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hella132
Vor 2 Tagen
Steht grad voll auf dem Schlauch.

Wir haben zwei sehr ähnliche Rezepte von einem Neu-Patienten.

Gleicher Arzt, gleiches Ausstellungsdatum, beide EX.
Aber eins mit S72.9 und eins mit M72.0

Reicht der Unterschied bei den Diagnosen für taggleiche Behandlung?

Ich meine ja, das eine ist ja Oberschenkel, das andere Hand.
Aber ich frag lieber mal. Danke euch!
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Steht grad voll auf dem Schlauch. Wir haben zwei sehr ähnliche Rezepte von einem Neu-Patienten. Gleicher Arzt, gleiches Ausstellungsdatum, beide EX. Aber eins mit S72.9 und eins mit M72.0 Reicht der Unterschied bei den Diagnosen für taggleiche Behandlung? Ich meine ja, das eine ist ja Oberschenkel, das andere Hand. Aber ich frag lieber mal. Danke euch!
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Sabine Rabbel
Vor 2 Tagen
Ja, kannste am gleichen Tag behandeln.
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• die neue
• hella132
Ja, kannste am gleichen Tag behandeln.
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Sabine Rabbel schrieb:

Ja, kannste am gleichen Tag behandeln.

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hella132 schrieb:

Steht grad voll auf dem Schlauch.

Wir haben zwei sehr ähnliche Rezepte von einem Neu-Patienten.

Gleicher Arzt, gleiches Ausstellungsdatum, beide EX.
Aber eins mit S72.9 und eins mit M72.0

Reicht der Unterschied bei den Diagnosen für taggleiche Behandlung?

Ich meine ja, das eine ist ja Oberschenkel, das andere Hand.
Aber ich frag lieber mal. Danke euch!

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Tresenpummelfee
Vor 2 Tagen
"Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet." (§3 (9) Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie) 
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"Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet." (§3 (9) Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie) 
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Schippi
Vor 2 Tagen
Sind aber nicht vollständig gleiche ICD-Code!
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• Evemarie Kaiser
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• hella132
Sind aber nicht vollständig gleiche ICD-Code!
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Schippi schrieb:

Sind aber nicht vollständig gleiche ICD-Code!

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Tresenpummelfee
Vor 2 Tagen
@Schippi Daher darf ja auch gleichzeitig behandelt werden! sweat_smile
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• ursx
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• Halbtitan
• hella132
[mention]Schippi[/mention] Daher darf ja auch gleichzeitig behandelt werden! [emoji]sweat_smile[/emoji]
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Tresenpummelfee schrieb:

@Schippi Daher darf ja auch gleichzeitig behandelt werden! sweat_smile

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Schippi
Vor 2 Tagen
@Tresenpummelfee dann hätte diese Antwort hella132 doch gereicht,statt den gesamten verordnungstext rüberzubringen!
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• die neue
• hella132
[mention]Tresenpummelfee[/mention] dann hätte diese Antwort hella132 doch gereicht,statt den gesamten verordnungstext rüberzubringen!
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Schippi schrieb:

@Tresenpummelfee dann hätte diese Antwort hella132 doch gereicht,statt den gesamten verordnungstext rüberzubringen!

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Tresenpummelfee schrieb:

"Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet." (§3 (9) Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie) 



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