Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
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WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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Meiner Meinung nach geht folgendes nicht:
Pat. meldet sich telefonisch an, hat 2 Verordnungen (vom gleichen Arzt) mit 6x KG und 6x KMT, gleiche Diagnose, beides Erstverordnung.
Das müssen doch 1x Erst- und 1x Folgeverordnung sein - oder?
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PT-Angie schrieb:
Diese Prüferei macht mich noch ganz verrückt !!!
Meiner Meinung nach geht folgendes nicht:
Pat. meldet sich telefonisch an, hat 2 Verordnungen (vom gleichen Arzt) mit 6x KG und 6x KMT, gleiche Diagnose, beides Erstverordnung.
Das müssen doch 1x Erst- und 1x Folgeverordnung sein - oder?
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katrin180 schrieb:
"...und mich macht der Satz "Sie unterliegen der Prüfpflicht!" wahnsinnig. Hatte letzten Mittwoch ein sehr "intensives" Gespräch mit der AOK Bayern wegen eines ähnlichen Falles. 2 vorrangige Heilmittel mit gleicher Diagnose und gleichem Ausstellungsdatum geht gar nicht, eines davon wird nicht vergütet! Die Verordnungen dürfen nur nacheinander ausgestellt werden, also dann als FV. Bei meiner Nachfrage bei einer der Ersatzkassen ergab dann ein völlig anderes Ergebnis, dort scheint man noch den Verordnungsgrund der Ärzte zu achten.....zumindest in diesem Fall..
Du hast Recht
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silvia43 schrieb:
2.Rz. ist FV !
Du hast Recht
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