Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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eine Patientin brachte mir die Kopie eines Schreiben Ihrer Privatkrankenkasse. Darin steht, daß die Krankenkasse die von mir gestellte Rechnung nicht erstatten möchte, weil das Rezept nicht innerhalb von 14 Tagen, nach der Ausstellung
begonnen wurde!!!!
Eigentlich zum schieflachen. Die Patientin ist seit 30 Jahren in dieser Krankenkasse und hat also einen Altvertrag. Der Patientin wird das einfach untergejubelt, ohne jegliche Vorwarnung, daß sich der Vertrag geändert hat.
Ich habe der Patientin geraten, sofort mit einem Rechtsanwalt zu drohen.
Die Versicherung war die H A L L E S C H E
Mit Gruß
Achilles 2
Die werden immer dreister! Unverschämt :thumbsup: :rage: :point_up:
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Achilles2 schrieb:
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine Patientin brachte mir die Kopie eines Schreiben Ihrer Privatkrankenkasse. Darin steht, daß die Krankenkasse die von mir gestellte Rechnung nicht erstatten möchte, weil das Rezept nicht innerhalb von 14 Tagen, nach der Ausstellung
begonnen wurde!!!!
Eigentlich zum schieflachen. Die Patientin ist seit 30 Jahren in dieser Krankenkasse und hat also einen Altvertrag. Der Patientin wird das einfach untergejubelt, ohne jegliche Vorwarnung, daß sich der Vertrag geändert hat.
Ich habe der Patientin geraten, sofort mit einem Rechtsanwalt zu drohen.
Die Versicherung war die H A L L E S C H E
Mit Gruß
Achilles 2
Die werden immer dreister! Unverschämt :thumbsup: :rage: :point_up:
Dann wird auch nur in Höhe der Vdek-Sätze gezahlt. Natürlich muss der Patient seinen Therapeuten darüber informieren....
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Sollte die Patientin aufgrund von finanzieller Knappheit in den Basistarif gewechselt haben, dann ist es wirklich so.
Dann wird auch nur in Höhe der Vdek-Sätze gezahlt. Natürlich muss der Patient seinen Therapeuten darüber informieren....
...damit der Therapeut dann die Beihilfesätze ansetzt? Privatpatient ist Privatpatient, wer die Privatsätze nicht zahlen kann/will muss gut verhandeln oder 'ne andere Praxis aufsetzen (ca. 70% von uns nehmen die Beihilfesätze habe ich gerade gelernt -- das sollte nicht schwer sein, da jemand billiges zu finden).
Die Höhe der Erstattung beeinflusst aber nicht unbedingt die Fristen -- aber auch das ist Sache des Privatversicherten, seinen Tarif selbst zu kennen. Wer da keine Lust drauf hat hätte auch in der GKV bleiben können...
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Papa Alpaka schrieb:
logom.b. schrieb am 15.9.17 12:38:
Sollte die Patientin aufgrund von finanzieller Knappheit in den Basistarif gewechselt haben, dann ist es wirklich so.
Dann wird auch nur in Höhe der Vdek-Sätze gezahlt. Natürlich muss der Patient seinen Therapeuten darüber informieren....
...damit der Therapeut dann die Beihilfesätze ansetzt? Privatpatient ist Privatpatient, wer die Privatsätze nicht zahlen kann/will muss gut verhandeln oder 'ne andere Praxis aufsetzen (ca. 70% von uns nehmen die Beihilfesätze habe ich gerade gelernt -- das sollte nicht schwer sein, da jemand billiges zu finden).
Die Höhe der Erstattung beeinflusst aber nicht unbedingt die Fristen -- aber auch das ist Sache des Privatversicherten, seinen Tarif selbst zu kennen. Wer da keine Lust drauf hat hätte auch in der GKV bleiben können...
Sonst wäre alles nachvollziehbar.
Die Patientin bezahlt meine Behandlungen auch, dies ist kein Thema. Kann Sie sich auch leisten.
Mich wundert nur die Dreistigkeit der Krankenkasse.
Vor zwei Jahren hat die Hallesche Krankenversicherung bei dieser Patientin auch schon die Anzahl der Behandlungen auf insgesamt 30 Anwendungen pro Jahr reduziert, obwohl die Patientin, sogar vom Vertrauensarzt dieser Krankenkasse bestätigt, Beschwerden in der HWS, LWS, Knie und Vorfuß hat. Medikamente kann sie keine nehmen, weil sie schon aufgrund der Antirheumatika einen Magendurchbruch hatte.
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Achilles2 schrieb:
Die Patientin hat nicht in den Basistarif gewechselt!!!
Sonst wäre alles nachvollziehbar.
Die Patientin bezahlt meine Behandlungen auch, dies ist kein Thema. Kann Sie sich auch leisten.
Mich wundert nur die Dreistigkeit der Krankenkasse.
Vor zwei Jahren hat die Hallesche Krankenversicherung bei dieser Patientin auch schon die Anzahl der Behandlungen auf insgesamt 30 Anwendungen pro Jahr reduziert, obwohl die Patientin, sogar vom Vertrauensarzt dieser Krankenkasse bestätigt, Beschwerden in der HWS, LWS, Knie und Vorfuß hat. Medikamente kann sie keine nehmen, weil sie schon aufgrund der Antirheumatika einen Magendurchbruch hatte.
Ich selbst habe mal ca. 1 Jahr nach einer zu diesem Zeitpunkt ausgeheilten Borreliose eine Rechnung bei meiner damaligen PKV eingereicht. Diese war gerade so dreistellig. Im Ergebnis bekam ich einen Risikozuschlag von ca. 30% aufgebrummt mit dem Hinweis: Weisen Sie uns in 2 Jahren nach, dass Sie keine Borrelienantikörper im Blut haben. Im Falle der Ex-PKV paarte sich Dreistigkeit mit einer ordentlichen Portion Dummheit.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Die Einsparpolitik mancher PKV ist an Dreistigkeit nicht zu übertreffen und man kann nur empfehlen sich zu wehren.
Ich selbst habe mal ca. 1 Jahr nach einer zu diesem Zeitpunkt ausgeheilten Borreliose eine Rechnung bei meiner damaligen PKV eingereicht. Diese war gerade so dreistellig. Im Ergebnis bekam ich einen Risikozuschlag von ca. 30% aufgebrummt mit dem Hinweis: Weisen Sie uns in 2 Jahren nach, dass Sie keine Borrelienantikörper im Blut haben. Im Falle der Ex-PKV paarte sich Dreistigkeit mit einer ordentlichen Portion Dummheit.
MfG
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logom.b. schrieb:
Sollte die Patientin aufgrund von finanzieller Knappheit in den Basistarif gewechselt haben, dann ist es wirklich so.
Dann wird auch nur in Höhe der Vdek-Sätze gezahlt. Natürlich muss der Patient seinen Therapeuten darüber informieren....
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