Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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als auch mit
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h...
habe 2 Rezepte (von einem Patient) von unterschiedlichen Ärzten bekommen jedoch mit gleichem Heilmittel (KG) , gleicher Diagnose und gleichem Ind.schlüssel und gleichem ICD-10 Code.
Darf ich die Rezepte parallel laufen lassen bzw. auch an einem Tag nen Doppeltermin machen, also auf jedem Rezept das gleiche Datum ?
Oder gibt es das ein Problem mit der Abrechnung / Kasse ?
Vielen DAnk schon mal......
.... gibt es eigentlich irgendwo ne gute Zusammenfassung solcher Fälle ?
MfG
B.
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Benz schrieb:
HAllo Zusammen,
habe 2 Rezepte (von einem Patient) von unterschiedlichen Ärzten bekommen jedoch mit gleichem Heilmittel (KG) , gleicher Diagnose und gleichem Ind.schlüssel und gleichem ICD-10 Code.
Darf ich die Rezepte parallel laufen lassen bzw. auch an einem Tag nen Doppeltermin machen, also auf jedem Rezept das gleiche Datum ?
Oder gibt es das ein Problem mit der Abrechnung / Kasse ?
Vielen DAnk schon mal......
.... gibt es eigentlich irgendwo ne gute Zusammenfassung solcher Fälle ?
MfG
B.
Wenn es komplett die gleiche Stelle zum Behandeln ist, dann gilt nur ein Rezept. Steht auch so in den HMR.
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Sonst könnte theoretisch ein Patient zu 10 Ärzten gehen und bekäme 10 Rezepte.
Wenn er die dann in verschiedenen Praxen abgibt und behandelt werden möchte, können die Praxen nichts von seinen parallelen Behandlungen wissen. Wenn er aber beide bei dir durchführen lassen möchte, geht das ganz klar nicht und du musst ablehnen.
LG :wink:
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limone schrieb:
Der Patient hätte Arzt 2 über das laufende Rezept von Arzt 1 informieren müssen.
Sonst könnte theoretisch ein Patient zu 10 Ärzten gehen und bekäme 10 Rezepte.
Wenn er die dann in verschiedenen Praxen abgibt und behandelt werden möchte, können die Praxen nichts von seinen parallelen Behandlungen wissen. Wenn er aber beide bei dir durchführen lassen möchte, geht das ganz klar nicht und du musst ablehnen.
LG :wink:
Hatte noch einen Fall, bei gleicher Diagnose aber einmal mit KG und einmal mit MT, kann ich das gleichzeitig abrechnen ?
Gibt es eine Literatur (außer dem Heilmittelkatalog) wo solche Fälle beschrieben sind ?
Vielen Dank.
LG
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Benz schrieb:
OK, Vielen Dank für Eure Antworten .....schade....#
Hatte noch einen Fall, bei gleicher Diagnose aber einmal mit KG und einmal mit MT, kann ich das gleichzeitig abrechnen ?
Gibt es eine Literatur (außer dem Heilmittelkatalog) wo solche Fälle beschrieben sind ?
Vielen Dank.
LG
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die neue schrieb:
nö. geht auch nicht. Gleiche Diagnose .....
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Wonderwoman schrieb:
Sowas kannst Du nur parallel laufen lassen, wenn es z.B. einmal der rechte und beim anderen der linke Fuß ist.
Wenn es komplett die gleiche Stelle zum Behandeln ist, dann gilt nur ein Rezept. Steht auch so in den HMR.
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Leni C. schrieb:
Sind die Rezepte denn auch vom gleichen Datum ? Oder kannst du sie nicht nacheinander abarbeiten ? Hatten wir auch schon , ein Rezept ändern lassen beim " spätester Beginn " mit der Begründung , daß noch ein Rezept vorher nicht zu Ende war . Der Arzt wollte allerdings seine EV nicht ändern , da der Pat. bei ihm neu war . Habe das so dann aufs Rezept geschrieben .
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