Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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Ich habe einen Arzt, der gern eine14tägige Behandlungsfrequenz für einen Patienten (gesetzlich versicht) hätte. Aber er dürfe es nicht ausstellen. Gibt es dafür eine Lösung, damit man doch abrechnen kann? Arzt überlegt schon, nur 3x aufzuschreiben und Patient jedes mal neu einzubestellen fürs nächste Rezept.
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Alex schrieb:
Hallo,
Ich habe einen Arzt, der gern eine14tägige Behandlungsfrequenz für einen Patienten (gesetzlich versicht) hätte. Aber er dürfe es nicht ausstellen. Gibt es dafür eine Lösung, damit man doch abrechnen kann? Arzt überlegt schon, nur 3x aufzuschreiben und Patient jedes mal neu einzubestellen fürs nächste Rezept.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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handelt es sich dann automatisch um eine Rezept außerhalb des Regelfalls, weil die Frequenz nicht dem HMK entspricht?
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Alex schrieb:
Hallo Jürgen,
handelt es sich dann automatisch um eine Rezept außerhalb des Regelfalls, weil die Frequenz nicht dem HMK entspricht?
die Frequenzen in den HMR sind nur Empfehlungen...nein es ist entweder eine EVO oder FVO und wenn der Regelfall ausgeschöpft ist, dann natürlich adR.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Alex,
die Frequenzen in den HMR sind nur Empfehlungen...nein es ist entweder eine EVO oder FVO und wenn der Regelfall ausgeschöpft ist, dann natürlich adR.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
m.W. reicht es, wenn der Arzt dieses so auf die VO schreibt.(alle 14 Tage 1x)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ich hatte jetzt noch parallel eine Sachbearbeiterin von der KK dran, Abteilung Abrechnung: 14tägig ginge nicht, man müsse Rezept vorher einreichen und genehmigen lassen. :tired_face: Okay, immer noch besser als 3er Rezepte. Aber liegt sie richtig? Dass es sich nur um Empfehlung der Frequenz handelt, konnte sie nicht annehmen. Heilmittelrichtlinien?
Außerdem kommen mir noch weitere Fragen:
Habe ich dann ab Stempel eine zweiwöchige Frist zum Anfangen?
Wie wird Unterbrechung wegen Krankheit geregelt? (wenn Pat. ne Woche krank ist, kommt er locker über 21 Tage Unterbrechung. Wenn ich ihm nach z.B. 23 Tagen ab letztem stattgefundenen Termin einen Ersatztermin gebe, damit er nicht 4 volle Wochen bis zu seinem nächsten regulären Termin unterbricht, darf ich dann alle Folgetermine wieder auf die 14-Tage-Frequenz neu anpassen?)
Mensch, privat geht das sooo einfach!
Ratlose Grüße
Alex
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RV VdEK:
§ 6
Verordnung/ Behandlungsdurchführung
4b.Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervalle) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend. Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen Behandlungstagen zehn (HMR 14 Tage) Tage nicht überschreiten, es sei denn, der voraussichtliche Therapieerfolg veranlasst andere Behandlungszeiten zu wählen.
Alle Fragen diesbezüglich findest du in den HMR und den RV.
Edit
HMR § 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung
1) Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Abs. 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
2) Sind auf dem Verordnungsvordruck Angaben zur Frequenz der Heilmittelbehandlung gemacht, ist eine Abweichung davon nur zulässig, wenn zuvor zwischen der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt und der Therapeutin oder dem Therapeuten ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde. 2Die einvernehmliche Änderung ist von der Therapeutin oder dem Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
3) Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht für die Verordnung von Maßnahmen der Podologischen Therapie.
Fazit
1x pro 14 Tage ist möglich. Der Arzt gibt die Frequenz an, nicht die HMR/HMK oder gar die Sachbearbeiterin.
[bearbeitet am 20.02.14 11:30]
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morpheus-06 schrieb:
Die Sachbearbeiterin kann dir das sicher belegen?
