Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
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Jede falsch ausgestellte Zeile kann zur Absetzung führen, wenn in den Rahmenverträgen nichts anderes vereinbart wird. Und die sind noch nicht raus, sondern liegen bei allen Leistungserbringern bei den Schiedsgerichten.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ich denke alles.
Jede falsch ausgestellte Zeile kann zur Absetzung führen, wenn in den Rahmenverträgen nichts anderes vereinbart wird. Und die sind noch nicht raus, sondern liegen bei allen Leistungserbringern bei den Schiedsgerichten.
Viele Grüße
Monika
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a schubart schrieb:
Hallo Was müssen wir ab 1. 1 noch auf den Rezepten prüfen?
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kvet schrieb:
Gilt das auch für Physiotherapeuten?
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PT-Morris schrieb:
In der Anlage 3a schon einmal ein Vorgeschmack mit Korrekturmöglichkeiten.
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Was wir nicht mehr prüfen: die wievielte VO liegt hier vor und wurde die orientierende Behandlungsmange überschritten? War Klient im Vorfeld in einer anderen HM-Praxis? - das interessiert nicht mehr und wird nicht geprüft.
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bettina464 schrieb:
Die Plausibilität der gesamten VO, so wie immer. ICD-10 passt zur Diagnosegruppe, passend zur Leitsymptomatik. Heilmittel passt zur Diagnosegruppe. Menge analog des HM-Kataloges. Kein Pflichtfeld ist leer. Usw.
Was wir nicht mehr prüfen: die wievielte VO liegt hier vor und wurde die orientierende Behandlungsmange überschritten? War Klient im Vorfeld in einer anderen HM-Praxis? - das interessiert nicht mehr und wird nicht geprüft.
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a schubart schrieb:
Danke
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ali schrieb:
sweety, Du redest von ungelegten Eiern...
Ausserdem: wer möchte für eine Absetzung von 21,11€ eine Aufwandspauschale von 40,00€ zahlen? Denn die meisten Absetzungen sind nicht Voll- sondern Teilabsetzungen.
Zum Glück ist das noch nicht durch, denn dies wäre ein Nachteil für die Leistungserbringer
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Nein, es ist für uns das Kontraproduktivste und das Beste für die kranken Kassen: durch eine Pauschale wird uns die Möglichkeit der Klage genommen. Wir Leistungserbringer haben zwar höchstrichterlich die Prüfungspflicht bestätigt bekommen, aber nirgendwo steht, dass das eine Korrekturmöglichkeit ausschliesst. Das haben sowohl der IFK als auch die AOK bestätigt.
Ausserdem: wer möchte für eine Absetzung von 21,11€ eine Aufwandspauschale von 40,00€ zahlen? Denn die meisten Absetzungen sind nicht Voll- sondern Teilabsetzungen.
Zum Glück ist das noch nicht durch, denn dies wäre ein Nachteil für die Leistungserbringer
Viele Grüße
Monika
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ali schrieb:
Danke Monika, für dieses klare Statement !
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PT-Morris schrieb:
Das interessanteste wird die 40€ Gebühr bei Heilung der Verordnung. Nicht schön, aber immer noch besser als Vollabsetzung.
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Klonkrieger schrieb:
Tatsächlich ist dafür (bisher) auf dem neuen Rezept nichts vorgesehen. Die AZH aber empfiehlt, über dem Kästchen "Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers" eigenhändig die Angaben zu Positionierung und Taxierung zu machen!
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kvet schrieb:
Krass 18 Seiten zur Erklärung! Aber der KBV feiert auf seiner Internetseite die neue HMR als großen Wurf zum Bürokratieabbau!
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Klonkrieger schrieb:
Tatsächlich ist dafür (bisher) auf dem neuen Rezept nichts vorgesehen. Die AZH aber empfiehlt, über dem Kästchen "Stempel/Unterschrift des Leistungserbringers" eigenhändig die Angaben zu Positionierung und Taxierung zu machen!
:thumbsup:
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daniel911 schrieb:
Dankeschön
:thumbsup:
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daniel911 schrieb:
wird die Summe des Gesamtrezeptes, bzw. die Rezept - Zuzahlung nicht auf dem Rezept aufgeführt?
MfG
JürgenK
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Wie kommste denn darauf? Beziehen sich die zwei Begründungszeilen etwa nicht wie gehabt auf die oberhalb stehenden Ankreuzkästchen?
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Sabine Rabbel schrieb:
jetzt soll auch noch für einen Abbruch der VO eine Begründung angegeben werden...
Wie kommste denn darauf? Beziehen sich die zwei Begründungszeilen etwa nicht wie gehabt auf die oberhalb stehenden Ankreuzkästchen?
....und dann unter q) lesen
MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Nein Sabine, s.Link von PT-Morris
....und dann unter q) lesen
MfG
JürgenK
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kvet schrieb:
Nein, wirklich?
Ist das Ding schon abgesegnet oder noch Entwurf bzw. Verhandlungsgrundlage?
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Sabine Rabbel schrieb:
Ach du dicker Vater, das ist an mir bisher völlig vorbeigerauscht, weil ich's nur mit Physiotherapie zu tun habe. Da stehen ja noch einige andere Klopper drin - haben die Kassen protestiert, daß ihnen der neue HMK zu viele Absetzungsmöglicheiten raubt und der Rahmenvertrag nun gefälligst neue eröffnen soll?
Ist das Ding schon abgesegnet oder noch Entwurf bzw. Verhandlungsgrundlage?
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Klonkrieger schrieb:
Was meinst du genau Sabine? Gibt es diese Ausführung schon für die Physios?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Die Frechheit liegt wie die anderen Entwürfe von Ergo und Physio beim Schiedsgericht.
Viele Grüße
Monika
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Sabine Rabbel schrieb:
Danke für die Info; ist der RV-Entwurf für die Physios auch irgendwo veröffentlicht oder geheim?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ich habe ihn noch nirgendwo entdecken können und es ist auch Stillschweigen über den Inhalt vereinbart worden.
Viele Grüße
Monika
mfg
JürgenK
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JürgenK schrieb:
... er wird ja noch verhandelt und ist somit auch gegenstand des schiedsverfahrens
mfg
JürgenK
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bundy007 schrieb:
wie lange wird noch verhandelt? müsste anfang januar was vorliegen oder verwechsel ich was?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Mündliche Anhörung soll für den RV der Physios vor dem Schiedsgericht Ende Januar sein, damit in der Zwischenzeit GKV und Verbände weiter über "strittige" Punkte nachverhandeln können und sollen.
Viele Grüße
Monika
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bundy007 schrieb:
danke dir
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JürgenK schrieb:
HM... und jetzt soll auch noch für einen Abbruch der VO eine Begründung angegeben werden...wo bleibt da der "Datenschutz"... das ist echter Bürokratieabbau...
MfG
JürgenK
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