Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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wie sind Eure Erfahrungen mit den KKen bzgl. 20er-VO, Therapiefrequenz 1-2x pro Woche. Wenn ihr nur 1x die Woche therapiert, so kommt ihr ja über die 12 Wochen Frist hinaus. Gab es dort bei euch schon Kürzungen seitens der Kassen? Mein Abrechnungszentrum ist der Meinung, dass ich alle VOs innerhalb von 12 Wochen abarbeiten muss und nur evtl. aufgrund Krankheit und Urlaub die Frist um die entsprechende Zeit verlängern darf. Ich habe jetzt mehrere 20er-VOs bei denen ich nur 1x pro Woche behandelt habe....
Wie sind eure Erfahrungen?
Viele Grüße und einen schönen Wochenstart,
W. H.
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W. H. schrieb:
Liebe KollegInnen,
wie sind Eure Erfahrungen mit den KKen bzgl. 20er-VO, Therapiefrequenz 1-2x pro Woche. Wenn ihr nur 1x die Woche therapiert, so kommt ihr ja über die 12 Wochen Frist hinaus. Gab es dort bei euch schon Kürzungen seitens der Kassen? Mein Abrechnungszentrum ist der Meinung, dass ich alle VOs innerhalb von 12 Wochen abarbeiten muss und nur evtl. aufgrund Krankheit und Urlaub die Frist um die entsprechende Zeit verlängern darf. Ich habe jetzt mehrere 20er-VOs bei denen ich nur 1x pro Woche behandelt habe....
Wie sind eure Erfahrungen?
Viele Grüße und einen schönen Wochenstart,
W. H.
Es gibt wohl aber Kollegen, die nach 10 Einheiten eine Zwischenabrechnung machen, um nicht so lange auf ihr Geld warten zu müssen.
LG Martina
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ja, der Arzt hat die VO regelkonform mit 1-2x pro Woche ausgestellt, allerdings habe ich quasi gegen die Regel verstoßen, da ich nur 1x pro Woche behandelt habe und damit die 12 Wochen überschreite.
Meine Frage: Kürzen die KKen, d. h. alle Therapien, die ich nach den 12 Wochen geleistet habe, werden mir nicht mehr vergütet? Oder kann ich z. B. mit dem Vermerk "Patient war innerhalb der 12 Wochen mindst. 1x beim Arzt" etwas erreichen?
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W. H. schrieb:
Hallo Martina,
ja, der Arzt hat die VO regelkonform mit 1-2x pro Woche ausgestellt, allerdings habe ich quasi gegen die Regel verstoßen, da ich nur 1x pro Woche behandelt habe und damit die 12 Wochen überschreite.
Meine Frage: Kürzen die KKen, d. h. alle Therapien, die ich nach den 12 Wochen geleistet habe, werden mir nicht mehr vergütet? Oder kann ich z. B. mit dem Vermerk "Patient war innerhalb der 12 Wochen mindst. 1x beim Arzt" etwas erreichen?
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Susulo schrieb:
Tatsächlich geht es nur darum, dass die Verordnung formal korrekt ausgestellt ist. Wie lange du dafür brauchst steht dann auf einem anderen Blatt. Außerdem macht es meines Wissens einen Unterschied, ob du eine FVO oder eine VO adR hast. 12 Wochen-Regel gilt doch nur bei adR, oder hab ich was verpasst? Hatte diesbezüglich noch nie Probleme.
also, es handelt sich um eine V. a. d. R.; ich sitze in NRW. Laut Auskunft meines Abrechnungszentrums kürzen mittlerweile folgende KKen, wenn die 12 Wochen-Frist von Therapeutenseite überschritten wurde (Ausnahme: Unterbrechungen wie Urlaub, Krankheit, dann wird die Zeit entsprechend drauf gerechnet):
AOK, TK, Barmer, DAK und Handelskrankenkasse
Ich werde jetzt die abgearbeitete VO abrechnen, mit dem Vermerk, dass momentan nur 1x pro Woche Therapie möglich ist und dass der Patient auch beim Arzt vorstellig war.
Bei den folgenden VOs werde ich entweder den Arzt um eine entsprechende VO bitten, oder nach 12 Wochen die VO abbrechen und abrechnen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
W. H.
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W. H. schrieb:
Hallo KollegInnen,
also, es handelt sich um eine V. a. d. R.; ich sitze in NRW. Laut Auskunft meines Abrechnungszentrums kürzen mittlerweile folgende KKen, wenn die 12 Wochen-Frist von Therapeutenseite überschritten wurde (Ausnahme: Unterbrechungen wie Urlaub, Krankheit, dann wird die Zeit entsprechend drauf gerechnet):
AOK, TK, Barmer, DAK und Handelskrankenkasse
Ich werde jetzt die abgearbeitete VO abrechnen, mit dem Vermerk, dass momentan nur 1x pro Woche Therapie möglich ist und dass der Patient auch beim Arzt vorstellig war.
