Unsere Highlights: Das Zertifikat
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
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Betriebliche Altersvorsorge und
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Vielen Dank im vorraus und ein schönes Restwochenende..
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Problem beschreiben
Horatio72 schrieb:
Guten Tag, ich weiss das Thema gabs schon mal, aber ich habe trotzdem noch mal ne Frage dazu. Eine bei uns ansässige Arztpraxis (4 Ärzte) verschreibt seit geraumer Zeit nur noch 4 er KG und seit 3 Wochen nur noch 2 mal KG mit der Begründung sie dürften wegen Regress nicht mehr verschreiben. Ich werde die Rezepte in Zukunft ablehnen, wollte nur noch mal genau die Begründung im Wortlaut dazu hören, da ich das leider nicht mehr finden kann hier. Gibts ne möglichkeit dies auch der Kassenärztlichen zu melden bzw ne andere Stelle? Es gibt Patienten (mit den Ärzten Privat befreundet), welche noch und nöcher Rezepte bekommen und Pat. die es nötig haben bekommen 2 mal KG oder auch gar nix (o-Ton: sie sind erst 19. da darf ich nichts verschreiben, oder: sie sind 61, da darf ich keine Physio mehr verschreiben !!! Beides passiert!!)
Vielen Dank im vorraus und ein schönes Restwochenende..
Problem für den Patienten ist, dass er relativ viel Zuzahlung zu leisten hat. So würde ich dem Patienten gegenüber argumentieren... sollen die dem Arzt aufs Dach steigen. :smile:
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Ist das Therapieziel mit 2x Behandlungen erreichbar?
Wenn ja, durchführen wie verordnet. Wenn nein, bin ich nach HMR verpflichtet die VO abzubrechen (oder erst gar nicht anzufangen) und darüber den Arzt zu informieren.
In 2. Fall informiere ich mein Patient über meine - rechtlich notwendige - Entscheidung und empfehle ihm sich mit seine Krankenkasse und/oder Arzt auseinander zu setzen.
Die Höhe des Eigenanteils spielt dabei für mich überhaupt keine Rolle. In sofern ist die Empfehlung von WW ausnahmsweise mal nicht zielführend.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich frage mich in so einem Fall (streng gemäß §§ 14 und 16 der HMR):
Ist das Therapieziel mit 2x Behandlungen erreichbar?
Wenn ja, durchführen wie verordnet. Wenn nein, bin ich nach HMR verpflichtet die VO abzubrechen (oder erst gar nicht anzufangen) und darüber den Arzt zu informieren.
In 2. Fall informiere ich mein Patient über meine - rechtlich notwendige - Entscheidung und empfehle ihm sich mit seine Krankenkasse und/oder Arzt auseinander zu setzen.
Die Höhe des Eigenanteils spielt dabei für mich überhaupt keine Rolle. In sofern ist die Empfehlung von WW ausnahmsweise mal nicht zielführend.
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Horatio72 schrieb:
hi,, so seh ich das ja auch. Ich informiere den Pat. ja auch das sein Eigenanteil da sehr hoch ist und wir mit 2 Behandlungen nicht hinkommen. O-Ton Arzt: Wenns nicht reicht, schreib ich ihnen noch mal eine oder auch 2 auf. ;)
Dann nach einer Einheit abbrechen, ist auch nicht sinnvoll.
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RoFo schrieb:
Ob das Therapieziel erreicht werden kann, weiß ich auch erst nach der Befundaufnahme.
Dann nach einer Einheit abbrechen, ist auch nicht sinnvoll.
Ob das Therapieziel erreicht werden kann, weiß ich auch erst nach der Befundaufnahme.
Dann nach einer Einheit abbrechen, ist auch nicht sinnvoll.
Nicht unbedingt:
abhängig von der Diagnose/Problem kann ich sehr wohl einschätzen, ob das Therapieziel mit 2 Behandlungen erreichbar ist oder auch nicht. Bei z.B. eine akute Blockade können 2 Behandlungen sehr wohl ausreichend sein (dabei reden wir dann aber nicht mehr von weitere Prophylaxe).
Und wenn ich nicht sicher bin, ob 2 Behandlungen reichen würden, dann kann ich erfahrungsgemäß sagen, dass das nicht reicht. Und damit ist die Verordnung dann weder ausreichend, noch zweckmäßig, noch wirtschaftlich (streng nach § 14 HMR). Dann muss zur Not auch mal der KV bemüht werden (die haben solche Ärzte auch zum fressen gern).
Mag für ein Berufsanfänger schwierig sein, aber mit zunehmender Erfahrung sollte das jeder eigentlich können. :anguished:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
RoFo schrieb am 30.7.17 21:48:
Ob das Therapieziel erreicht werden kann, weiß ich auch erst nach der Befundaufnahme.
Dann nach einer Einheit abbrechen, ist auch nicht sinnvoll.
