Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
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• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
haben gerad wieder eine Streitfrage zwecks abfeiern der Überstunden.
Meines Erachtens müssen die Überstunden wenn sie Stundenweise angesammelt werden auch Stundenweise abgefeiert werden.
Wenn man die Überstunden an einem Tag erbringt können sie auch so abgefeierter werden.
Wie ist hier die Rechtslage?
Danke für euer Teilen.
kollegiale Grüße
Reiner
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Ist irgendwas dazu im Arbeitsvertrag explizit erwähnt oder greifen die gesetzlichen Regelungen?
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Halbtitan schrieb:
Sind es Überstunden oder ist es Mehrarbeit?
Ist irgendwas dazu im Arbeitsvertrag explizit erwähnt oder greifen die gesetzlichen Regelungen?
Wieso sollten Überstunden die über einen Zeitraum zusammengesammelt wurden nicht tageweise abgebaut werden?
Wer gönnt wem nicht freie Tage?
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MeFe89 schrieb:
Rechtslage? Nutze Google. Oder noch besser chatgpt oder gemini.
Wieso sollten Überstunden die über einen Zeitraum zusammengesammelt wurden nicht tageweise abgebaut werden?
Wer gönnt wem nicht freie Tage?
Deine Ansicht allerdings ist, vorsichtig gesagt, sehr komisch, ja gar unsinnig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Arcus58 Es gibt keine Rechtsvorschrift WIE Überstunden abgefeiert werden müssen bzw. können.
Deine Ansicht allerdings ist, vorsichtig gesagt, sehr komisch, ja gar unsinnig.
Wer macht denn sowas?
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Janine Lang schrieb:
Um also mal einen Tag "zusätzlich" frei zu haben müsste man nach deiner Logik vorher an einen Tag die 8h( oder 7 oder 6) Arbeitszeit zusätzlich leisten?
Wer macht denn sowas?
Textaufgabe für dich
Meine MA will nächstes Jahr eine Woche länger in den Urlaub. Sie hat eine 32h/W Dafür ist dir bereit 1x die Woche 40 min mehr zu arbeiten.
1. Darf sie das?
2. Wie viele Wochen braucht sie um auf die 32 Stunden zu kommen?
Und wenn mal mehr zu tun ist, dann darf sie ihre Überstunden abfeiern wie sie will. Schließlich hat sie IHRE Freizeit für MEIN Betrieb geopfert.
Wenn ich als AN meine Überstunden oder Mehrarbeit nicht so abfeiern kann wie ich will, wieso sollte ich dann bereit sein mehr zu leisten???
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massu schrieb:
@Arcus58 kein Wunder, dass ihr in diesem Punkt eine Streitfrage habt.
Textaufgabe für dich
Meine MA will nächstes Jahr eine Woche länger in den Urlaub. Sie hat eine 32h/W Dafür ist dir bereit 1x die Woche 40 min mehr zu arbeiten.
1. Darf sie das?
2. Wie viele Wochen braucht sie um auf die 32 Stunden zu kommen?
Und wenn mal mehr zu tun ist, dann darf sie ihre Überstunden abfeiern wie sie will. Schließlich hat sie IHRE Freizeit für MEIN Betrieb geopfert.
Wenn ich als AN meine Überstunden oder Mehrarbeit nicht so abfeiern kann wie ich will, wieso sollte ich dann bereit sein mehr zu leisten???
Dasselbe gilt für "Chef, ich stecke in einer Zwickmühle. Kann ich flexibel mehr arbeiten und wenn ich €600 auf dem Zeitkonto gesammelt habe zahlst du aus?"
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Papa Alpaka schrieb:
@massu ...und nix anderes ist ein fairer Umgang miteinander.
Dasselbe gilt für "Chef, ich stecke in einer Zwickmühle. Kann ich flexibel mehr arbeiten und wenn ich €600 auf dem Zeitkonto gesammelt habe zahlst du aus?"
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Sarah Gerbert schrieb:
@massu das ginge noch besser: ''meine MA hat einige Überstunden jeweils in ihrer Mittagspause gemacht. Abfeiern in der Zeit geht nicht, da sie da ja sowieso frei hat. Was soll ich tun?''
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Arcus58 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij klingt zwar komisch gibt es aber! In Sozialen Einrichtungen ist das so geregelt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Arcus58 Kenne ich so nicht aus sozialen Einrichtungen (und ich habe viele interne Kontakte in verschiedensten Einrichtungen). Ich würde auch mal behaupten, dass das rechtswidrig wäre. Hast du da vielleicht etwas völlig falsch verstanden?
