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Ahn schrieb:
Siehe bei den FAQs nach, unter Frage 18. Mit dem neuen Rahmenvertrag sind es nur 9 Monate. Davor gelten noch die alten Richtlinien
2018+3=2021
2019+3=2022
Bei Vdak 1 Jahr
Aber bin unsicher….
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postri-77 schrieb:
Bei AOK, IKK gab es 3 Jahre nach letzten Beh. zählend ab Ende des Jahr.
2018+3=2021
2019+3=2022
Bei Vdak 1 Jahr
Aber bin unsicher….
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Leni C. schrieb:
Versuch macht kluch . Abrechnen und schauen was die Kassen sagen . Lediglich die damals geltenden Preise berücksichtigen .
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Supermann schrieb:
Es gab bis zum Rahmenvertrag keine eindeutige Rechtsprechung in BaWü. Deshalb müssten die Rezepte abrechenbar sein. Gerade die IKK hatte ja vor paar Jahren einfach mal kurz Rückforderungen geltend gemacht. Nach neuem Vertrag (gilt aber nur für Rezepte mit Ausstellungsdatum nach Inkrafttreten des neue Vertrages) nun 9 Monate.
hatte andersherum im Kopf
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Herbert schrieb:
@postri-77
hatte andersherum im Kopf
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Beim Karteikarten aussortieren habe ich in der sogenannten Altkartei 2 Rezepte von der BKK und der IKK Classic gefunden. Das eine Rezept ist aus dem Jahre 2018, das andere aus 2019. Das ist mir auch noch nie passiert. Wie lange besteht hier in Baden-Württemberg die Möglichkeit, solche Rezepte zur Abrechnung noch einzureichen? Bei VdAK ist es ein Jahr. Bei den anderen Kassen weiß ich es nicht aus dem Stegreif.
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