann1 schrieb am 12.6.19 18:24:
Moin, wir haben von einem Neurologen 2 Ergoverordnungen mit vorrrangigen Heilmitteln "Hirnleistungstraining" und "sensomotorisch perzeptiv" bekommen. Gleicher Patient, gleiches Verordnungsdatum, gleiche Diagnose sowie
gleicher ICD 10 und Indikationsschlüssel. Jeweils 10x, 1x die Woche. Ist das in der Ergotherapie zulässig ? Der Arzt will es nicht ändern und vom Verband bzw. von der Krankenkasse kommen keine zuverlässigen Auskünfte. Vielen Dank im vorhinein.
Bin ja keine Ergo ... aber Hirnleistungstraining und sensomotorisch perzeptiv sind ja schon zwei recht unterschiedliche Therapien. Ich würde - bei einem ähnlichen Fall in der Logo - entweder zwei unterschiedliche IKS verlangen (gerne bei gleicher Diagnose /ICD10 . Ist ja nicht selten, dass eine einzige, aber eben komplexe, Diagnose unterschiedliche Therapien fordert.) oder wie von mogli geschrieben hat, den Pat zu seiner KK schicken. Grundsätzlich hatte ich das schon öfters, gleiche Diagnose, zwei verschiedene Therapien. Aber eben: 2 IKS
Insofern der Heilmittelkatalog es vorsieht (kommt auf die Indikationsgruppe an), hätte er maximal auf ein Rezept mehrere vorrangige Heilmittel verordnen können.
§ 12 Abs. 7 Satz 2 und 3 (Heilmittelrichtlinie):
Bei Maßnahmen der Ergotherapie kann die Verordnungsmenge je Verordnungsvordruck auf verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden, soweit der Heilmittelkatalog in der Diagnosegruppe mehrere vorrangige Heilmittel vorsieht. Die Aufteilung der Verordnungsmenge ist auf dem Verordnungsvordruck unter "Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges" zu spezifizieren (z. B. bei EN2: Verordnungsmenge 10, davon 6x sensomotorisch perzeptive Behandlung und 4x Hirnleistungstraining).
Vll. hilft das ja in der Kommunikation mit dem Arzt weiter.
lg Dún
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Dúnhan schrieb:
Das was der Arzt dort macht ist so nicht richtig. Ich könnte mir aber vorstellen, dass er etwas anderes gewollt hat.
Insofern der Heilmittelkatalog es vorsieht (kommt auf die Indikationsgruppe an), hätte er maximal auf ein Rezept mehrere vorrangige Heilmittel verordnen können.
§ 12 Abs. 7 Satz 2 und 3 (Heilmittelrichtlinie):
Bei Maßnahmen der Ergotherapie kann die Verordnungsmenge je Verordnungsvordruck auf verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden, soweit der Heilmittelkatalog in der Diagnosegruppe mehrere vorrangige Heilmittel vorsieht. Die Aufteilung der Verordnungsmenge ist auf dem Verordnungsvordruck unter "Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges" zu spezifizieren (z. B. bei EN2: Verordnungsmenge 10, davon 6x sensomotorisch perzeptive Behandlung und 4x Hirnleistungstraining).
Vll. hilft das ja in der Kommunikation mit dem Arzt weiter.
lg Dún
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