Bei den folgenden VOs werde ich entweder den Arzt um eine entsprechende VO bitten, oder nach 12 Wochen die VO abbrechen und abrechnen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
W. H.
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logoU schrieb:
Schau mal in den Rahmenverträgen nach. Der Arzt soll die Menge so bemessen, dass die VO (außerhalb des Regelfalles) theoretisch in 12 Wochen abgearbeitet werden kann. Wie lange du mit regelkonformen Unterbrechungen dafür brauchst, ist egal. Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist
Es gibt wohl aber Kollegen, die nach 10 Einheiten eine Zwischenabrechnung machen, um nicht so lange auf ihr Geld warten zu müssen.
LG Martina
Wenn du dein 20er Rezept schon fertig hast, dann würde ich eher vermerken, dass der Patient aus gesundheitlichen Gründen, aus Gründen der Belastbarkeit oder aus persönlichen Gründen momentan nur einmal die Woche kommen konnte. Ich muss aber jetzt selbst mal die Verträge noch einmal durchforsten, weil das wohl nur bei den Ersatzkassen bundesweit einheitlich geregelt ist, bei den anderen musst du es in den einzelnen Verträgen nachlesen. Vielleicht frage ich mal bei Logo Deutschland nach, wie es sich konkret verhält. Beim dbl bin ich nicht mehr Mitglied. Ich gebe Bescheid.
Susulo, du bist auch in Ba-Wü, gel? W.H., wo bist du?
LG Martina
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logoU schrieb:
12 Wochen Regel nur für V.a.d.R., das ist korrekt, und gilt in erster Linie für den Arzt. Also, Unterbrechungen gekennzeichnet mit entsprechenden Kürzeln ist okay, geht durch. Allerdings bin ich mir jetzt unsicher bei 20 TE und 1x/Woche. Das habe ich in letzter Zeit gehäuft, aber noch keine abgearbeitet. Habe mal andere Foren (auch auf FB) durchforstet, aber so richtig weiß das auch niemand. Die meisten gehen den Problemen und Unstimmigkeiten aus dem Weg, in dem sie bei Frequenz 1x/Woche nach 10 Terminen abrechnen.
Wenn du dein 20er Rezept schon fertig hast, dann würde ich eher vermerken, dass der Patient aus gesundheitlichen Gründen, aus Gründen der Belastbarkeit oder aus persönlichen Gründen momentan nur einmal die Woche kommen konnte. Ich muss aber jetzt selbst mal die Verträge noch einmal durchforsten, weil das wohl nur bei den Ersatzkassen bundesweit einheitlich geregelt ist, bei den anderen musst du es in den einzelnen Verträgen nachlesen. Vielleicht frage ich mal bei Logo Deutschland nach, wie es sich konkret verhält. Beim dbl bin ich nicht mehr Mitglied. Ich gebe Bescheid.
Susulo, du bist auch in Ba-Wü, gel? W.H., wo bist du?
LG Martina
ja, bin auch in Ba-Wü , gar nicht soooo weit weg von dir, Martina :wink:
Bei LD im Forum wurde dieses Thema mehrfach diskutiert. Die Rahmenvertrag-Zitate vorwiegend aus Niedersachsen...
Für w.h. ist meiner Meinung nach zunächst entscheidend, ob es FolgeVO oder adR ist. Bei einer Folgeverordnung würde ich es einfach abrechnen. Bei adR würde ich mal bei der entsprechenden KK anrufen und nachhaken. Du musst denen ja nicht gleich erzählen, dass du die VOen bereits abgearbeitet hast.
lg, susanne
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Susulo schrieb:
Hallo Martina, hallo W.H.,
ja, bin auch in Ba-Wü , gar nicht soooo weit weg von dir, Martina :wink:
Bei LD im Forum wurde dieses Thema mehrfach diskutiert. Die Rahmenvertrag-Zitate vorwiegend aus Niedersachsen...
Für w.h. ist meiner Meinung nach zunächst entscheidend, ob es FolgeVO oder adR ist. Bei einer Folgeverordnung würde ich es einfach abrechnen. Bei adR würde ich mal bei der entsprechenden KK anrufen und nachhaken. Du musst denen ja nicht gleich erzählen, dass du die VOen bereits abgearbeitet hast.
lg, susanne
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