Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
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bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
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ich frage mich ob Jemand von Euch seit Januar eine solche Verordnug in den Händen hatte.
Es ist unumstritten, dass eine VO mit DG: ZN und einer LHB- Diagnose sowie Frequenz 1-5/wo als Doppelbehandlung (KG-ZNS) für 12 Wochen Heilm-RL konform möglich ist. Mir ist auch klar, dass für die tägliche / Doppelbehandlung eine med. Begründung und eine Abwägung der Wirtschaftlichkeit zu adern Maßnahmen durch den Arzt erfolgen muss.
Hintergrund meiner Frage nach der 120er Verordnung ist, dass ein Verordner die letzten 7 Jahre intensive Therapie bei infantiler spastischer Tetraplegie verordnet hatte, "aussteigt" und sagt er wolle ab jetzt nur noch 2x 30 Einheiten (1-3 mal/ Wo) alle 12 Wochen verordnen. Diesen Rat hat er von der Heilmittel-Beratung der KV erhalten. An die hatte er sich gewendet als ich ihm vorschlug er solle den Pat. doch mit einer 120er VO für min. 12 Wochen versorgen.
Bis zur Reform hatte er (auf Grundlage von VO a.R.) den Pat. mit täglichen Doppelbehandlungen versorgt. Allerdings immer "nur" 20 Einheiten pro VO als 10 Doppelbeh.. Wir haben dann immer alle 14 Tage eine VO per Post bekommen. Das wäre ja auch schon vor der Reform anders (also mit mehr Einheiten) gegangen.
Hat jemand ähnliche Erfahrung mit der Heilmittel-Beratung der KV´en ? Die offensichtlich rät, auch bei LHB- Diagnosen die orientierende Behandlungsmenge nicht zu überschreiten und auf mögliche wirtschaftlichkeits Prüfungen der GKV (!!) hinweist?
Was dann dazu führt das ein Verordner plötzlich nicht nur Regressangst hat, sondern auch noch so verunsichert ist, dass er einem schwer Erkrankten (den er nach Leitlinien versorgt) die seit Jahren verordnete intensive Physiotherapie kürzt.
Vielen Dank schon mal für eine Austauch!
Grüße
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Problem beschreiben
Physia schrieb:
Guten Morgen liebe Kollegen*innen,
ich frage mich ob Jemand von Euch seit Januar eine solche Verordnug in den Händen hatte.
Es ist unumstritten, dass eine VO mit DG: ZN und einer LHB- Diagnose sowie Frequenz 1-5/wo als Doppelbehandlung (KG-ZNS) für 12 Wochen Heilm-RL konform möglich ist. Mir ist auch klar, dass für die tägliche / Doppelbehandlung eine med. Begründung und eine Abwägung der Wirtschaftlichkeit zu adern Maßnahmen durch den Arzt erfolgen muss.
Hintergrund meiner Frage nach der 120er Verordnung ist, dass ein Verordner die letzten 7 Jahre intensive Therapie bei infantiler spastischer Tetraplegie verordnet hatte, "aussteigt" und sagt er wolle ab jetzt nur noch 2x 30 Einheiten (1-3 mal/ Wo) alle 12 Wochen verordnen. Diesen Rat hat er von der Heilmittel-Beratung der KV erhalten. An die hatte er sich gewendet als ich ihm vorschlug er solle den Pat. doch mit einer 120er VO für min. 12 Wochen versorgen.
Bis zur Reform hatte er (auf Grundlage von VO a.R.) den Pat. mit täglichen Doppelbehandlungen versorgt. Allerdings immer "nur" 20 Einheiten pro VO als 10 Doppelbeh.. Wir haben dann immer alle 14 Tage eine VO per Post bekommen. Das wäre ja auch schon vor der Reform anders (also mit mehr Einheiten) gegangen.
Hat jemand ähnliche Erfahrung mit der Heilmittel-Beratung der KV´en ? Die offensichtlich rät, auch bei LHB- Diagnosen die orientierende Behandlungsmenge nicht zu überschreiten und auf mögliche wirtschaftlichkeits Prüfungen der GKV (!!) hinweist?
Was dann dazu führt das ein Verordner plötzlich nicht nur Regressangst hat, sondern auch noch so verunsichert ist, dass er einem schwer Erkrankten (den er nach Leitlinien versorgt) die seit Jahren verordnete intensive Physiotherapie kürzt.
