Das Rehabilitationszentrum
Quellenhof in Bad Wildbad ist eine
spezialisierte neurologische
Fachklinik mit
über 130 Betten. Zu den
Schwerpunkten gehört die
Behandlung der Krankheitsbilder
Multiple Sklerose,
Schlaganfall, Post-Polio-Syndrom
sowie Guillain-Barré-Syndrom.
Aufgenommen werden Patienten in der
Frührehaphase, der Phase C und D.
Die Einrichtung ist für alle
Kostenträger zugelassen. Im Rahmen
von
familienfreundlichen
Arbeitsplätzen unterstützen wir
die Vereinbarkeit von Beruf ...
Quellenhof in Bad Wildbad ist eine
spezialisierte neurologische
Fachklinik mit
über 130 Betten. Zu den
Schwerpunkten gehört die
Behandlung der Krankheitsbilder
Multiple Sklerose,
Schlaganfall, Post-Polio-Syndrom
sowie Guillain-Barré-Syndrom.
Aufgenommen werden Patienten in der
Frührehaphase, der Phase C und D.
Die Einrichtung ist für alle
Kostenträger zugelassen. Im Rahmen
von
familienfreundlichen
Arbeitsplätzen unterstützen wir
die Vereinbarkeit von Beruf ...
Vielen Dank!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bräuchte bitte Hilfe. Folgender Fall: F-VO 10x KG, WS2a, der Pat. ist das erste Mal in meiner Praxis. Ich weiß nicht, wo er vorher in Behandlung war und ob es die erste oder zweite F-VO ist (da Diagnosen "gewechselt" wurden). Kann ich das so abrechnen?
Vielen Dank!
Gefällt mir
> Bei einer Folge -VO WS2a sind nur 6 Einheiten KG zulässig.
Ja, es ist echt schon traurig, bzw. existenzgefährdend, wenn mab noch nicht einmal die falsche Verordnungsmenge aufgefallen ist.
Aber zur Frage: Ja du kannst die VO abrechnen wenn diese der Menge nach stimmig ist. In Niedersachsen kann man lt. RV die Verordnungsmenge lt. HMK selbstständig kürzen. So könntest du die VO ohne Änderung vom Arzt abrechnen.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SNS37 schrieb:
chris0507 schrieb:
> Bei einer Folge -VO WS2a sind nur 6 Einheiten KG zulässig.
Ja, es ist echt schon traurig, bzw. existenzgefährdend, wenn mab noch nicht einmal die falsche Verordnungsmenge aufgefallen ist.
Aber zur Frage: Ja du kannst die VO abrechnen wenn diese der Menge nach stimmig ist. In Niedersachsen kann man lt. RV die Verordnungsmenge lt. HMK selbstständig kürzen. So könntest du die VO ohne Änderung vom Arzt abrechnen.
MfG
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chris0507 schrieb:
Bei einer Folge-VO WS2a sind nur 6 Einheiten KG zulässig.
Mein Profilbild bearbeiten