Wir sind eine renommierte
Privatpraxis mit orthopädischer
Ausrichtung, die sehr eng mit den
führenden Fachärzten
zusammenarbeitet und Patienten im
Stundentakt behandelt.
MÖCHTEST DU DICH ALS
PHYSIOTHERAPEUT FREI ENTWICKELN
KÖNNEN UND FÜR DEINE LEISTUNG
GESCHÄTZT WERDEN? WENN DU
AMBITIONIERT BIS KANNST DU DICH
AUCH FÜR DIE LEITUNG BEWERBEN,
Lies weiter und lass dich
überzeugen, dass du bei uns
richtig bist.
Wir geben dir mit dem Stundentakt
die Zeit, deine Patienten mit einem
...
Privatpraxis mit orthopädischer
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Ich bin mir nicht mehr so sicher, ab wann die 12 Wochenfrist gilt, ab wann wieder eine Erstverordnung verordnet werden kann: Ist das Verordnungsdatum oder das letzte Behandlungsdatum maßgebend?
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Pet schrieb:
Hallo liebe Kollegen!
Ich bin mir nicht mehr so sicher, ab wann die 12 Wochenfrist gilt, ab wann wieder eine Erstverordnung verordnet werden kann: Ist das Verordnungsdatum oder das letzte Behandlungsdatum maßgebend?
das letzte Behandlungsdatum ist maßgebend.
Gruß Manfred
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CM Müller schrieb:
Hallo Pet,
das letzte Behandlungsdatum ist maßgebend.
Gruß Manfred
Viele Ärzte können das jedoch leider nicht nachvollziehen....
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morpheus-06 schrieb:
...kein Arzt kann das nachvollziehen.
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StefanP schrieb:
Ich meinte auch nicht, dass der Arzt weiss, wann die letzte Behandlung war. Sondern dass manche (!) Ärzte sich weigern, die VO zu ändern, weil sie den Begriff "behandlungsfreies Intervall" nicht korrekt verstehen und es sich auch nicht erklären lassen wollen.
Dann darf ich morgen mal wieder ein nettes Gespräch mit einer netten Artzhelferin führen!
Ich freu' mich schon drauf :hushed:
Pet
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Pet schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten!
Dann darf ich morgen mal wieder ein nettes Gespräch mit einer netten Artzhelferin führen!
Ich freu' mich schon drauf :hushed:
Pet
Oder ich schreibe auf das RZ: Arzt missachtet das behandlungsfreie Interwall, er will das so und zwar ums Verrecken! Das habe ich so wörtlich geschrieben und es wurde akzeptiert.
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Eberhard schrieb:
Oder ich schreibe auf das RZ: Arzt missachtet das behandlungsfreie Interwall, er will das so und zwar ums Verrecken! Das habe ich so wörtlich geschrieben und es wurde akzeptiert.
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rudibam schrieb:
das >>ums Verrecken<< hat den Mitarbeitern der KK bestimmt imponiert.
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StefanP schrieb:
Da es sich bei der 12-Wochen-Frist um ein sogenanntes "behandlungsfreies Intervall" handelt, ist das Datum der letzten Behandlung ausschlaggebend.
Viele Ärzte können das jedoch leider nicht nachvollziehen....
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