Vielen Dank schon mal für eine Austauch!
Grüße
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Danke für die Antwort und die Anregung. Ich teile deine Sichtweise von "Vollkasko" und maximal Versorgung. Mit dem von mir beschriebenen Pat. habe ich aber genau den Einzelfall (Leitlinie und Prüfkriterien des MDK) der mehr als 3x/Woche 50 min Therapie benötigt. Leider stellen wir auch schon eine Verschlechterung seit der Kürzung der Therapiefrequenz fest.
Mich interessiert aber immer noch die Frage ob Kollegen*inne in die diesem Forum „12-Wochen“ VO mit 120 Einheiten haben/ hatten. Oder ob eine solche VO (ggf. auch durch die Beratung der KV`en) blasse Theorie ist.
Viele Grüße
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Physia schrieb:
Lieber Shakespeare,
Danke für die Antwort und die Anregung. Ich teile deine Sichtweise von "Vollkasko" und maximal Versorgung. Mit dem von mir beschriebenen Pat. habe ich aber genau den Einzelfall (Leitlinie und Prüfkriterien des MDK) der mehr als 3x/Woche 50 min Therapie benötigt. Leider stellen wir auch schon eine Verschlechterung seit der Kürzung der Therapiefrequenz fest.
Mich interessiert aber immer noch die Frage ob Kollegen*inne in die diesem Forum „12-Wochen“ VO mit 120 Einheiten haben/ hatten. Oder ob eine solche VO (ggf. auch durch die Beratung der KV`en) blasse Theorie ist.
Viele Grüße
Langfrist-Diagnosen fallen nicht in´s Budget, sofern sie innerhalb 12 Wo abgearbeitet werden können.
Eine med. Begründung stellt der ICD10-Code in Verbindung mit den Heilmittelrichtlinien dar.
Wer mathematisch einigermaßen bewandert ist, kann das nachvollziehen.
Wenn den KVen die eigenen Regeln nicht gefallen, heisst das aber nicht, dass sie sich daran nicht halten müssen.
Letztendlich muss ein Arzt selbst entscheiden, wie konsequent er die Bedingungen ausschöpfen möchte.
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WinnieE schrieb:
@Physia
Langfrist-Diagnosen fallen nicht in´s Budget, sofern sie innerhalb 12 Wo abgearbeitet werden können.
Eine med. Begründung stellt der ICD10-Code in Verbindung mit den Heilmittelrichtlinien dar.
Wer mathematisch einigermaßen bewandert ist, kann das nachvollziehen.
Wenn den KVen die eigenen Regeln nicht gefallen, heisst das aber nicht, dass sie sich daran nicht halten müssen.
Letztendlich muss ein Arzt selbst entscheiden, wie konsequent er die Bedingungen ausschöpfen möchte.
Müssen nicht in 12 Wo abgearbeitet werden. Steht in den neuen HMR.
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kroetzi schrieb:
@WinnieE
Müssen nicht in 12 Wo abgearbeitet werden. Steht in den neuen HMR.
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helga902 schrieb:
Hat WinnieE auch nicht geschrieben. Nur, dass es möglich sein muss innerhalb von 12 Wochen fertig zu werden 😎
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Shakespeare schrieb:
Letztendlich obliegt dem Verantwortungsbereich des Arztes zu entscheiden, wieviele Behandlungen er jetzt (was vorher war, war vorher) medizinisch für erforderlich und wirtschaftlich für vertretbar hält. Welche korrekte oder weniger korrekte Beratung er da bekommt ist nicht Sache des Therapeuten. Eine tägliche Doppelbehandlung kann man sicherlich im ambulanten Bereich als Maximalbetreuung betrachten, die aus meiner Erfahrung wohl selten der Regelfall, auch bei Tetraspastik ist. 3 mal wöchentlich eine Stunde Behandlung ist auch schon ziemlich gut und wird in vielen Fällen ausreichen, wenn man den wirtschaftlichen Aspekt einbezieht. Eine Vokaskoversorgung bekommt niemand mehr im GKV System. Sollte sich bei Deinem Patienten unter reduzierter Therapie der Zustand verschlechtern, solltest Du das fachliche Gespräch mit dem Arzt suchen. Also erst einmal akzeptieren und probieren, das wäre meine Idee zu Deinem Beitrag.
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