RV VdEK:
§ 6
Verordnung/ Behandlungsdurchführung
4b.Für die Abstände zwischen den einzelnen Leistungen (Behandlungsintervalle) ist ebenfalls die Verordnung des Arztes maßgebend. Bei der Behandlungsserie darf das Behandlungsintervall zwischen den einzelnen Behandlungstagen zehn (HMR 14 Tage) Tage nicht überschreiten, es sei denn, der voraussichtliche Therapieerfolg veranlasst andere Behandlungszeiten zu wählen.
Alle Fragen diesbezüglich findest du in den HMR und den RV.
Edit
HMR § 16 Durchführung der Heilmittelbehandlung
1) Die Behandlung kann nur durchgeführt werden, wenn auf dem Verordnungsvordruck die in § 13 Abs. 2 erforderlichen Angaben enthalten sind.
2) Sind auf dem Verordnungsvordruck Angaben zur Frequenz der Heilmittelbehandlung gemacht, ist eine Abweichung davon nur zulässig, wenn zuvor zwischen der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt und der Therapeutin oder dem Therapeuten ein abweichendes Vorgehen verabredet wurde. 2Die einvernehmliche Änderung ist von der Therapeutin oder dem Therapeuten auf dem Verordnungsvordruck zu dokumentieren.
3) Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht für die Verordnung von Maßnahmen der Podologischen Therapie.
Fazit
1x pro 14 Tage ist möglich. Der Arzt gibt die Frequenz an, nicht die HMR/HMK oder gar die Sachbearbeiterin.
[bearbeitet am 20.02.14 11:30]
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Alex schrieb:
Hallo Jürgen,
Ich hatte jetzt noch parallel eine Sachbearbeiterin von der KK dran, Abteilung Abrechnung: 14tägig ginge nicht, man müsse Rezept vorher einreichen und genehmigen lassen. :tired_face: Okay, immer noch besser als 3er Rezepte. Aber liegt sie richtig? Dass es sich nur um Empfehlung der Frequenz handelt, konnte sie nicht annehmen. Heilmittelrichtlinien?
Außerdem kommen mir noch weitere Fragen:
Habe ich dann ab Stempel eine zweiwöchige Frist zum Anfangen?
Wie wird Unterbrechung wegen Krankheit geregelt? (wenn Pat. ne Woche krank ist, kommt er locker über 21 Tage Unterbrechung. Wenn ich ihm nach z.B. 23 Tagen ab letztem stattgefundenen Termin einen Ersatztermin gebe, damit er nicht 4 volle Wochen bis zu seinem nächsten regulären Termin unterbricht, darf ich dann alle Folgetermine wieder auf die 14-Tage-Frequenz neu anpassen?)
Mensch, privat geht das sooo einfach!
Ratlose Grüße
Alex
Arzt stellt "normales" 6er Rezept mit 1-2x wöch. Beh.frequenz aus.
Pat. ist dann eben jede 2. Woche krank oder in Urlaub.
Meines Wissens legal, oder? :kissing_closed_eyes:
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SGBV schrieb:
Es gibt Kassen, die das absetzen, weil die Frequenz unterschritten wurde (oft BKKN), sofern kein Vermerk "mit Arzt abgesprochene Unterschreitung" draufsteht.
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Andreas216 schrieb:
Hatten wir auch oft..ist aber nach meiner Auffassung Unrecht!
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SGBV schrieb:
Nach meiner Auffassung auch, aber das Bundesversicherungsamt wollte sich Deiner / meiner Auffassung leider (noch) nicht anschließen.
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Andreas216 schrieb:
Gibts da ein Urteil?
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morpheus-06 schrieb:
Nein, lediglich die (falsche) Einschätzung des BVA.
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
.... :angry: ...das sieht die AOK HH/Rheinland anders und will/wird absetzen, da war sie aber bei mir am falschen Ansprechpartner :sunglasses:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Andreas216 schrieb:
Was konntest Du dagegen unternehmen?
