Physiotherapeut (m/w/d) als neues
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
Teammitglied gesucht
Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
wir haben einen Pat nach OP, der ein 18er KG und ein 12er MLD-Rezept hat mit jeweils dem ICD M23.51 und Z98.8. Ich weiß, dass das unter Besonderer Verordnungsbedarf läuft. Kann ich das Rezept so annehmen oder muss es bei der 1. Verordnung trotzdem ein 6er-Rezept sein? Von der Abrechnungsstelle bekomm ich leider keine Antwort.
Vielen Dank Euch und ein schönes Wochenende
Grüße
Oli
Gefällt mir
Kleiner Tipp: MLD-Verordnung ohne "lymphbezogene" Diagnose wird des Öfteren von den Kassen nicht bezahlt. Wir nehmen das so nicht mehr an.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Die Regelungen mit Erst- und Folgeverordnung existieren bereits seit dem 01.01.2021 (sic!) nicht mehr! Für alles andere solltest du dich die LHB/BVB-Liste anschauen.
Kleiner Tipp: MLD-Verordnung ohne "lymphbezogene" Diagnose wird des Öfteren von den Kassen nicht bezahlt. Wir nehmen das so nicht mehr an.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
oliver252 schrieb:
Guten morgen in die Runde,
wir haben einen Pat nach OP, der ein 18er KG und ein 12er MLD-Rezept hat mit jeweils dem ICD M23.51 und Z98.8. Ich weiß, dass das unter Besonderer Verordnungsbedarf läuft. Kann ich das Rezept so annehmen oder muss es bei der 1. Verordnung trotzdem ein 6er-Rezept sein? Von der Abrechnungsstelle bekomm ich leider keine Antwort.
Vielen Dank Euch und ein schönes Wochenende
Grüße
Oli
Mein Profilbild bearbeiten