Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Habe heute ein Rezept bekommen mit 15x KG, V.a.d.R. Im Regelfall sind ja 3x 6 KG erlaubt... und außerhalb? Steh grad voll auf dem Schlauch.... :scream:
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Dream13 schrieb:
Hallo liebe Kollegen!
Habe heute ein Rezept bekommen mit 15x KG, V.a.d.R. Im Regelfall sind ja 3x 6 KG erlaubt... und außerhalb? Steh grad voll auf dem Schlauch.... :scream:
Es muss gewährleistet sein, dass der Patient nach 12 Wochen mit der Behandlung fertig ist - zumindest theoretisch.
Beispiel:
bei 2 x pro Woche sind 24 Therapieeinheiten ok
bei 3 x pro Woche eben 36
bei 1 x pro Woche 12
etc. etc.
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Beim weiter planen kam dann bei mir die Frage auf:
Gelten die 12 Wochen ab Ausstelldatum oder ab dem Datum der 1. Behandlung auf dem Rezept?
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iris15 schrieb:
Sry wenn ich dieses Thema noch mal aufwärme, aber ich hatte diese Woche meine erste Langfristverordnung.
Beim weiter planen kam dann bei mir die Frage auf:
Gelten die 12 Wochen ab Ausstelldatum oder ab dem Datum der 1. Behandlung auf dem Rezept?
... mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung.
Die Verordnung rezeptiert der Arzt, nicht der Physiotherapeut der die Behandlung durchführt.
Ich sehe also das Ausstellungsdatum als maßgeblich an sonst hätte man den Begriff " (Beginn d.)Behandlung" anstelle "Verordnung" wählen müssen.
Ich gebe aber zu, dass da eine Restmenge Interpretationsspielraum bleibt. Fakt ist allerdings auch, dass die Kassen bisher, tatsächlich das Behandlungsintervall zu Grunde gelegt haben, sich also nicht an die Formulierung des HMK gehalten haben.
Was ist aber jetzt richtig?
Klare Antwort: Richtig ist dass, was die Kasse tut.
Solange es keine Kürzungen gibt, darf man also weiterhin so viele Behandlungen durchführen, wie gem. ärztl. Vorgabe in 12 Wochen zu schaffen wären. Das Risiko trägt wie immer die therapeutische Praxis, die ja ohnehin im wesentlichen karitative Aufgaben erfüllt und nicht dem Gelderwerb dient... :kissing_closed_eyes:
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Shakespeare schrieb:
HMK,§8 betr. a.d.R.:
... mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung.
Die Verordnung rezeptiert der Arzt, nicht der Physiotherapeut der die Behandlung durchführt.
Ich sehe also das Ausstellungsdatum als maßgeblich an sonst hätte man den Begriff " (Beginn d.)Behandlung" anstelle "Verordnung" wählen müssen.
Ich gebe aber zu, dass da eine Restmenge Interpretationsspielraum bleibt. Fakt ist allerdings auch, dass die Kassen bisher, tatsächlich das Behandlungsintervall zu Grunde gelegt haben, sich also nicht an die Formulierung des HMK gehalten haben.
Was ist aber jetzt richtig?
Klare Antwort: Richtig ist dass, was die Kasse tut.
Solange es keine Kürzungen gibt, darf man also weiterhin so viele Behandlungen durchführen, wie gem. ärztl. Vorgabe in 12 Wochen zu schaffen wären. Das Risiko trägt wie immer die therapeutische Praxis, die ja ohnehin im wesentlichen karitative Aufgaben erfüllt und nicht dem Gelderwerb dient... :kissing_closed_eyes:
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rudibam schrieb:
es gibt keine Langfistveodnungen
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StefanP schrieb:
Wenn die Frequenzvorgabe stimmt, geht es.
Es muss gewährleistet sein, dass der Patient nach 12 Wochen mit der Behandlung fertig ist - zumindest theoretisch.
Beispiel:
bei 2 x pro Woche sind 24 Therapieeinheiten ok
bei 3 x pro Woche eben 36
bei 1 x pro Woche 12
etc. etc.
Er hat 1-2 mal verodnet bekommen....
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1-2 mal heisst, dass 24 Einheiten theoretisch gehen. Also kein Problem
Und: Neuigkeiten sollten das eigentlich nicht sein, denn das ist alles schon lange bekannt.
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StefanP schrieb:
passt doch!
1-2 mal heisst, dass 24 Einheiten theoretisch gehen. Also kein Problem
Und: Neuigkeiten sollten das eigentlich nicht sein, denn das ist alles schon lange bekannt.
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Dream13 schrieb:
danke dir!!! Naja, ich aber noch nicht lange selbstständig, hatte damit bisher nix zu tun.... Danke dir!!!!
> ui, das sind ja Neuigkeiten...