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...u.a. gezielte Hinweise auf HMR, HMK und RV und dann "freundlich " auf Anwalt(mit Kanzleinamen) und Presse hingewiesen....
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Leider gibt es zu Thema Frequenzunterschreitung keine Klage, so meine Info.
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morpheus-06 schrieb:
Verband einschalten, Widerspruch ggf. auf Zahlung klagen.
Leider gibt es zu Thema Frequenzunterschreitung keine Klage, so meine Info.
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
:unamused: ...mir ist leider auch noch keine zu Ohren gekommen....(soll aber schon eine Formulierung in einer Kanzlei vorliegen)
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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SGBV schrieb:
"Keine Klage" liegt daran, dass Syntela sofort nach Widerspruch + BVA-Beschwerde gezahlt hat. Die sagen, sie seien im Recht, zahlen notfalls "aus Kulanz" und man kann nicht klagen, da man sein Geld bekommen hat.
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morpheus-06 schrieb:
bisher ist mir auch kein Fall bekannt wo nach Widerspruch nicht bezahlt wurde.
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Andreas216 schrieb:
Ich lasse es jetzt immer darauf ankommen...und warte nur darauf, dass ich ein mandat vergeben darf! :kissing_closed_eyes:
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SGBV schrieb:
Das muss aber nicht zu einem Urteil führen. Wenn die Kasse im Klageverfahren (siehe wonderwoman mit der MLD45-Klage) die Forderung anerkennt, hat man wieder keines, so dass das Theater immer wieder von vorn losgeht. Wenn in der Heilmittelrichtlinie klipp und klar stehen würde, dass nur bei Frequenzüberschreitung oder meinetwegen bei "überwiegender Abweichung von der verordneten Frequenz" Rücksprache mit dem Arzt nötig ist, gäbe es Klarheit.
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christine81 schrieb:
Einfachste Lösung:
Arzt stellt "normales" 6er Rezept mit 1-2x wöch. Beh.frequenz aus.
Pat. ist dann eben jede 2. Woche krank oder in Urlaub.
Meines Wissens legal, oder? :kissing_closed_eyes:
Es handelt sich bei mir um eine BKK. Auch wenn das Rezept direkt mit dieser Frequenz vom Arzt ausgestellt wird, akzeptieren sie es nicht.
Mit diesem Wissen und Euren Erfahrungen kann ich jetzt nur wählen, ob ich das Rezept von der Kasse genehmigen lasse oder es darauf ankommen lasse, mit der Kasse hinterher zu diskutieren.
Auf jeden Fall sehe ich etwas klarer.
Danke noch mal!
viele Grüße
Alex
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Ansonsten gar keine Diskussion, wenn der Doc alle 14 Tage will und das aufs Rezept schreibt, mach ich dat so. Wenn die Kasse absetzt ein freundliches Telefonat, wenn das nicht fruchtet Widerspruch, wenn dat nicht...siehe Morpheus
Bitte wieso soll und will die Kasse das genehmigen ?!
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ali schrieb:
Nebenbei welche BKK ?
Ansonsten gar keine Diskussion, wenn der Doc alle 14 Tage will und das aufs Rezept schreibt, mach ich dat so. Wenn die Kasse absetzt ein freundliches Telefonat, wenn das nicht fruchtet Widerspruch, wenn dat nicht...siehe Morpheus
Bitte wieso soll und will die Kasse das genehmigen ?!
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Alex schrieb:
Erst mal vielen Dank für die rege Beteiligung!
Es handelt sich bei mir um eine BKK. Auch wenn das Rezept direkt mit dieser Frequenz vom Arzt ausgestellt wird, akzeptieren sie es nicht.
Mit diesem Wissen und Euren Erfahrungen kann ich jetzt nur wählen, ob ich das Rezept von der Kasse genehmigen lasse oder es darauf ankommen lasse, mit der Kasse hinterher zu diskutieren.
Auf jeden Fall sehe ich etwas klarer.
Danke noch mal!
viele Grüße
Alex
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