Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
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sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Die Praxis schrieb:
Hallo gilt die 12-Wochen Frist nun ab dem letzten Behandlungstag der Vorverordnung, oder ab dem Ausstellungstag der Vorverordnung???? Bisher gingen wir auf Nummer sicher und hielten uns an die 12-Wochen Frist ab letzten Behandlungstag. Danke schon mal für Eure Nachricht
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AngelMFA schrieb:
Ab dem letzten Behandlungstag der Verordnung bis zum Ausstellungsdatum der neuen Verordnung gilt die Frist.
Das ergibt sich auch schon aus der Formulierung, denn es heisst "ein behandlungsfreies Intervall" von 12 Wochen.
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> Ab dem letzten Behandlungstag.
> Das ergibt sich auch schon aus der Formulierung, denn es heisst
> \"ein behandlungsfreies Intervall\" von 12 Wochen.
>
richtig -> Letzter Behandlungstag bis zum ersten Behandlungstag der neuen VO. -> ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen. Das hat nichts mit dem Ausstellungsdatum zu tun.
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morpheus-06 schrieb:
StefanP schrieb:
> Ab dem letzten Behandlungstag.
> Das ergibt sich auch schon aus der Formulierung, denn es heisst
> \"ein behandlungsfreies Intervall\" von 12 Wochen.
>
richtig -> Letzter Behandlungstag bis zum ersten Behandlungstag der neuen VO. -> ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen. Das hat nichts mit dem Ausstellungsdatum zu tun.
http://www.physio.de/forum/abrechnung/daten/8/156203/156217
[bearbeitet am 25.09.13 13:31]
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SGBV schrieb:
Einspruch, lies § 7 Abs 5 Satz 1 der Heilmittelrichtlinie! Dort steht: neue Verordnung möglich, wenn ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen um ist, da steht nicht neue Behandlung nach 12 Wochen möglich -> der Arzt darf erst ausstellen, wenn 12 Wochen um sind.
http://www.physio.de/forum/abrechnung/daten/8/156203/156217
[bearbeitet am 25.09.13 13:31]
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morpheus-06 schrieb:
Einspruch abgelehnt, Hammer auf Tisch gehauen :smile:
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Die Praxis schrieb:
Ich danke Euch sehr-und wünsche noch eine schöne Woche:) :sunglasses: :clap:
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SGBV schrieb:
Reicht mir nicht - so ganz ohne schlüssige Begründung!
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StefanP schrieb:
Ab dem letzten Behandlungstag.
Das ergibt sich auch schon aus der Formulierung, denn es heisst "ein behandlungsfreies Intervall" von 12 Wochen.
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