Für unsere etablierte und
vielseitige Physiotherapiepraxis in
der Brühler Innenstadt suchen wir
zur Unterstützung eine freundliche
und zuverlässige PhysiotherapeutIn
(w,m,d) in Festanstellung. Eine
Zertifizierung in Manuelle Therapie
und KG-ZNS, sowie eine Zulassung
als sektorale/r HeilpraktikerIn
wären optimal. Über ein Interesse
an Orthopädischer Manueller
Physiotherapie (OMPT) würden wir
uns auch sehr freuen. Für
PhysiotherapeutInnen mit der
Zulassung als HeilpraktikerIn und
mit abge...
vielseitige Physiotherapiepraxis in
der Brühler Innenstadt suchen wir
zur Unterstützung eine freundliche
und zuverlässige PhysiotherapeutIn
(w,m,d) in Festanstellung. Eine
Zertifizierung in Manuelle Therapie
und KG-ZNS, sowie eine Zulassung
als sektorale/r HeilpraktikerIn
wären optimal. Über ein Interesse
an Orthopädischer Manueller
Physiotherapie (OMPT) würden wir
uns auch sehr freuen. Für
PhysiotherapeutInnen mit der
Zulassung als HeilpraktikerIn und
mit abge...
wahrscheinlich wurde die Frage schon ein paar mal gestellt... konnte auf die Schnelle leider nichts finden.
Eine Heilmittelverordnung muss innerhalb von 12 Wochen abgerechnet werden... Zählen diese 12 Wochen ab Behandlungsbeginn oder ab Ausstellungsdatum der Verordnung?
Vielen Dank für die Hilfe :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ZarTr schrieb:
Hallo Zusammen,
wahrscheinlich wurde die Frage schon ein paar mal gestellt... konnte auf die Schnelle leider nichts finden.
Eine Heilmittelverordnung muss innerhalb von 12 Wochen abgerechnet werden... Zählen diese 12 Wochen ab Behandlungsbeginn oder ab Ausstellungsdatum der Verordnung?
Vielen Dank für die Hilfe :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
Eine Heilmittelverordnung muss nicht innerhalb von 12 Wochen abgerechnet werden.
Gefällt mir
Es muss die Möglichkeit geben, das Rezept innerhalb diese Frist abzuarbeiten.
Abrechnung ist egal. Wann die gemacht wird (innerhalb von 3 Jahren). Und solange die Unterbrechungsintervalle eingehalten werden, darf die Zeit für das Rezept auch länger sein!
Beispiel:
Frequenz 2x / Woche => 24 Mal
Freqzenz 3x / Wochen => 36 Mal auf dem Rezept
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Die 12 Wochenfrist ist nur für die Ausstellung des Rezepts da.
Es muss die Möglichkeit geben, das Rezept innerhalb diese Frist abzuarbeiten.
Abrechnung ist egal. Wann die gemacht wird (innerhalb von 3 Jahren). Und solange die Unterbrechungsintervalle eingehalten werden, darf die Zeit für das Rezept auch länger sein!
Beispiel:
Frequenz 2x / Woche => 24 Mal
Freqzenz 3x / Wochen => 36 Mal auf dem Rezept
Deine beiden Beispiele sind aber nur bei VOadR relevant....Ich kenne z.B. keine EVO mit der Möglichkeit von 24 oder 36 Behandlungen im Regelfall.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hallo TheStonie,
Deine beiden Beispiele sind aber nur bei VOadR relevant....Ich kenne z.B. keine EVO mit der Möglichkeit von 24 oder 36 Behandlungen im Regelfall.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
war nur auf die 12 Wochenfrist eingegangen, da war für mich irgendwie logisch, dass ich über ADR rede..hätte ich schreiben sollen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Hast du recht Jürgen,
war nur auf die 12 Wochenfrist eingegangen, da war für mich irgendwie logisch, dass ich über ADR rede..hätte ich schreiben sollen :)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Unsinn, den die Kassen Dir erzählen. Interne Prüfungslisten der Kassen interessieren uns NULL.
Mein Profilbild bearbeiten