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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung 2 Verordnungen, gleiche Diagnose

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Neues Thema
2 Verordnungen, gleiche Diagnose
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PT-Angie
26.01.2013 18:51
Diese Prüferei macht mich noch ganz verrückt !!!

Meiner Meinung nach geht folgendes nicht:
Pat. meldet sich telefonisch an, hat 2 Verordnungen (vom gleichen Arzt) mit 6x KG und 6x KMT, gleiche Diagnose, beides Erstverordnung.

Das müssen doch 1x Erst- und 1x Folgeverordnung sein - oder?
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Diese Prüferei macht mich noch ganz verrückt !!! Meiner Meinung nach geht folgendes nicht: Pat. meldet sich telefonisch an, hat 2 Verordnungen (vom gleichen Arzt) mit 6x KG und 6x KMT, gleiche Diagnose, beides Erstverordnung. Das müssen doch 1x Erst- und 1x Folgeverordnung sein - oder?
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PT-Angie schrieb:

Diese Prüferei macht mich noch ganz verrückt !!!

Meiner Meinung nach geht folgendes nicht:
Pat. meldet sich telefonisch an, hat 2 Verordnungen (vom gleichen Arzt) mit 6x KG und 6x KMT, gleiche Diagnose, beides Erstverordnung.

Das müssen doch 1x Erst- und 1x Folgeverordnung sein - oder?

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katrin180
26.01.2013 20:16
"...und mich macht der Satz "Sie unterliegen der Prüfpflicht!" wahnsinnig. Hatte letzten Mittwoch ein sehr "intensives" Gespräch mit der AOK Bayern wegen eines ähnlichen Falles. 2 vorrangige Heilmittel mit gleicher Diagnose und gleichem Ausstellungsdatum geht gar nicht, eines davon wird nicht vergütet! Die Verordnungen dürfen nur nacheinander ausgestellt werden, also dann als FV. Bei meiner Nachfrage bei einer der Ersatzkassen ergab dann ein völlig anderes Ergebnis, dort scheint man noch den Verordnungsgrund der Ärzte zu achten.....zumindest in diesem Fall..
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"...und mich macht der Satz "Sie unterliegen der Prüfpflicht!" wahnsinnig. Hatte letzten Mittwoch ein sehr "intensives" Gespräch mit der AOK Bayern wegen eines ähnlichen Falles. 2 vorrangige Heilmittel mit gleicher Diagnose und gleichem Ausstellungsdatum geht gar nicht, eines davon wird nicht vergütet! Die Verordnungen dürfen nur nacheinander ausgestellt werden, also dann als FV. Bei meiner Nachfrage bei einer der Ersatzkassen ergab dann ein völlig anderes Ergebnis, dort scheint man noch den Verordnungsgrund der Ärzte zu achten.....zumindest in diesem Fall..
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katrin180 schrieb:

"...und mich macht der Satz "Sie unterliegen der Prüfpflicht!" wahnsinnig. Hatte letzten Mittwoch ein sehr "intensives" Gespräch mit der AOK Bayern wegen eines ähnlichen Falles. 2 vorrangige Heilmittel mit gleicher Diagnose und gleichem Ausstellungsdatum geht gar nicht, eines davon wird nicht vergütet! Die Verordnungen dürfen nur nacheinander ausgestellt werden, also dann als FV. Bei meiner Nachfrage bei einer der Ersatzkassen ergab dann ein völlig anderes Ergebnis, dort scheint man noch den Verordnungsgrund der Ärzte zu achten.....zumindest in diesem Fall..

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silvia43
27.01.2013 15:55
2.Rz. ist FV !
Du hast Recht
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2.Rz. ist FV ! Du hast Recht
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silvia43 schrieb:

2.Rz. ist FV !
Du hast Recht



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