Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
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habe ich das richtig verstanden? Dass die Gültigkeit von 6 Monaten für eine VO mit >6 nicht mehr gilt? Sondern wieder nur die 12 Wochen? Bzw etwas mehr weil die 12 Wochen erst ab der ersten Behandlung beginnen?
Macht meiner Meinung nach ja wieder gar keinen Sinn 😬
Danke für eure Antworten.
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habe ich das richtig verstanden? Dass die Gültigkeit von 6 Monaten für eine VO mit >6 nicht mehr gilt? Sondern wieder nur die 12 Wochen? Bzw etwas mehr weil die 12 Wochen erst ab der ersten Behandlung beginnen?
Macht meiner Meinung nach ja wieder gar keinen Sinn 😬
Danke für eure Antworten.
Bundesrahmenvertrag § 7
Monate, eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten 6 Monate nach
dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der
Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
anna555 schrieb am 31.01.2023 08:40 Uhr:Hallo liebe Kollegen Nein, das ist Unsinn.
(3a) Eine Verordnung mit bis zu 6 verordneten Behandlungseinheiten verliert 3
habe ich das richtig verstanden? Dass die Gültigkeit von 6 Monaten für eine VO mit >6 nicht mehr gilt? Sondern wieder nur die 12 Wochen? Bzw etwas mehr weil die 12 Wochen erst ab der ersten Behandlung beginnen?
Macht meiner Meinung nach ja wieder gar keinen Sinn 😬
Danke für eure Antworten.
Bundesrahmenvertrag § 7
Monate, eine Verordnung mit mehr als 6 Behandlungseinheiten 6 Monate nach
dem ersten Behandlungstag ihre Gültigkeit. Die Behandlung ist nach Ablauf der
Gültigkeitsdauer der Verordnung abzubrechen.
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Problem beschreiben
anna555 schrieb:
Hallo liebe Kollegen
habe ich das richtig verstanden? Dass die Gültigkeit von 6 Monaten für eine VO mit >6 nicht mehr gilt? Sondern wieder nur die 12 Wochen? Bzw etwas mehr weil die 12 Wochen erst ab der ersten Behandlung beginnen?
Macht meiner Meinung nach ja wieder gar keinen Sinn 😬
Danke für eure Antworten.
die Verordnung muß so ausgestellt werden, dass sie in 12 Wochen abgearbeitet sein kann. Also bei 1x/wo höchstens zwölf mal, bei 2x/wo höchstens 24 mal usw. Dafür hat man dann aber 6 Montage Zeit. Wurde nur bis zu 6 mal verordnet, hat man 3 Monate Zeit
Lg
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die Verordnung muß so ausgestellt werden, dass sie in 12 Wochen abgearbeitet sein kann. Also bei 1x/wo höchstens zwölf mal, bei 2x/wo höchstens 24 mal usw. Dafür hat man dann aber 6 Montage Zeit. Wurde nur bis zu 6 mal verordnet, hat man 3 Monate Zeit
Lg
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Secretary schrieb am 31.01.2023 09:08 Uhr:Guten Morgen,
Sorry, deine Antwort ist nicht zielführend (beantwortet nicht die gestellte Frage).
die Verordnung muß so ausgestellt werden, dass sie in 12 Wochen abgearbeitet sein kann. Also bei 1x/wo höchstens zwölf mal, bei 2x/wo höchstens 24 mal usw. Dafür hat man dann aber 6 Montage Zeit. Wurde nur bis zu 6 mal verordnet, hat man 3 Monate Zeit
Lg
Find ich doch zielführend, denn damit ist klargestellt, daß wir nur prüfen müssen, ob Ärztin/Arzt die Zwölfwochenfrist berücksichtigt hat.
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Sabine Rabbel schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Find ich doch zielführend, denn damit ist klargestellt, daß wir nur prüfen müssen, ob Ärztin/Arzt die Zwölfwochenfrist berücksichtigt hat.
Erst lesen, dann die Frage verstehen und dann die richtige Antwort geben. Das ist zielführend. Da musste ich jetzt mal "schulmeistern".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel Nein, die Antwort war absolut nicht zielführend, weil nicht nach der 12-Wochen-Frist bei LHB/BVB gefragt wurde. Es wurde nach der Gültigkeitsdauer einer VO gefragt.
Erst lesen, dann die Frage verstehen und dann die richtige Antwort geben. Das ist zielführend. Da musste ich jetzt mal "schulmeistern".
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anna555 schrieb:
Danke! Hab’s jetzt verstanden.
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Secretary schrieb:
Guten Morgen,
die Verordnung muß so ausgestellt werden, dass sie in 12 Wochen abgearbeitet sein kann. Also bei 1x/wo höchstens zwölf mal, bei 2x/wo höchstens 24 mal usw. Dafür hat man dann aber 6 Montage Zeit. Wurde nur bis zu 6 mal verordnet, hat man 3 Monate Zeit
Lg
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