Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
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Physiotherapeutin, mit einem
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und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
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Die Praxis schrieb:
Hallo gilt die 12-Wochen Frist nun ab dem letzten Behandlungstag der Vorverordnung, oder ab dem Ausstellungstag der Vorverordnung???? Bisher gingen wir auf Nummer sicher und hielten uns an die 12-Wochen Frist ab letzten Behandlungstag. Danke schon mal für Eure Nachricht
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AngelMFA schrieb:
Ab dem letzten Behandlungstag der Verordnung bis zum Ausstellungsdatum der neuen Verordnung gilt die Frist.
Das ergibt sich auch schon aus der Formulierung, denn es heisst "ein behandlungsfreies Intervall" von 12 Wochen.
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> Ab dem letzten Behandlungstag.
> Das ergibt sich auch schon aus der Formulierung, denn es heisst
> \"ein behandlungsfreies Intervall\" von 12 Wochen.
>
richtig -> Letzter Behandlungstag bis zum ersten Behandlungstag der neuen VO. -> ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen. Das hat nichts mit dem Ausstellungsdatum zu tun.
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morpheus-06 schrieb:
StefanP schrieb:
> Ab dem letzten Behandlungstag.
> Das ergibt sich auch schon aus der Formulierung, denn es heisst
> \"ein behandlungsfreies Intervall\" von 12 Wochen.
>
richtig -> Letzter Behandlungstag bis zum ersten Behandlungstag der neuen VO. -> ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen. Das hat nichts mit dem Ausstellungsdatum zu tun.
http://www.physio.de/forum/abrechnung/daten/8/156203/156217
[bearbeitet am 25.09.13 13:31]
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SGBV schrieb:
Einspruch, lies § 7 Abs 5 Satz 1 der Heilmittelrichtlinie! Dort steht: neue Verordnung möglich, wenn ein behandlungsfreies Intervall von 12 Wochen um ist, da steht nicht neue Behandlung nach 12 Wochen möglich -> der Arzt darf erst ausstellen, wenn 12 Wochen um sind.
http://www.physio.de/forum/abrechnung/daten/8/156203/156217
[bearbeitet am 25.09.13 13:31]
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morpheus-06 schrieb:
Einspruch abgelehnt, Hammer auf Tisch gehauen :smile:
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Die Praxis schrieb:
Ich danke Euch sehr-und wünsche noch eine schöne Woche:) :sunglasses: :clap:
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SGBV schrieb:
Reicht mir nicht - so ganz ohne schlüssige Begründung!
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StefanP schrieb:
Ab dem letzten Behandlungstag.
Das ergibt sich auch schon aus der Formulierung, denn es heisst "ein behandlungsfreies Intervall" von 12 Wochen.
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