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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
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• Mit hoher therapeutischer
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• Mit hoher Anerkennung und
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zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Leni C. schrieb:
Geht das durch ? Patientin kommt vom Hausarzt mit einer EV, WS 1a , 6 x KG. Vorher hatte sie ein Rezept vom Orthopäden mit 6 x KG, Indischlüssel WS1a. Ich meine , es müßte eine FV werden mit Indischlüssel WS 2a, Hausarzt meint, es ist das erste Rezept von ihm, deshalb EV und WS1a. Wer hat recht ?
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Andreas216 schrieb:
So handhaben wir das jetzt auch! Ich habe keinen Bock mehr auf diese Sch....Diskussionen mit den Weißkitteln!
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rudibam schrieb:
Wenns die gleiche Diagnose ist, Folgeverordnung. Aber nicht mit dem Arzt rumstreiten sondern auf der Verordnung vermerken das der Arzt darauf aufmerksam gemacht wurde aber auf Durchführung der Verordnung wie ausgestellt besteht.
pass auf. Der Kasse ist es völlig egal wer die Rezepte ausstellt. Selbst wenn das erste Rezept vom Orthopäden kam muss der Hausarzt darauf aufbauen, schließlich bekommt der Patient das Rezept fürs selbe Krankheitsbild.
Es muss also eine FV ausgestellt werden.
LG
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Du hast recht , lass das Rz. ändern sofern es die gleiche Diagnose hat.
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silvia43 schrieb:
hi, Leni,
Du hast recht , lass das Rz. ändern sofern es die gleiche Diagnose hat.
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sandra klein 1 schrieb:
Hi,
pass auf. Der Kasse ist es völlig egal wer die Rezepte ausstellt. Selbst wenn das erste Rezept vom Orthopäden kam muss der Hausarzt darauf aufbauen, schließlich bekommt der Patient das Rezept fürs selbe Krankheitsbild.
Es muss also eine FV ausgestellt werden.
LG
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