Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
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Problem beschreiben
erna09 schrieb:
Habe von einem Pat. 2 Rezepte zeitlich unabhängig voneinander erhalten. Einmal vom Hausarzt und einmal vom Facharzt. Beide haben gleiche Art der Therapie und gleiche Diagnose drauf stehen. Wie kann ich verfahren?
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Wonderwoman schrieb:
Das kann zurück kommen... :point_up:
> Das kann zurück kommen... :point_up:
warum?
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb:
> Das kann zurück kommen... :point_up:
warum?
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alobar schrieb:
ich würde dieses auchnicht machen. Als Physio bist du verpflichtet zu gucken. auch wenn es zwei verschieden ärzte sind, aber gleiche Verordnung, dann ist das wie vom gleichen Arzt zweimal ausgestellt. und det geht nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Weil Du den Überblick hast und Verordnungen zum gleichen Regelfall abarbeiten würdest. Damit kann es sich -egal welcher Arzt ausstellt- nur um einen Erst- und Folgeverordnung handeln.
Mit der entsprechenden KK telefoniert und folgende Auskunft erhalten: Den zweiten Arzt auf die vorherige VO vom ersten Arzt hinweisen und ändern lassen. Tut er dies nicht, kurze Notiz auf dem Rezept und fertig. Weiterhin teilte die KK mit, dass der Regelfall durch uns dann nicht mehr prüfbar sei (erst EX2, dann EX1) und wir die Behandlungen dann selbstverständlich trotzdem bezahlt bekommen. Genau diese zweite VO würde nämlich in einer anderen Praxis ohne Hinweis des Patienten auch problemlos erstattet werden.
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Genau diese Problematik haben wir derzeit recht häufig. Beispielsweise Erst-VO vom Hausarzt mit EX2, direkt darau folgend Erst-VO vom Facharzt (beides gleiche Diagnose).
Mit der entsprechenden KK telefoniert und folgende Auskunft erhalten: Den zweiten Arzt auf die vorherige VO vom ersten Arzt hinweisen und ändern lassen. Tut er dies nicht, kurze Notiz auf dem Rezept und fertig. Weiterhin teilte die KK mit, dass der Regelfall durch uns dann nicht mehr prüfbar sei (erst EX2, dann EX1) und wir die Behandlungen dann selbstverständlich trotzdem bezahlt bekommen. Genau diese zweite VO würde nämlich in einer anderen Praxis ohne Hinweis des Patienten auch problemlos erstattet werden.
MfG :blush:
Der wird wieder mit Füßen getreten :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
und was ist mit dem Datenschutz?
Der wird wieder mit Füßen getreten :unamused:
MfG :blush:
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Ingo Friedrich schrieb:
Interessanter und richtiger Hinweis. Wie handhabst du das (im von mir beschriebenen Beispiel)?
MfG :blush:
Die Daten des Patienten werden beide Ärzte haben...
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Wonderwoman schrieb:
Welchen Aspekt des Datenschutzes? Du musst lediglich die Tatsache mitteilen, dass Du bereits ein anderes Rezept vorliegen hast.
Die Daten des Patienten werden beide Ärzte haben...
"Den zweiten Arzt auf die vorherige VO vom ersten Arzt hinweisen und ändern lassen."
Das ist mit Datenschutz nicht vereinbar. Der TH darf den anderen Arzt darüber nicht informieren, höchstens der Pat. selbst. Da hilft auch keine Entbindung der Schweigepflicht, so mein RA.
Ich habe einige solche "Fälle". Sollte ich in diesem Fall eine Absetzung kassieren, freut sich mein RA.
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morpheus-06 schrieb:
Deshalb:
"Den zweiten Arzt auf die vorherige VO vom ersten Arzt hinweisen und ändern lassen."
Das ist mit Datenschutz nicht vereinbar. Der TH darf den anderen Arzt darüber nicht informieren, höchstens der Pat. selbst. Da hilft auch keine Entbindung der Schweigepflicht, so mein RA.
Ich habe einige solche "Fälle". Sollte ich in diesem Fall eine Absetzung kassieren, freut sich mein RA.
Ich würde eine VO immer als FVO behandeln...
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Wonderwoman schrieb:
Na dann berichte bitte, wenn Du vor Gericht ziehst.
Ich würde eine VO immer als FVO behandeln...