> Er hat 1-2 mal verodnet bekommen....
Das sind keine Neuigkeiten, sondern das steht seit 2004 in den HMR :unamused:
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morpheus-06 schrieb:
Dream13 schrieb:
> ui, das sind ja Neuigkeiten...
> Er hat 1-2 mal verodnet bekommen....
Das sind keine Neuigkeiten, sondern das steht seit 2004 in den HMR :unamused:
duckundwech-
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eMKa schrieb:
hmr :unamused: was ist das :tired_face:
duckundwech-
Ehrlich Frage,oder?????
Gruß Schippi
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Schippi schrieb:
Hey emka!
Ehrlich Frage,oder?????
Gruß Schippi
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eMKa schrieb:
ich war gerade zum lachen im keller :smile: :smile: :smile:
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eMKa schrieb:
tschuldigung :smile:
Bei dem schönen Osterwetter,darf man auch in den Keller gehen!!!
Schippi
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Schippi schrieb:
Hey!
Bei dem schönen Osterwetter,darf man auch in den Keller gehen!!!
Schippi
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Dream13 schrieb:
ui, das sind ja Neuigkeiten...
Er hat 1-2 mal verodnet bekommen....
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Außerdem möchte ich darauf hinweisen das es ;
1.KEINE Langfristverordnungen gibt!!! sondern nur Langfristgenehmigungen welche dann für 1 Jahr gelten - somit fallen dann die Rezepte bzw. die Kosten für den Arzt aus seinem normalen Budget heraus und der Patient bzw. Betreuer etc. braucht nicht immer um sein Rezept betteln.Jedoch sollte der Patient mind. 1 x im Quartal zum Arzt bzw. der Arzt macht HB (arbeite mit Behinderten )
2. es gibt auch Rezepte außerhalb des Regelfalles OHNE Langfristgenehmigung ,hierbei ist auf jeden Fall der Indikationsschlüssel und die dazugehörige Anzahl der Verordnungsmenge zu beachten und nicht vergessen zu kontrollieren ob die Kasse dies Genehmigen muß/will
arbeite in SH und hier will die Bkk z.B. bei solchen Rezepten jedes mal erst gefragt werden (geht wenigsten per Fax) :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
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eim schrieb:
Vollkommen richtig :smile: :smile: :smile:
Außerdem möchte ich darauf hinweisen das es ;
1.KEINE Langfristverordnungen gibt!!! sondern nur Langfristgenehmigungen welche dann für 1 Jahr gelten - somit fallen dann die Rezepte bzw. die Kosten für den Arzt aus seinem normalen Budget heraus und der Patient bzw. Betreuer etc. braucht nicht immer um sein Rezept betteln.Jedoch sollte der Patient mind. 1 x im Quartal zum Arzt bzw. der Arzt macht HB (arbeite mit Behinderten )
2. es gibt auch Rezepte außerhalb des Regelfalles OHNE Langfristgenehmigung ,hierbei ist auf jeden Fall der Indikationsschlüssel und die dazugehörige Anzahl der Verordnungsmenge zu beachten und nicht vergessen zu kontrollieren ob die Kasse dies Genehmigen muß/will
arbeite in SH und hier will die Bkk z.B. bei solchen Rezepten jedes mal erst gefragt werden (geht wenigsten per Fax) :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Das ist leider dass Problem wenn man Damen an derr Rezeption hat!Selbst ist derr Mann/Frau besonders als Selbständiger!Da wartet ja noch ne Menge Aufgaben auf dich!Lies dich in den HMK/HMR ein sonst hast Du Probleme.Kebnntnisse des HMK sollten eigentlich inzwischen ne Grundvorraussetzung sein,um sich Selbständig zu machen:Viel Spaß noch
Schippi
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Schippi schrieb:
Hey!
Das ist leider dass Problem wenn man Damen an derr Rezeption hat!Selbst ist derr Mann/Frau besonders als Selbständiger!Da wartet ja noch ne Menge Aufgaben auf dich!Lies dich in den HMK/HMR ein sonst hast Du Probleme.Kebnntnisse des HMK sollten eigentlich inzwischen ne Grundvorraussetzung sein,um sich Selbständig zu machen:Viel Spaß noch
Schippi
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Dream13 schrieb:
wie bereits geschrieben ist das alles neu für mich da ich bis jetzt nur angestellt war und sowas die Damen von der Rezeption gemacht haben. Als Neuling stellt man eben auch mal blöde Fragen... :confused: Dafür ist das Forum ja da!!!! :clap:
Bei Selbstständig>>Gute Nacht Deutschland
Bei Angestellt >> Der Chef/in kennt das
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rudibam schrieb:
Sind Sie selbsständig oder angestellt.
Bei Selbstständig>>Gute Nacht Deutschland
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