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habe eine Patientin mit 2 VO---> 6 x KG (M41.86 G) sonstige Skoliose LWS und 6 x MT (M48.06 G) Spinalkanalstenose.
Da es sich also um jeweils die WS handelt bin ich mir jetzt nicht sicher ob man beide VO an einem Tag machen darf ?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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Berücksichtigt werden hierbei die ersten drei Stellen des ICD-10-Codes. Sind diese identisch handelt es sich um den selben Verordnungsfall.
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johannes687 schrieb:
Ja darf man, da es sich um zwei verschiedene Diagnosen (ICD-10-Codes) handelt.
Berücksichtigt werden hierbei die ersten drei Stellen des ICD-10-Codes. Sind diese identisch handelt es sich um den selben Verordnungsfall.
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@johannes687 So ist es nicht ganz richtig. Der VO-Fall ist ausschließlich für die Ärzte von Bedeutung. Für uns gilt dagegen:
Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnen.
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pat88 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Kannst Du mir das noch bitte für die Praxis übersetzten, danke.
2 VO dürfen NICHT gleichzeitig durchgeführt werden wenn...
UND die Diagnosegruppen
UND die vollständige ICDs inkl. Zusatzkennzeichen
exakt gleich sind. Das Heilmittel spielt dabei keine Rolle.
Ansonsten dürfen die gleichzeitig durchgeführt werden.
In deinem Fall:
Diagnosegruppe WS = gleich
ICDs = unterschiedlich
Kann also durchgeführt werden.
Anderes fiktives Beispiel: 2 VO
ICDs A11.11 L und A11.11 R
Diagnosegruppe beide EX.
Hier ist das Zusatzkennzeichen unterschiedlich: Links und Rechts.
Beide VO können gleichzeitig durchgeführt werden.
Noch ein Beispiel:
ICDs B22.22 und B22.22
Diagnosegruppe WS und PN
Beide VO können durchgeführt werden da Diagnosegruppe unterschiedlich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pat88 Aber gerne. 😂
2 VO dürfen NICHT gleichzeitig durchgeführt werden wenn...
UND die Diagnosegruppen
UND die vollständige ICDs inkl. Zusatzkennzeichen
exakt gleich sind. Das Heilmittel spielt dabei keine Rolle.
Ansonsten dürfen die gleichzeitig durchgeführt werden.
In deinem Fall:
Diagnosegruppe WS = gleich
ICDs = unterschiedlich
Kann also durchgeführt werden.
Anderes fiktives Beispiel: 2 VO
ICDs A11.11 L und A11.11 R
Diagnosegruppe beide EX.
Hier ist das Zusatzkennzeichen unterschiedlich: Links und Rechts.
Beide VO können gleichzeitig durchgeführt werden.
Noch ein Beispiel:
ICDs B22.22 und B22.22
Diagnosegruppe WS und PN
Beide VO können durchgeführt werden da Diagnosegruppe unterschiedlich.
Vielen Dank !!! Sehr gut Erklärt....alles Verstanden !
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pat88 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Vielen Dank !!! Sehr gut Erklärt....alles Verstanden !
ICD C33.11 und C33.12
Diagnosegruppe beide WS
Die letzte Ziffer der ICD ist unterschiedlich. Also können beide VO gleichzeitig durchgeführt werden, da ICDs nicht "vollständig gleich".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pat88 Und nochmal als I-Tüppelchen:
ICD C33.11 und C33.12
Diagnosegruppe beide WS
Die letzte Ziffer der ICD ist unterschiedlich. Also können beide VO gleichzeitig durchgeführt werden, da ICDs nicht "vollständig gleich".
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johannes687 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Stimmt, hier weichen Heilmittel-Richtlinie und Rahmenvertrag in ihren Formulierungen voneinander ab. Asche auf mein Haupt, da habe ich den Rahmenvertrag nicht berücksichtigt.
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Abrechnung Physio Bonn schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij also laut deinen Beispielen und deinem geposteten Text ist das auch alles sehr verständlich, allerdings wurde mir damnals ( vor 5 Jahren) mal beigebracht, dass z.B. C33.11 und C33.12 NICHT zusammen terminiert werden dürfen. Ich kann mich erinnern, dass mir gesagt wurde:" Die ersten zwei Stellen müssen unterschiedlich sein." Im Beispiel C33.11 und C33.12 hätte ich dann gesagt, geht nicht weil die ersten zwei Stellen "C" und "3" identisch sind und es somit der selbe Verordnungsfall ist. Danke für nichts an meinen alten Chef ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Abrechnung Physio Bonn Das war der alten HMR. Seit 07/2021 (also seit 3 Jahren) gibt es ja neue Regeln. wink
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johannes687 schrieb:
@Abrechnung Physio Bonn Vor 5 Jahren gab es den aktuellen Rahmenvertrag (und auch die aktuelle Heilmittel-Richtlinie) noch nicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@johannes687 🤣🤣
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Problem beschreiben
pat88 schrieb:
Hallo liebe Leute,
habe eine Patientin mit 2 VO---> 6 x KG (M41.86 G) sonstige Skoliose LWS und 6 x MT (M48.06 G) Spinalkanalstenose.
Da es sich also um jeweils die WS handelt bin ich mir jetzt nicht sicher ob man beide VO an einem Tag machen darf ?
Vielen Dank für Eure Antworten!
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