Die Reha-Zentren HESS stehen für
eine langjährige Reha-Expertise
und qualitative hochwertige
Therapie am Patienten in den
Fachbereichen Orthopädie und
Neurologie. Schwerpunkte neben der
klassischen Rehabilitation sind die
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation inklusive ABMR der
Berufsgenossenschaften und
EFL-Testungen sowie die
Jugendrehabilitation.
Wir stehen für eine langjährige
Reha-Expertise sowie qualitativ
hochwertige Therapie am Patienten
und sind der größte, private...
eine langjährige Reha-Expertise
und qualitative hochwertige
Therapie am Patienten in den
Fachbereichen Orthopädie und
Neurologie. Schwerpunkte neben der
klassischen Rehabilitation sind die
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation inklusive ABMR der
Berufsgenossenschaften und
EFL-Testungen sowie die
Jugendrehabilitation.
Wir stehen für eine langjährige
Reha-Expertise sowie qualitativ
hochwertige Therapie am Patienten
und sind der größte, private...
Folgendes Problem:
Patientin war im August mit Erstverordnung in Behandlung. Patientin kommt im September wieder mit einem Rezept - auch wieder Erstverordnung- mit der selben Diagnose, aber von einem anderen Arzt .
Die Praxis weigert sich aber das Rezept in eine FV abzuändern.
Nehmt ihr die Verordnung an und vermerkt auf dem Rezept, dass trotz Rücksprache nichts geändert wurde oder schickt ihr den Patienten weg und sagt ihm, dass ihr ihn nicht behandlen könnt?
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Maximilian Öller schrieb:
Wie macht ihr das mit der Abrechnung?
Folgendes Problem:
Patientin war im August mit Erstverordnung in Behandlung. Patientin kommt im September wieder mit einem Rezept - auch wieder Erstverordnung- mit der selben Diagnose, aber von einem anderen Arzt .
Die Praxis weigert sich aber das Rezept in eine FV abzuändern.
Nehmt ihr die Verordnung an und vermerkt auf dem Rezept, dass trotz Rücksprache nichts geändert wurde oder schickt ihr den Patienten weg und sagt ihm, dass ihr ihn nicht behandlen könnt?
Alles andere ist gewagt, zum Schluß bleibst du nämlich auf deinen Kosten sitzen....
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Manuel1510 schrieb:
Melde dich bei der KK, trage denen vor um was es geht und lass die Verordnung schriftlich (!) von der KK absegnen - also die Patientin soll dies natürlich organisieren.
Alles andere ist gewagt, zum Schluß bleibst du nämlich auf deinen Kosten sitzen....
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