Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Worin besteht der Sinn und Zweck der 12 Wochen Frist?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Verstehe ich nicht. Geht es bitte etwas ausführlicher?
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RoFo schrieb:
Überprüfung der med Notwendigkeit
die 12 Wochen Pause auch.....?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Warum wird meine Frage ignoriert?
Warum wird meine Frage ignoriert?
Weil schon dein 2ter Beitrag im schreibenden Ton unverschämt war.
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mbone schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.12.17 20:44:
Warum wird meine Frage ignoriert?
Weil schon dein 2ter Beitrag im schreibenden Ton unverschämt war.
Warum wird meine Frage ignoriert?
Wird sie doch gar nicht - die erste Antwort die du bekommen hast ist zutreffend (und, leider, triffst du mal wieder genau in die Kerbe, die andere Anonyme dir vorgeschlagen haben).
Ich kau's dir nochmal vor: Die 12-Wochen-Frist "Bearbeitung einer VO" ist absolut wirtschaftlich gesetzt und soll gewährleisten das der Versicherte einmal im Quartal beim Doc vorbeischaut (denn dann muss die eGK erneut eingelesen werden um die Budget-Punkte gutgeschrieben zu bekommen, so oder so ähnlich funktioniert das auf Ärzteseite). Gleichzeitig muss eine minimale Mindestkontrolldichte gewährleistet werden ob die Erkrankung einer weiteren Behandlung bedarf (Wirtschaftlichkeitsgebot!) und es muss ein minimaler Druck ausgeübt werden, die VO in Bearbeitung zu halten (bekommt der Versicherte im Januar eine VO "wegen Rücken" muss es sein eigenes Interesse sein, "Rücken" schnellstmöglich weg zu bekommen -- ziehen sich die 6 vorgesehenen Termine bis in den Mai war "Rücken" offensichtlich kein so großes Problem das es einer Behandlung zu Lasten der GKVen bedurfte; die wenigsten Versicherten werden aus einer VO soviel Wissen schöpfen das sie ihre Körperbenutzung selbstständig überarbeiten, diese wenigen Fälle können aber auch mit einer monatlichen 2-Behandlungs-VO erfasst werden).
Die 12-Wochen-Frist "Pause zwischen Behandlungsserien" ist ebenfalls eine wirtschaftliche Frage: War die KG-Behandlung erfolgreich sollte es binnen drei Monaten nicht zu einem Rezidiv kommen; passiert es doch das die Behandlung fortgeführt werden muss kann man das begründen um eine VO adR zu erlangen. Idealerweise verursacht der spezifische Versicherte damit ein Quartal lang keine Behandlungskosten wegen des gleichen Problemes, war aber beim Doc (eGK einlesen / Budget pro vorstelligem Versicherten!) um "Für den Moment ist alles gut" zu melden bzw. mit der Weiterbehandlung ins nächste Quartal geredet zu werden: "Probieren Sie mal, jede Woche schwimmen zu gehen".
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.12.17 20:44:
Warum wird meine Frage ignoriert?
Wird sie doch gar nicht - die erste Antwort die du bekommen hast ist zutreffend (und, leider, triffst du mal wieder genau in die Kerbe, die andere Anonyme dir vorgeschlagen haben).
Ich kau's dir nochmal vor: Die 12-Wochen-Frist "Bearbeitung einer VO" ist absolut wirtschaftlich gesetzt und soll gewährleisten das der Versicherte einmal im Quartal beim Doc vorbeischaut (denn dann muss die eGK erneut eingelesen werden um die Budget-Punkte gutgeschrieben zu bekommen, so oder so ähnlich funktioniert das auf Ärzteseite). Gleichzeitig muss eine minimale Mindestkontrolldichte gewährleistet werden ob die Erkrankung einer weiteren Behandlung bedarf (Wirtschaftlichkeitsgebot!) und es muss ein minimaler Druck ausgeübt werden, die VO in Bearbeitung zu halten (bekommt der Versicherte im Januar eine VO "wegen Rücken" muss es sein eigenes Interesse sein, "Rücken" schnellstmöglich weg zu bekommen -- ziehen sich die 6 vorgesehenen Termine bis in den Mai war "Rücken" offensichtlich kein so großes Problem das es einer Behandlung zu Lasten der GKVen bedurfte; die wenigsten Versicherten werden aus einer VO soviel Wissen schöpfen das sie ihre Körperbenutzung selbstständig überarbeiten, diese wenigen Fälle können aber auch mit einer monatlichen 2-Behandlungs-VO erfasst werden).
Die 12-Wochen-Frist "Pause zwischen Behandlungsserien" ist ebenfalls eine wirtschaftliche Frage: War die KG-Behandlung erfolgreich sollte es binnen drei Monaten nicht zu einem Rezidiv kommen; passiert es doch das die Behandlung fortgeführt werden muss kann man das begründen um eine VO adR zu erlangen. Idealerweise verursacht der spezifische Versicherte damit ein Quartal lang keine Behandlungskosten wegen des gleichen Problemes, war aber beim Doc (eGK einlesen / Budget pro vorstelligem Versicherten!) um "Für den Moment ist alles gut" zu melden bzw. mit der Weiterbehandlung ins nächste Quartal geredet zu werden: "Probieren Sie mal, jede Woche schwimmen zu gehen".
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aber warum gilt diese Frist auch bei Rezepten mit 20er oder 24er Anzahl?
Warum stellst Du diese Frage ?
