Ein herzliches Hallo!
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in an. Um
die plus minus 15 Stunden, die
komplett frei einteilbar sind.
Ebenso biete ich eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in
mit Osteopathie und (
Voll)Heilpraktiker an.
Bei Interesse können Sie Ihre
Bewerbung gerne an die
info@physiopraxis-cleff.de senden
oder gerne einfach anrufen
Dana Quattrocchi
Ich biete in meiner reinen
Privatpraxis eine Stelle für
eine*n Physiotherapeut*in an. Um
die plus minus 15 Stunden, die
komplett frei einteilbar sind.
Ebenso biete ich eine Stelle für
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Voll)Heilpraktiker an.
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Dana Quattrocchi
habe heute eine privat Verordnung bekommen: 10x Physiotherapie
Gehe ich richtig in der Annahme, das die Versichrte meine RE 10x KG wohl nur mit Gutem Willen ersetzt bekommt? (Ich gehe jetzt mal von KG aus, weil das auf den ersten Verordnungen immer stand) Oder darf ich mir gar aussuchen, was ich in Rechnung stelle... den MT + Fango ist ja auch Physiotherapie....... *kleiner Scherz*
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Stephen Ziegler schrieb:
Hallo,
habe heute eine privat Verordnung bekommen: 10x Physiotherapie
Gehe ich richtig in der Annahme, das die Versichrte meine RE 10x KG wohl nur mit Gutem Willen ersetzt bekommt? (Ich gehe jetzt mal von KG aus, weil das auf den ersten Verordnungen immer stand) Oder darf ich mir gar aussuchen, was ich in Rechnung stelle... den MT + Fango ist ja auch Physiotherapie....... *kleiner Scherz*
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therapeutin schrieb:
die Frage hast du dir selbst beantwortet :kissing_closed_eyes:
Ich würde die Patientin fragen, was ihr wissentllch am besten hilft und/oder was sie haben möchte und das würde ich dann machen und in Rechnung stellen.
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Eberhard schrieb:
Ich würde die Patientin fragen, was ihr wissentllch am besten hilft und/oder was sie haben möchte und das würde ich dann machen und in Rechnung stellen.
Ansonsten stimme ich meinen Kollegen @Therapeutin und @ Eberhardt zu.
Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ich wiederum, würde der Patientin empfehlen, mit ihrer PKV oder auch Beihilfestelle zu klären, ob hier überhaupt eine Abrechnungsposition vorliegt, die erstattungsfähig ist. Wenn nicht, ggf. vom Arzt die VO spezifizieren lassen.
Ansonsten stimme ich meinen Kollegen @Therapeutin und @ Eberhardt zu.
Gruß S.
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