Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Pat, hat VO von Dr.A bekommen als E-VO und diese wurde behandelt. Nun bringt Patientin die nächste E-VO mit der gleichen Diagnose von Arzt B. Wir wollen diese VO in eine F-VO ändern lassen, da ein Arztwechsel ja keinen neuen Regelfall begründet. Arzt B weigert sich, weil er ja noch keine E-VO ausgestellt hat und fragt wer denn die E-VO ausgestellt hat.
Nun hab ich bestimmt das ein oder andere Mal schon gelesen, dass Kollegen einfach beide Rezepte abrechnen würden, weil laut Datenschutz dem Arzt B nicht mitgeteilt werden kann, wer die andere VO ausgestellt hat.
Letztendlich ist es ja so, dass wenn der Arzt eine VO ausstellt, dann sollte er einen Behandlungsbedarf sehen. Wenn er die nun aus formalen und budgettaktischen Gründen nicht ändern will, ist das aber ein Problem. Würdet ihr die VO beginnen oder dem Patienten mitteilen, er möge sich doch bei Arzt A eine F-VO holen? Klar ist natürlich auch, dass der Patient sich auch die 2. Verordnung schnappen kann, in eine andere Praxis geht und dort behandeln lässt. Die haben ja keine Kenntnis von der anderen E-VO und somit kein Prüfproblem.
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physiox100 schrieb:
Ich wollte mich nochmal erkundigen, was in diesem Falle gemacht werden kann.
Pat, hat VO von Dr.A bekommen als E-VO und diese wurde behandelt. Nun bringt Patientin die nächste E-VO mit der gleichen Diagnose von Arzt B. Wir wollen diese VO in eine F-VO ändern lassen, da ein Arztwechsel ja keinen neuen Regelfall begründet. Arzt B weigert sich, weil er ja noch keine E-VO ausgestellt hat und fragt wer denn die E-VO ausgestellt hat.
Nun hab ich bestimmt das ein oder andere Mal schon gelesen, dass Kollegen einfach beide Rezepte abrechnen würden, weil laut Datenschutz dem Arzt B nicht mitgeteilt werden kann, wer die andere VO ausgestellt hat.
Letztendlich ist es ja so, dass wenn der Arzt eine VO ausstellt, dann sollte er einen Behandlungsbedarf sehen. Wenn er die nun aus formalen und budgettaktischen Gründen nicht ändern will, ist das aber ein Problem. Würdet ihr die VO beginnen oder dem Patienten mitteilen, er möge sich doch bei Arzt A eine F-VO holen? Klar ist natürlich auch, dass der Patient sich auch die 2. Verordnung schnappen kann, in eine andere Praxis geht und dort behandeln lässt. Die haben ja keine Kenntnis von der anderen E-VO und somit kein Prüfproblem.
Arzt weigert sich die VO. auf Folgeverordnung zu ändern!!
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Leni C. schrieb:
Ich schreibe in so einem Fall auch einfach hinten aufs Rezept, daß der Arzt Dr. B sich weigert das Rezept in FV zu ändern , da er vorher noch keine EV ausgestellt hat .
Die Frage nach dem Datenschutz: zur Information des "neuen" Arztes sollte man eine (notfalls konkludente) Zustimmung des Patienten einholen. Wenn diese verweigert wird, kann man auch die neue EV abrechnen.
Heute morgen erst auf die Rückseite der Verordnung geschrieben: "Patient verweigert Zustimmung zur Arztinformation" - davor und bei EV / FV ein Sternchen.
Das mache ich allerdings immer nur in Rücksprache mit dem Patienten, der mir eigentlich immer verbietet, mit dem Arzt zu reden, wenn ich ihm erkläre, dass dann wohl (außer AdR) keine Behandlungen erfolgen würden. In jeder Abrechnung dürften wir zumindest einen solchen Fall haben und mussten bislang noch nie hinterher "kämpfen".
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Tatsächlich gibt es Zusagen zur Kostenübernahme, wenn der Arzt sich weigert, eine Verordnung zu ändern - und wie vorstehend bereits beschrieben, muss dies dann einfach auf dem Rezept notiert werden.
Die Frage nach dem Datenschutz: zur Information des "neuen" Arztes sollte man eine (notfalls konkludente) Zustimmung des Patienten einholen. Wenn diese verweigert wird, kann man auch die neue EV abrechnen.
Heute morgen erst auf die Rückseite der Verordnung geschrieben: "Patient verweigert Zustimmung zur Arztinformation" - davor und bei EV / FV ein Sternchen.
Das mache ich allerdings immer nur in Rücksprache mit dem Patienten, der mir eigentlich immer verbietet, mit dem Arzt zu reden, wenn ich ihm erkläre, dass dann wohl (außer AdR) keine Behandlungen erfolgen würden. In jeder Abrechnung dürften wir zumindest einen solchen Fall haben und mussten bislang noch nie hinterher "kämpfen".
Gruß
Nora
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Red Head schrieb:
Ich rufe in solchen Fällen immer bei den Sachbearbeitern der AOK an und schildere den Fall und hole mir somit das OK. Die sagen mir dann auch,wie ich dies auf dem Rezept vermerken soll. Hat bisher keine Probleme gegeben.
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Cranium schrieb:
auf der Rückseite "deutlich" vermerken
Arzt weigert sich die VO. auf Folgeverordnung zu ändern!!
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