Physiotherapeut/in oder
Osteopath/in gesucht - entspanntes
Arbeiten in heller Wohlfühlpraxis
Über uns: Wir sind eine moderne
und wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie und
suchen ein weiteres Teammitglied,
das perfekt zu uns und unseren
Patienten passt.
Dein Profil:
• Du bist Physiotherapeut/in
und/oder Osteopath/in
• Du bringst Humor und Fleiß mit
• Du hast Freude an deinem Beruf
und möchtest in Ruhe, mit einem
super Team und sehr netten sowie
interess...
Osteopath/in gesucht - entspanntes
Arbeiten in heller Wohlfühlpraxis
Über uns: Wir sind eine moderne
und wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie und
suchen ein weiteres Teammitglied,
das perfekt zu uns und unseren
Patienten passt.
Dein Profil:
• Du bist Physiotherapeut/in
und/oder Osteopath/in
• Du bringst Humor und Fleiß mit
• Du hast Freude an deinem Beruf
und möchtest in Ruhe, mit einem
super Team und sehr netten sowie
interess...
wir haben einen Pat nach OP, der ein 18er KG und ein 12er MLD-Rezept hat mit jeweils dem ICD M23.51 und Z98.8. Ich weiß, dass das unter Besonderer Verordnungsbedarf läuft. Kann ich das Rezept so annehmen oder muss es bei der 1. Verordnung trotzdem ein 6er-Rezept sein? Von der Abrechnungsstelle bekomm ich leider keine Antwort.
Vielen Dank Euch und ein schönes Wochenende
Grüße
Oli
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Kleiner Tipp: MLD-Verordnung ohne "lymphbezogene" Diagnose wird des Öfteren von den Kassen nicht bezahlt. Wir nehmen das so nicht mehr an.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die Regelungen mit Erst- und Folgeverordnung existieren bereits seit dem 01.01.2021 (sic!) nicht mehr! Für alles andere solltest du dich die LHB/BVB-Liste anschauen.
Kleiner Tipp: MLD-Verordnung ohne "lymphbezogene" Diagnose wird des Öfteren von den Kassen nicht bezahlt. Wir nehmen das so nicht mehr an.
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oliver252 schrieb:
Guten morgen in die Runde,
wir haben einen Pat nach OP, der ein 18er KG und ein 12er MLD-Rezept hat mit jeweils dem ICD M23.51 und Z98.8. Ich weiß, dass das unter Besonderer Verordnungsbedarf läuft. Kann ich das Rezept so annehmen oder muss es bei der 1. Verordnung trotzdem ein 6er-Rezept sein? Von der Abrechnungsstelle bekomm ich leider keine Antwort.
Vielen Dank Euch und ein schönes Wochenende
Grüße
Oli
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