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ali schrieb:
??? es gibt eben eine 12 Wochenfrist. Bei der Verordnung ist die Anzahl entsprechend der Frequenz so zu bemessen, dass dis Rezept, äh die HMV in 12 Wochen abgearbeitet sein kann siehe HMR.
Warum stellst Du diese Frage ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aber diese Regelung macht doch keinen Sinn, da kaum ein Rezept, mit der von mir genannten Anzahl fertig wird, weil entweder die Frequenz mangels Kapazitäten nicht eingehalten werden kann, oder der Therapeut, oder der Patient, oder beide, krank werden.
Aber diese Regelung macht doch keinen Sinn, da kaum ein Rezept, mit der von mir genannten Anzahl fertig wird, weil entweder die Frequenz mangels Kapazitäten nicht eingehalten werden kann, oder der Therapeut, oder der Patient, oder beide, krank werden.
...dann war die VO falsch ausgestellt oder die PI nicht in der Lage die HMR so zu interpretieren das es das SoFA überzeugt. Schließt du dich dem SoFA an brichst du entweder nach 12 Wochen ab oder verweigerst die Annahme der VO überhaupt da vornherein nicht korrekt ausgestellt. Hältst du dich an die HMR betrifft dich das Problem nicht da die VO korrekt ausgestellt wurde und du passend argumentieren kannst warum die Bearbeitung länger als 12 Wochen gedauert hat.
Wichtigste Lektion: Frag bei keinem Gesetz und keiner Verwaltungsvorschrift die nach 1990 erlassen wurde nach dem Sinn. Lass es einfach bleiben, du lebst gesünder :)
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.12.17 21:07:
Aber diese Regelung macht doch keinen Sinn, da kaum ein Rezept, mit der von mir genannten Anzahl fertig wird, weil entweder die Frequenz mangels Kapazitäten nicht eingehalten werden kann, oder der Therapeut, oder der Patient, oder beide, krank werden.
...dann war die VO falsch ausgestellt oder die PI nicht in der Lage die HMR so zu interpretieren das es das SoFA überzeugt. Schließt du dich dem SoFA an brichst du entweder nach 12 Wochen ab oder verweigerst die Annahme der VO überhaupt da vornherein nicht korrekt ausgestellt. Hältst du dich an die HMR betrifft dich das Problem nicht da die VO korrekt ausgestellt wurde und du passend argumentieren kannst warum die Bearbeitung länger als 12 Wochen gedauert hat.
Wichtigste Lektion: Frag bei keinem Gesetz und keiner Verwaltungsvorschrift die nach 1990 erlassen wurde nach dem Sinn. Lass es einfach bleiben, du lebst gesünder :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also anders ausgedrückt bedeutet das, dass fast jedes 20er oder 24er Rezept vorzeitig abgebrochen wird?
Die ein oder andere Kasse könnte absetzten wollen, gab s aber bei uns noch nicht, falls doch -
- Widerspruch....oder doch...*grübel kannst aber auch nach 12 Wochen abbrechen, gibt s schneller.Geld....
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ali schrieb:
Nö, wenn es so ausgestellt wird, dass es in 12 Wochen fertig werden könnte, behandeln wir gemäß RVunterbrechungsfristen bis zu Ende ggf. länger als 12 Wochen.
Die ein oder andere Kasse könnte absetzten wollen, gab s aber bei uns noch nicht, falls doch -
- Widerspruch....oder doch...*grübel kannst aber auch nach 12 Wochen abbrechen, gibt s schneller.Geld....
Also anders ausgedrückt bedeutet das, dass fast jedes 20er oder 24er Rezept vorzeitig abgebrochen wird?
Nein. Ist das Rezept so ausgestellt, dass die Behandlungen innerhalb 12 Wochen durchführbar sind (24 x KG, 2x wöchentlich) ist alles in Ordnung. Unterbrechungen wegen Krankheit, Urlaub usw. regelt dein Rahmenvertrag. Deswegen wird die VO nicht ungültig.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.12.17 21:44:
Also anders ausgedrückt bedeutet das, dass fast jedes 20er oder 24er Rezept vorzeitig abgebrochen wird?
Nein. Ist das Rezept so ausgestellt, dass die Behandlungen innerhalb 12 Wochen durchführbar sind (24 x KG, 2x wöchentlich) ist alles in Ordnung. Unterbrechungen wegen Krankheit, Urlaub usw. regelt dein Rahmenvertrag. Deswegen wird die VO nicht ungültig.
MfG :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und warum weisst das mein Chef nicht? Seid 2 Jahren brechen wir diese Rezepte vorzeitig ab!
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ali schrieb:
Glaskugel...frag ihn doch...will schnelleren Cash flow...kein Bock auf mögliche Widersprüche..keine Lust oder Kompetenz auf SoFa Talk....viele Möglichkeiten...
Und warum weisst das mein Chef nicht? Seid 2 Jahren brechen wir diese Rezepte vorzeitig ab!
Vielleicht weiß dein Chef das und lässt abbrechen um den Geldfluss am fließen zu lassen?
Du möchtest regelmäßig Gehalt überwiesen bekommen, dein Chef sorgt dafür das das geschehen kann...
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.12.17 22:06:
Und warum weisst das mein Chef nicht? Seid 2 Jahren brechen wir diese Rezepte vorzeitig ab!
Vielleicht weiß dein Chef das und lässt abbrechen um den Geldfluss am fließen zu lassen?
Du möchtest regelmäßig Gehalt überwiesen bekommen, dein Chef sorgt dafür das das geschehen kann...
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ali schrieb:
naja....RoFo, welche meinst Du denn.
die 12 Wochen Pause auch.....?
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