Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
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ich behandle einen Schlaganfall-Patienten mit KG-ZNS nach Bobath mit Indikationsschlüssel Zn2a und ICD-10-Code I6788.
Die Verordnung wurde als Langfristverordnung von der Kasse genehmigt.
1. Frage:
Die Genehmigung ging vom Hausarzt aus.
Muss nun immer der Hausarzt die Verordnung ausstellen oder kann dies auch der behandelnde Neurologe?
2. Frage:
Der Patient hat zusätzlich noch so einige "Gebrechen" und daher zusätzlich eine Verordnung mit dem Indikationsschlüssel Ex3a und dem ICD-10-Code G.81.0. Geht das so? Oder muss da ein anderer ICD-10-Code stehen?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
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nadine meier schrieb:
Liebe Kolleg(inn)en,
ich behandle einen Schlaganfall-Patienten mit KG-ZNS nach Bobath mit Indikationsschlüssel Zn2a und ICD-10-Code I6788.
Die Verordnung wurde als Langfristverordnung von der Kasse genehmigt.
1. Frage:
Die Genehmigung ging vom Hausarzt aus.
Muss nun immer der Hausarzt die Verordnung ausstellen oder kann dies auch der behandelnde Neurologe?
2. Frage:
Der Patient hat zusätzlich noch so einige "Gebrechen" und daher zusätzlich eine Verordnung mit dem Indikationsschlüssel Ex3a und dem ICD-10-Code G.81.0. Geht das so? Oder muss da ein anderer ICD-10-Code stehen?
Vielen Dank schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
zu 1. der Arzt (Hausarzt) muss jetzt immer die gleiche VO verschreiben keine Abweichung des Textes.
zu 2. da ja keiner die ICD Codes im Kopf hat, kann man auch keu´ine Antworten parat haben.... aber EX3a sollte schon zusätzlich gehen können.( eine ausgeschriebene Diagnose bei Ex.. reicht vollkommen.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Der ICD-10-Code bezieht sich auch auf den Schlaganfall, also Hemiparese und Hemiplegie...
Ist das ein "passender" ICD-10-Code für eine Extremitäten/MT-Verordnung?
Ich bin mir da eben nicht so sicher... Sollte da nicht lieber z.B. irgendein spezielles Gelenk benannt werden, das eine Funktionseinschränkung hat?
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nadine meier schrieb:
Danke, JürgenK :blush:
Der ICD-10-Code bezieht sich auch auf den Schlaganfall, also Hemiparese und Hemiplegie...
Ist das ein "passender" ICD-10-Code für eine Extremitäten/MT-Verordnung?
Ich bin mir da eben nicht so sicher... Sollte da nicht lieber z.B. irgendein spezielles Gelenk benannt werden, das eine Funktionseinschränkung hat?
wäre sinnvoll...aber wir brauchen auch nur eine ausgeschrieben Diagnose ohne ICD Code.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hi nadine,
wäre sinnvoll...aber wir brauchen auch nur eine ausgeschrieben Diagnose ohne ICD Code.
MfG
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JürgenK schrieb:
Hallo Nadine,
zu 1. der Arzt (Hausarzt) muss jetzt immer die gleiche VO verschreiben keine Abweichung des Textes.
zu 2. da ja keiner die ICD Codes im Kopf hat, kann man auch keu´ine Antworten parat haben.... aber EX3a sollte schon zusätzlich gehen können.( eine ausgeschriebene Diagnose bei Ex.. reicht vollkommen.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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