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ich habe ein Rezept WS2a mit 12xKG bekommen. Kann ich das so abrechnen oder muß das geändert werden in 2 VO?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hilfe!
ich habe ein Rezept WS2a mit 12xKG bekommen. Kann ich das so abrechnen oder muß das geändert werden in 2 VO?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, EV
Du kannst es nach 6 mal aber einfach einreichen.
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Stephen Ziegler schrieb:
Dann geht es natürlich nicht.
Du kannst es nach 6 mal aber einfach einreichen.
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Jellie schrieb:
Muss mab das nicht auf 6x kg aendern lassen?
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Wonderwoman schrieb:
Also ich würde auch ändern lassen...
Bei allen anderen KK würde mir eine Quellenangabe fehlen und ich würde es ändern lassen. Lies mal in deinem RV nach. Ist ja in den Bundesländern (ausgenommen VDEK) meist unterschiedlich.
MfG
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SNS37 schrieb:
Lt. aktuellen RV kann es zumindest bei den KK der VDEK so bleiben, muss also nicht geändert werden. Es werden einfach dann nur so viel Anwendungen abgegeben wie HMK konform.
Bei allen anderen KK würde mir eine Quellenangabe fehlen und ich würde es ändern lassen. Lies mal in deinem RV nach. Ist ja in den Bundesländern (ausgenommen VDEK) meist unterschiedlich.
MfG
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Leni C. schrieb:
Einfach nach der Höchstverordnungsmenge einer EV ( 6 x ) abbrechen und als Begründung hinten drauf schreiben. Hat mir jetzt eine KK-Mitarbeiterin so vorgeschlagen .
> Einfach nach der Höchstverordnungsmenge einer EV ( 6 x )
> abbrechen und als Begründung hinten drauf schreiben. Hat mir
> jetzt eine KK-Mitarbeiterin so vorgeschlagen .
Wo steht das? Was eine KK Mitarbeiterin sagt, sollte man nicht über bewerten. Der RV und die HMR regeln das und kein anderer.
MfG
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SNS37 schrieb:
Leni C. schrieb:
> Einfach nach der Höchstverordnungsmenge einer EV ( 6 x )
> abbrechen und als Begründung hinten drauf schreiben. Hat mir
> jetzt eine KK-Mitarbeiterin so vorgeschlagen .
Wo steht das? Was eine KK Mitarbeiterin sagt, sollte man nicht über bewerten. Der RV und die HMR regeln das und kein anderer.
MfG
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rudibam schrieb:
Nein, das muß er nicht. Bei 6x abrechnen und fertig!
siehe Rahmenverträge und Vergütungslisten bei Heilmitteln
Beste Grüße
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mobiLEOS schrieb:
Hallo SNS 37! Das was die KK-Mitarbeiterin Leni C. geraten hat, hat Hand und Fuß. Schriftlich findest Du es im VDEK-Rahmenvertrag. Und zwar in der dort angehängten Checkliste (Anlage 5). Im Punkt 1 ist dort genau der hier diskutierte Fall beschrieben.
siehe Rahmenverträge und Vergütungslisten bei Heilmitteln
Beste Grüße
das hatte ich ja auch schon am 30.07. um 15.16h geschrieben (7. Beitrag) Da hier aber keiner wissen kann ob es sich um eine VDEK VO handelt, sind solche Aussagen etwas schwammig.
Hier wird teilweise etwas zu schnell geschrieben und so geraten PI auch schon Mal in einen Regress, bzw. es wird gekürzt.
Erst wenn die Fakten klar formuliert wurden, kann man auch eine Antwort geben! In welchen Bundesland hat denn mab seine Praxis und um welche KK handelt es sich denn?
Wo steht das, dass es auch so möglich ist?
Nichts für ungut, aber mir fehlt bei so einer Aussage einfach die Quellenangabe.
MfG
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SNS37 schrieb:
Hallo Jörg,
das hatte ich ja auch schon am 30.07. um 15.16h geschrieben (7. Beitrag) Da hier aber keiner wissen kann ob es sich um eine VDEK VO handelt, sind solche Aussagen etwas schwammig.
Hier wird teilweise etwas zu schnell geschrieben und so geraten PI auch schon Mal in einen Regress, bzw. es wird gekürzt.
Erst wenn die Fakten klar formuliert wurden, kann man auch eine Antwort geben! In welchen Bundesland hat denn mab seine Praxis und um welche KK handelt es sich denn?
Wo steht das, dass es auch so möglich ist?
Nichts für ungut, aber mir fehlt bei so einer Aussage einfach die Quellenangabe.
MfG
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Wonderwoman schrieb:
Ist das adR?
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