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Patientin bekam Erstverordnung vom Hausarzt
3 Wochen später Erstverodnung vom Orthopäden, selbe Diagnose, selber Schlüssel
Habe die Patientin zur Korrektur in Folgeverodnung zurück geschickt, der Orthopäde weigert sich mit den Worten:"Was habe ich mit den anderen Ärzten zu tun?!"
Was habe ich nun für Möglichkeiten???
Rezept annehmen und Vermerk für die KK machen???
Über Antworten würde ich mich freuen :)
Kathi
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hatte heute folgenden Fall:
Patientin bekam Erstverordnung vom Hausarzt
3 Wochen später Erstverodnung vom Orthopäden, selbe Diagnose, selber Schlüssel
Habe die Patientin zur Korrektur in Folgeverodnung zurück geschickt, der Orthopäde weigert sich mit den Worten:"Was habe ich mit den anderen Ärzten zu tun?!"
Was habe ich nun für Möglichkeiten???
Rezept annehmen und Vermerk für die KK machen???
Über Antworten würde ich mich freuen :)
Kathi
Alternativ: Unter schriftlichem Verweis auf die Sach- und Formalienlage die Patientin um Vorkasse bitten, sie bekommt 90% abzgl. €10 von ihrer GKV erstattet (§13 SGB V).
Erst- und FolgeVO sind fall-, nicht arztbezogen. Ärzte müssen sich untereinander nicht austauschen, dir muss das auffallen. Außer der DAK handeln die meisten GKVen in solchen Fällen kulant.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die schnelle Antwort, werde es auf der VO vermerken und hoffen, dass es klappt ;)
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Papa Alpaka schrieb:
VO annehmen und vermerken das es für dich eine FV ist, um beratungsresistente Ärzte kümmert sich nach Hinweis durch die GKV die zuständige KV.
Alternativ: Unter schriftlichem Verweis auf die Sach- und Formalienlage die Patientin um Vorkasse bitten, sie bekommt 90% abzgl. €10 von ihrer GKV erstattet (§13 SGB V).
Erst- und FolgeVO sind fall-, nicht arztbezogen. Ärzte müssen sich untereinander nicht austauschen, dir muss das auffallen. Außer der DAK handeln die meisten GKVen in solchen Fällen kulant.
wenn du die Behandlung nicht schon begonnen hast würde ich mich auf nichts einlassen. Oft reicht der Vermerk auf der Vo aus, aber was wenn es ein Mitarbeiter der KK sehr genau nimmt? Du bist zwar deiner Prüfpflicht nachgekommen, hast aber trotzdem eine formal falsche Vo angenommen und abgerechnet. Irgendwann kann einem so ein Misst um die Ohren fliegen.
Wenn du von der KK schriftlich eine Bestätigung bekämst, dass der Vermerk reicht, könnte man es versuchen.
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Kitane schrieb:
Habe es auch schon einige Male gehabt. Kasse angerufen und den den Namen der/des Sachbearbeiters hinten vermerkt . Ging immer so durch, Arzt weigert sich das Rezept zu ändern.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Den anderen Arzt drüber informieren, dass es bereits eine andere Erstverordnung bei einem anderen Arzt gab ist erstmal (ohne Einverständnis des Patienten) eine Verletzung der Schweigepflicht. Formal gibts an der Verordnung grundsätzlich nichts zu rütteln, da eine Vergütungspflicht in einer anderen Praxis ja bestehen würde.
MfG
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Tempelritter schrieb:
vom welcher Prüfpflicht sprichst du in diesem Fall? Das RZ war formal völlig korrekt ausgestellt. Ich würde es auf jeden Fall annehmen. Ggf. der Hinweis, dass es nach HMR eine Folge.Vo. sein müsste, der Arzt aber auf Anfrage nicht ändert.
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Papa Alpaka schrieb:
...sofern mit der neuen EV nicht der Regelfall überschritten wird, natürlich. Das ist Bestandteil unserer Kontrollpflicht :)
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morpheus-06 schrieb:
Ärzte und ihre Verbände argumentieren z. t. neuer Arzt - neuer Regelfall.
Schlaue Pat., die die Begrenzug der Höchstmenge umgehen wollen, gehen ja zu unterschiedlichen Ärzten und PT Praxen mit ein und derselben Erkrankung.
Will ein PT behandeln oder formalistischer Büttel der Kassen sein??
Alternativ könnte man ja noch die VO samt Pat. an eine befreundete Praxis abgeben. :stuck_out_tongue:
mfg hgb :unamused:
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hgb schrieb:
Neuer Fall: Das kann ja auch sein, denn das System unterscheidet nicht re. + li. Rückenschmerz.
Schlaue Pat., die die Begrenzug der Höchstmenge umgehen wollen, gehen ja zu unterschiedlichen Ärzten und PT Praxen mit ein und derselben Erkrankung.
Will ein PT behandeln oder formalistischer Büttel der Kassen sein??
Alternativ könnte man ja noch die VO samt Pat. an eine befreundete Praxis abgeben. :stuck_out_tongue:
mfg hgb :unamused:
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Silvio schrieb:
Hi,
wenn du die Behandlung nicht schon begonnen hast würde ich mich auf nichts einlassen. Oft reicht der Vermerk auf der Vo aus, aber was wenn es ein Mitarbeiter der KK sehr genau nimmt? Du bist zwar deiner Prüfpflicht nachgekommen, hast aber trotzdem eine formal falsche Vo angenommen und abgerechnet. Irgendwann kann einem so ein Misst um die Ohren fliegen.
Wenn du von der KK schriftlich eine Bestätigung bekämst, dass der Vermerk reicht, könnte man es versuchen.
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