Wir nehmen sie im übrigen auch wochenweise.
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Eva schrieb:
@Arcus58 Bei uns in der Klinik steht es in der BV, dass dem MA das Abfeiern der Üstd. tageweise gewährt werden muss.
Wir nehmen sie im übrigen auch wochenweise.
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Arcus58 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Nein meine Frau hat in einer Sozialen Einrichtung gearbeitet da war die Regelung so. Kommt wahrscheinlich immer auf die Situation an.
Und wie du auch die andere Antworten entnehmen kannst, ist das überhaupt nicht der normalen Art wie AG das handhaben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Arcus58 Sohn, Tochter und Frau haben beiden in verschiedene Soz. Einrichtungen gearbeitet bzw. arbeiten dort. In keiner der insgesesamt 7 Einrichtungen gab es deine Regelungen.
Und wie du auch die andere Antworten entnehmen kannst, ist das überhaupt nicht der normalen Art wie AG das handhaben.
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Problem beschreiben
Arcus58 schrieb:
Hallo liebe Kollegen/innen,
haben gerad wieder eine Streitfrage zwecks abfeiern der Überstunden.
Meines Erachtens müssen die Überstunden wenn sie Stundenweise angesammelt werden auch Stundenweise abgefeiert werden.
Wenn man die Überstunden an einem Tag erbringt können sie auch so abgefeierter werden.
Wie ist hier die Rechtslage?
Danke für euer Teilen.
kollegiale Grüße
Reiner
Man sollte heutzutage im Zeitalter des Fachkräftemangels in solchen Sachen nicht zu kleinlich sondern eher Mitarbeiterfreundlich agieren finde ich.
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Arcus58 schrieb:
Kommt auf die Situation an. Ich glaube dass ich sehr sozial bin. Es geht mir ja nur um eine Meinungsverschiedenheit zu klären.
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mimikri schrieb:
@Arcus58 und konnten die Antworten dazu beitragen deinen Ansatz zu überdenken oder behältst du deine Meinung?
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mimikri schrieb:
@sabine963 vielen Dank für den Link.
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Arcus58 schrieb:
@mimikri Es war die Meinung einer anderen Angestellten. Wie ja oben schon geschrieben bin sehr Sozial eingestellt. Wenn Du oben gelesen hast geht es um Praxisübergabe! Ist vielleicht nochmals eine anderer Situation.
Das fängt schon mit dieser mehr als seltsamen Meinung an, das Überstunden, so wie sie erbracht werden, auch abgefeiert werden müssen. Die einzige Grundlage hierfür scheint laut deinen Angaben eine Arbeitsstelle deiner Frau gewesen zu sein.
Ganz ehrlich: ja und? Das ist deine Legitimation,eine völlig blödsinnige Regelung 1 zu 1 so für dich zu übernehmen?
Praktisch denken und eine bessere Lösung finden ist schwierig? Warum eigentlich? Darüber würd ich mal nachdenken.
Bzw. du schreibst es ja selbst mehrmals: kommt auf die Situation an.
Ja,und zwar auf deine. Nicht auf die Exarbeitsstelle deiner Frau.
Und wenn du meinst, sehr sozial eingestellt zu sein, dann sei es auch. Und tu nicht nur so und beharre auf realitätsfernem Quatsch.
Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.
Btw: von Praxisübergabe hast du zu Beginn kein Wort gesagt. Das kam erst jetzt plötzlich auf. Und hat mit der Frage auch rein gar nichts zu tun.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Arcus58 ganz ehrlich, das ist schon recht wirr,was du hier so von dir gibst.
Das fängt schon mit dieser mehr als seltsamen Meinung an, das Überstunden, so wie sie erbracht werden, auch abgefeiert werden müssen. Die einzige Grundlage hierfür scheint laut deinen Angaben eine Arbeitsstelle deiner Frau gewesen zu sein.
Ganz ehrlich: ja und? Das ist deine Legitimation,eine völlig blödsinnige Regelung 1 zu 1 so für dich zu übernehmen?
Praktisch denken und eine bessere Lösung finden ist schwierig? Warum eigentlich? Darüber würd ich mal nachdenken.
Bzw. du schreibst es ja selbst mehrmals: kommt auf die Situation an.
Ja,und zwar auf deine. Nicht auf die Exarbeitsstelle deiner Frau.
Und wenn du meinst, sehr sozial eingestellt zu sein, dann sei es auch. Und tu nicht nur so und beharre auf realitätsfernem Quatsch.
Man kann sich das Leben auch unnötig schwer machen.
