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Patienten auf Dich!
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diverses Team mit einem starken
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Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Habe 2 Rezepte von 2 verschiedenen Ärzten. Einmal M45.00G und einmal M45.09 .
Diagnose ist ja fast gleich. Geht das, im Wechsel?
Große Rezepte, kann nicht erst das eine abarbeiten.
Vielen Dank KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Habe 2 Rezepte von 2 verschiedenen Ärzten. Einmal M45.00G und einmal M45.09 .
Diagnose ist ja fast gleich. Geht das, im Wechsel?
Große Rezepte, kann nicht erst das eine abarbeiten.
Vielen Dank KaBa
(1) 1Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GMCodes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog. ....
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vanessa06 schrieb:
Ist eine Verordnungsfall nicht auch Arztgebunden?
(3) Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweilige Verordnerin oder den jeweiligen Verordner.
Aber
(9) Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
Beides ist zu berücksichtigen. Vorrangig ist die ICD-Code, der Arzt ist zweitrangig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@vanessa06
HMR § 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung
BRV § 3 Grundsätze der Leistungserbringung
(3) Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweilige Verordnerin oder den jeweiligen Verordner.
Aber
(9) Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe
Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben
Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien
und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung
der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während
der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
Beides ist zu berücksichtigen. Vorrangig ist die ICD-Code, der Arzt ist zweitrangig.
@Lars van Ravenzwaaij bitte überprüfe nochmal Deine Aussage zu den beiden Rezepten.
Die Verordnungen gehen eben gerade nicht aus dem von Dir selbst genannten Grund.
Die Diagnose ist gleich. Die 4. Stelle gibt nur die Lokalisation an. Ändert aber die Diagnose nicht.
grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo zusammen,
@Lars van Ravenzwaaij bitte überprüfe nochmal Deine Aussage zu den beiden Rezepten.
Die Verordnungen gehen eben gerade nicht aus dem von Dir selbst genannten Grund.
Die Diagnose ist gleich. Die 4. Stelle gibt nur die Lokalisation an. Ändert aber die Diagnose nicht.
grüße
Doch geht, da 2 nicht vollständig identische ICD-Codes. Siehe Passus aus dem Rahmenvertrag.
Für den Arzt sein VO-Fall ist die HMR-Regelung entscheidend, nicht für uns. Ist zugegebenermaßen ein wenig verwirrend.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Folterknecht.fg..2091
Doch geht, da 2 nicht vollständig identische ICD-Codes. Siehe Passus aus dem Rahmenvertrag.
Für den Arzt sein VO-Fall ist die HMR-Regelung entscheidend, nicht für uns. Ist zugegebenermaßen ein wenig verwirrend.
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Sabine Rabbel schrieb:
KaBa, m.E. wirst Du erst die eine VO abarbeiten (oder abbrechen) müssen, bevor Du mit der anderen VO anfängst. Aber sowohl bei M45.00 als auch bei M45.09 besteht langfristiger Heilmittelbedarf, d.h. die Sache fällt beiden Ärztinnen nicht ins Budget - da wird sich doch eine der beiden überreden lassen, später eine neue VO auszustellen, kurz bevor Du mit der VO der anderen Ärztin fertig bist?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel nicht nötig, geht sehr wohl. Siehe BRV
Ist für streitbare Physios eine gute Gelegenheit, sich zusätzliche 40 € zu sichern. ;)
grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Sorry für meinen Einwand. Du hast recht. Es gibt eine Differenz zwischen HMRL und der Beschreibung im Rahmenvertrag zugunsten der Physiotherapeuten.
Ist für streitbare Physios eine gute Gelegenheit, sich zusätzliche 40 € zu sichern. ;)
grüße
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja geht. Entscheidend sind die erste 3 Stellen. Ist die 4. Stelle eine andere sind es 2 unabhängige VO-Fälle.
HMR § 7 Verordnungsfall, orientierende Behandlungsmenge, Höchstmenge je Verordnung
(1) 1Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GMCodes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog. ....
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