Physiotherapeut/in (w/m/d) in
Festanstellung gesucht!
Wir sind ein aufgeschlossenes,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen eine Kollegin
oder einen Kollegen in Vollzeit
oder Teilzeit. Wir sind ein kleines
familiäres Team aus
Physiotherapeuten, Osteopathen und
Rezeptionskräften.
Wir sind eine ganzheitlich
orientierte Praxis, deren
Behandlungsschwerpunkt im
orthopädisch-
sportmedizinisch-chirurgischen
Bereich liegt. Wir bieten unseren
Patientinnen und Patienten ein
umfangreiche...
Festanstellung gesucht!
Wir sind ein aufgeschlossenes,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen eine Kollegin
oder einen Kollegen in Vollzeit
oder Teilzeit. Wir sind ein kleines
familiäres Team aus
Physiotherapeuten, Osteopathen und
Rezeptionskräften.
Wir sind eine ganzheitlich
orientierte Praxis, deren
Behandlungsschwerpunkt im
orthopädisch-
sportmedizinisch-chirurgischen
Bereich liegt. Wir bieten unseren
Patientinnen und Patienten ein
umfangreiche...
Vielen Dank!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bräuchte bitte Hilfe. Folgender Fall: F-VO 10x KG, WS2a, der Pat. ist das erste Mal in meiner Praxis. Ich weiß nicht, wo er vorher in Behandlung war und ob es die erste oder zweite F-VO ist (da Diagnosen "gewechselt" wurden). Kann ich das so abrechnen?
Vielen Dank!
Gefällt mir
> Bei einer Folge -VO WS2a sind nur 6 Einheiten KG zulässig.
Ja, es ist echt schon traurig, bzw. existenzgefährdend, wenn mab noch nicht einmal die falsche Verordnungsmenge aufgefallen ist.
Aber zur Frage: Ja du kannst die VO abrechnen wenn diese der Menge nach stimmig ist. In Niedersachsen kann man lt. RV die Verordnungsmenge lt. HMK selbstständig kürzen. So könntest du die VO ohne Änderung vom Arzt abrechnen.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SNS37 schrieb:
chris0507 schrieb:
> Bei einer Folge -VO WS2a sind nur 6 Einheiten KG zulässig.
Ja, es ist echt schon traurig, bzw. existenzgefährdend, wenn mab noch nicht einmal die falsche Verordnungsmenge aufgefallen ist.
Aber zur Frage: Ja du kannst die VO abrechnen wenn diese der Menge nach stimmig ist. In Niedersachsen kann man lt. RV die Verordnungsmenge lt. HMK selbstständig kürzen. So könntest du die VO ohne Änderung vom Arzt abrechnen.
MfG
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chris0507 schrieb:
Bei einer Folge-VO WS2a sind nur 6 Einheiten KG zulässig.
Mein Profilbild bearbeiten