Nicht unbedingt:
abhängig von der Diagnose/Problem kann ich sehr wohl einschätzen, ob das Therapieziel mit 2 Behandlungen erreichbar ist oder auch nicht. Bei z.B. eine akute Blockade können 2 Behandlungen sehr wohl ausreichend sein (dabei reden wir dann aber nicht mehr von weitere Prophylaxe).
Und wenn ich nicht sicher bin, ob 2 Behandlungen reichen würden, dann kann ich erfahrungsgemäß sagen, dass das nicht reicht. Und damit ist die Verordnung dann weder ausreichend, noch zweckmäßig, noch wirtschaftlich (streng nach § 14 HMR). Dann muss zur Not auch mal der KV bemüht werden (die haben solche Ärzte auch zum fressen gern).
Mag für ein Berufsanfänger schwierig sein, aber mit zunehmender Erfahrung sollte das jeder eigentlich können. :anguished:
Trotzdem habe ich bei der Terminvergabe keine Kristallkugel und mal eben mit einem kurzen Kennerblick eine schnelle Beurteilung abgeben finde ich unprofessionell.
Außerdem werden Termine bei mir meist von Nichttherapeuten vergeben. Die schauen, ob es ein gültiges Rezept ist und gut is.
Ich habe kein Problem damit, diese Rezepte anzunehmen.
Sinn oder Unsinn, stellen sich dann später heraus.
Ich gehe immer davon aus, dass der Arzt sich etwas dabei gedacht haben muss. Und genau das will ich ja.
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RoFo schrieb:
In der Theorie müsste ich dir Recht geben.
Trotzdem habe ich bei der Terminvergabe keine Kristallkugel und mal eben mit einem kurzen Kennerblick eine schnelle Beurteilung abgeben finde ich unprofessionell.
Außerdem werden Termine bei mir meist von Nichttherapeuten vergeben. Die schauen, ob es ein gültiges Rezept ist und gut is.
Ich habe kein Problem damit, diese Rezepte anzunehmen.
Sinn oder Unsinn, stellen sich dann später heraus.
Ich gehe immer davon aus, dass der Arzt sich etwas dabei gedacht haben muss. Und genau das will ich ja.
Erstmals weiß ich nicht, was der Patient hat, denn ICD-10 Codes sagen vieles und nichts...
Wir haben einige Fälle davon in unserer Praxis, wobei die Patienten für Übungen als HA zu uns geschickt werden, besser als ein DIN A 4 Blatt dem Patienten zu geben wo er selbst lernen muss,...oder nicht.
2 Behandlungen sind der selbe Preis wie 2 von 6, somit haben wir überhaupt kein Problem dies "abzuarbeiten". Wenn sich dann weitere oder erweiterte Probleme darstellen wie von Lars dargestellt, dann kann ich immer noch den Patienten zum Arzt schicken, oder den Patienten aufklären.
Aber die Zahl 6 oder 10 oder 12 vor einer Anwendung, sagt meiner Ansicht nach nichts aus, nur weil im HMK max. 6 oder 10 möglich sind.
Im PP oder SZ Bereich haben wir über 50% an Patienten, die uns nur einmal (1) aufsuchen, da wir beratend tätig sind, die haben dann zwar 30, 45 oder 60 Min für einen Termin, bezahlen ihn aber auch entsprechend.
Ich kann bei einem Rezept mit 2 x KG auch beratend tätig sein, für 15 Min, notfalls auch 2 Mal
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stefan 302 schrieb:
Sehe ich auch so wie du RoFo
Erstmals weiß ich nicht, was der Patient hat, denn ICD-10 Codes sagen vieles und nichts...
Wir haben einige Fälle davon in unserer Praxis, wobei die Patienten für Übungen als HA zu uns geschickt werden, besser als ein DIN A 4 Blatt dem Patienten zu geben wo er selbst lernen muss,...oder nicht.
2 Behandlungen sind der selbe Preis wie 2 von 6, somit haben wir überhaupt kein Problem dies "abzuarbeiten". Wenn sich dann weitere oder erweiterte Probleme darstellen wie von Lars dargestellt, dann kann ich immer noch den Patienten zum Arzt schicken, oder den Patienten aufklären.
Aber die Zahl 6 oder 10 oder 12 vor einer Anwendung, sagt meiner Ansicht nach nichts aus, nur weil im HMK max. 6 oder 10 möglich sind.
Im PP oder SZ Bereich haben wir über 50% an Patienten, die uns nur einmal (1) aufsuchen, da wir beratend tätig sind, die haben dann zwar 30, 45 oder 60 Min für einen Termin, bezahlen ihn aber auch entsprechend.
Ich kann bei einem Rezept mit 2 x KG auch beratend tätig sein, für 15 Min, notfalls auch 2 Mal
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Der Arzt kann bis zur maximalen Einheit gem. Indikationsschlüssel verschreiben. Es muss also nicht immer 6 oder 10 sein, sondern theoretisch kann es auch 1 sein. Es handelt sich also um eine gültige VO.
Problem für den Patienten ist, dass er relativ viel Zuzahlung zu leisten hat. So würde ich dem Patienten gegenüber argumentieren... sollen die dem Arzt aufs Dach steigen. :smile:
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