:)
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Ingo Friedrich schrieb:
Das bedeutet, du prüfst den Regelfall in diesem Fall nicht? Von einer unserer großen Krankenkassen habe ich ja die Info, dass es erstattet wird. Gleichzeitig lese ich aber im dazu gehörenden Rahmenvertrag genau das Gegenteil...."....ist die Behandlung abzubrechen...". Scheinbar mal wieder Grauzone, wobei mir dein Hinweis zum Datenschutz klar erscheint.
:)
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SiH schrieb:
Mir wurde mitgeteilt, dass ich den zweiten Arzt nur mit Genehmigung des Pat. (eben wegen der Schweigepflicht, Datenschutz etc.) informieren darf, die mir der Pat. natürlich nicht erteilt. Knappe Doku auf dem Rezept und alles lief ohne Probleme.
> Das bedeutet, du prüfst den Regelfall in diesem Fall nicht? Von
> einer unserer großen Krankenkassen habe ich ja die Info, dass
> es erstattet wird. Gleichzeitig lese ich aber im dazu
> gehörenden Rahmenvertrag genau das Gegenteil....\"....ist die
> Behandlung abzubrechen...\". Scheinbar mal wieder Grauzone,
> wobei mir dein Hinweis zum Datenschutz klar erscheint.
> :)
Ich prüfe nur den Regelfall pro Arzt, nicht bei Ärztehopping. Ich bin nicht die NSA der GKV. Natürlich praktiziere ich das nicht ins Blaue, sondern habe mir Meinungen und Infos eingeholt :)
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morpheus-06 schrieb:
Ingo Friedrich schrieb:
> Das bedeutet, du prüfst den Regelfall in diesem Fall nicht? Von
> einer unserer großen Krankenkassen habe ich ja die Info, dass
> es erstattet wird. Gleichzeitig lese ich aber im dazu
> gehörenden Rahmenvertrag genau das Gegenteil....\"....ist die
> Behandlung abzubrechen...\". Scheinbar mal wieder Grauzone,
> wobei mir dein Hinweis zum Datenschutz klar erscheint.
> :)
Ich prüfe nur den Regelfall pro Arzt, nicht bei Ärztehopping. Ich bin nicht die NSA der GKV. Natürlich praktiziere ich das nicht ins Blaue, sondern habe mir Meinungen und Infos eingeholt :)
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morpheus-06 schrieb:
behandeln, abrechnen ...
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mein Senf dazu:
Ich rufe bei seiner Kasse an und hole mir eine Genehmigung. :kissing_closed_eyes:
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Veronika schrieb:
Moin,
mein Senf dazu:
Ich rufe bei seiner Kasse an und hole mir eine Genehmigung. :kissing_closed_eyes:
Dann hat man zusätzliche "Scherereien" und Aufwand.
Sicherer und weniger aufwendige wäre es dann, das Ding mit handschriftlichem Vermerk zu faxen, oder den Pat. zu bitten eine Genehmigung einzuholen, dann hat man was schriftliches in der Hand.
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Shakespeare schrieb:
Ich nicht, da allein der Aufwand einen kompetenten Kassenmitarbeiter zu erwischen, der wiederum auch befugt ist Genehmigungen am Telefon zu erteilen, nicht durch die niedrigen Honorare gedeckt ist. Außerdem besteht das Risiko, dass eine andere Stelle die Rechnungen prüft und ggf. absetzt.
Dann hat man zusätzliche "Scherereien" und Aufwand.
Sicherer und weniger aufwendige wäre es dann, das Ding mit handschriftlichem Vermerk zu faxen, oder den Pat. zu bitten eine Genehmigung einzuholen, dann hat man was schriftliches in der Hand.
Never, ever, ever! Der Einzige welcher von irgendwo von irgendwem Genehmigungen holt ist der Patient selbst!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
...Ich rufe bei seiner Kasse an und hole mir eine Genehmigung...
Never, ever, ever! Der Einzige welcher von irgendwo von irgendwem Genehmigungen holt ist der Patient selbst!
Grüße...Gerry
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Shakespeare schrieb:
Die Facharztverordnung durchführen, den Hausarzt über dem Patienten (Datenschutz!) darüber informieren, dass man nur eine der beiden Verordnungen (bei gleicher Diagnose) zeitgleich durchführen kann. Ggf. kann der Hausarzt dann eine Folgeverordnung nach abarbeiten der Facharztvo. ausstellen oder die Diagnose ändern, falls der Patient weitere "Baustellen" hat.
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