Btw: von Praxisübergabe hast du zu Beginn kein Wort gesagt. Das kam erst jetzt plötzlich auf. Und hat mit der Frage auch rein gar nichts zu tun.
...ich habe eben auch noch einmal nachgelesen und habe nix von Praxisübergabe gefunden....
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Sarah Gerbert
...ich habe eben auch noch einmal nachgelesen und habe nix von Praxisübergabe gefunden....
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Praxisübergabe steht nur im Antwort an @mimikri
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hallo Lars, hier ging es doch eideutig nur um @Arcus58 mit Praxisübergabe so habe ich es auch von Sarah G. verstanden
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Genau, @Arcus58 hat "Praxisübergabe" in seine Antwort an @mimikri erwähnt. Eine andere Stelle kann ich auch nicht finden.
... Wenn Du oben gelesen hast geht es um Praxisübergabe! ...
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Arcus58 schrieb:
@Sarah Gerbert Bin ich auch! Wie kannst Du das beurteilen !! Die Frage lautete ganz einfach : Gibt es eine gesetzliche Regelung für Überstundenabbau. Was gibt es hier so schwer zu verstehen?
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anika666 schrieb:
@Arcus58 Nein, gibt es nicht. Allerdings kann der Arbeitgeber bestimmen, wann und wie die Überstunden abgebaut werden. Und im Falle von Krankheit verfallen Überstunden im Gegensatz zu Urlaubstagen.
Dir ging es um einen Gesetzestext. Den gibt es nicht, war zu Beginn schon von Lars beantwortet.
Den gibt es deswegen nicht,weil solche Dinge leicht mit gesundem Menschenverstand händelbar sind.
Was dir offensichtlich schwer fällt.
Wurde dir allgemein hier so gesagt und macht dir auch durch die Mitarbeiter wohl so Probleme (''haben gerad wieder eine Streitfrage zwecks...'').
Einsicht ist aber Fehlanzeige,du behauptest und beharrst darauf, das es so sein muß, wie du sagst, weil es in der Einrichtung deiner Frau wohl so gehandhabt wurde.
Auch hier wurde von mehreren Seiten festgestellt (und Lars ist eine absolute Institution,das kannst du mir glauben), das diese Regelung (an der ich ganz offen zweifle), eine absolut abnormale Ausnahme ist.
Trotzdem suchst du immer noch nach einem Gesetz,um dein Denken irgendwie durchzusetzen.
Und du findest dich ernsthaft sozial?
Google bitte mal die Wortbedeutung.
Frage: muß dann Urlaub grundsätzlich in dem Monat genommen werden,in dem er auch erworben wird?
Wird das Gehalt dann ausbezahlt,wenn der Rezeptwert von der Kasse erstattet wurde?
Gibt ja noch mehr so zweifelhafte Denkansätze, wenn man die Richtung mal weiterspinnt.
Und was hat deine Frage jetzt genau mit Praxisübergabe zu tun?
Wie gesagt,für mich gibt es da jede Menge nicht zu verstehen.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Arcus58 Was es hier so schwer zu verstehen gibt? Deine Posts an sich würd ich sagen.
Dir ging es um einen Gesetzestext. Den gibt es nicht, war zu Beginn schon von Lars beantwortet.
Den gibt es deswegen nicht,weil solche Dinge leicht mit gesundem Menschenverstand händelbar sind.
Was dir offensichtlich schwer fällt.
Wurde dir allgemein hier so gesagt und macht dir auch durch die Mitarbeiter wohl so Probleme (''haben gerad wieder eine Streitfrage zwecks...'').
Einsicht ist aber Fehlanzeige,du behauptest und beharrst darauf, das es so sein muß, wie du sagst, weil es in der Einrichtung deiner Frau wohl so gehandhabt wurde.
Auch hier wurde von mehreren Seiten festgestellt (und Lars ist eine absolute Institution,das kannst du mir glauben), das diese Regelung (an der ich ganz offen zweifle), eine absolut abnormale Ausnahme ist.
Trotzdem suchst du immer noch nach einem Gesetz,um dein Denken irgendwie durchzusetzen.
Und du findest dich ernsthaft sozial?
Google bitte mal die Wortbedeutung.
Frage: muß dann Urlaub grundsätzlich in dem Monat genommen werden,in dem er auch erworben wird?
Wird das Gehalt dann ausbezahlt,wenn der Rezeptwert von der Kasse erstattet wurde?
Gibt ja noch mehr so zweifelhafte Denkansätze, wenn man die Richtung mal weiterspinnt.
Und was hat deine Frage jetzt genau mit Praxisübergabe zu tun?
Wie gesagt,für mich gibt es da jede Menge nicht zu verstehen.
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Eva schrieb:
@anika666 Überstunden verfallen im Krankheitsfall?? thinking_face Bei uns verfällt da nix
Wenn du Überstunden abfeierst und in dieser Zeit krank wirst verfallen diese Überstunden die du eigentlich grad abfeiern wolltest.
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sabine963 schrieb:
@Eva
Wenn du Überstunden abfeierst und in dieser Zeit krank wirst verfallen diese Überstunden die du eigentlich grad abfeiern wolltest.
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Eva schrieb:
@sabine963 bei meinem AG nicht!
Am Ende ist es logisch. Du hast einen freien Tag. Wieso solltest du für einen freien Tag eine Krankmeldung benötigen und Lohnfortzahlung bekommen?
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MeFe89 schrieb:
Dinge die AGs nicht wissen, tatsächlich ist das was, was ich auch nicht wusste.
Am Ende ist es logisch. Du hast einen freien Tag. Wieso solltest du für einen freien Tag eine Krankmeldung benötigen und Lohnfortzahlung bekommen?
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pt ani schrieb:
@MeFe89 Im Urlaub wäre das ja auch so thinking_face. Hm.
@Eva Ich zitiere mal aus dem oben verlinkten Artikel:
Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss. Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
@Eva Ich zitiere mal aus dem oben verlinkten Artikel:
Wenn ein Arbeitnehmer seine Überstunden abfeiern möchte, in dieser Zeit jedoch erkrankt, verhält es sich ebenfalls nicht wie bei dem gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
Erkrankt ein Angestellter im Urlaub, werden ihm die Krankheitstage als Urlaubstage gutgeschrieben und er kann diese zu einem anderen Zeitpunkt wahrnehmen.
Beim Überstundenabbau ist dies laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichtes aus dem Jahr 2003 jedoch nicht möglich.
Der Arbeitnehmer wird lediglich von seiner Pflicht entbunden, zu arbeiten, da er mehrgeleistete Stunden abfeiern muss. Dies ist aber nicht vergleichbar mit der arbeitsfreien Zeit, welche dem Erholungszweck dient.
Aus diesem Grund trägt der Arbeitnehmer das Risiko, nach seinem Antrag, Überstunden abfeiern zu dürfen, zu erkranken.
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Eva schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Dann haben wir wohl Glück, wobei ich selbst noch nicht betroffen war. Wenn ich in unserer AZ Software Freizeitausgleich für einen MA plane, und dieser später als krank gekennzeichnet wird, werden ihm diese Stunden wieder gutgeschrieben.
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pt ani schrieb:
@Eva Finde ich auch fair
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anika666 schrieb:
@Eva Letztendlich kann das jeder AG ja selber entscheiden, wie er das handhabt. Einen Anspruch hat der AN aber nicht.
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sabine963 schrieb:
Überstundenabbau - Arbeitsrecht 2024
Man sollte heutzutage im Zeitalter des Fachkräftemangels in solchen Sachen nicht zu kleinlich sondern eher Mitarbeiterfreundlich agieren finde ich.
Wo ist das Problem??? thinking_face
MA arbeitet dieselbe Menge an Einheiten ab, du rechnest dieselbe Menge an verabreichten Therapien ab, WANN die Einheiten geleistet werden, ist -wenns schön geplant werden kann- doch völlig 'schnurz' ? flushedthinking_faceface_with_rolling_eyes
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Problem beschreiben
limone schrieb:
Betriebswirtschaftlich kommts ja auf dasselbe raus? thinking_face
Wo ist das Problem??? thinking_face
MA arbeitet dieselbe Menge an Einheiten ab, du rechnest dieselbe Menge an verabreichten Therapien ab, WANN die Einheiten geleistet werden, ist -wenns schön geplant werden kann- doch völlig 'schnurz' ? flushedthinking_faceface_with_rolling_eyes
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Zwischen Ausbildung und 50%-Stelle noch schnell an die Uni, für €6 Aufwandsentschädigung an Psycho-Tests teilnehmen. Der beste war "ich habe seit zwei Tagen nur einen Apfel gegessen weil pleite" in Verbindung mit "wenn man ihnen gratis Eis anbietet, essen Leute welche sich einsam fühlen mehr davon?" (der nächste Geldeingang nach den €12 bar-auf-Tatze der psychologischen Fakultät war noch vier Tage hin. Ich kann euch raten: esst nicht in zwei Stunden soviel Eis, dass ihr genug Kalorieren für zwei Tage aufnehmen...)
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Papa Alpaka schrieb:
...damals, als wir noch jung waren und das Geld brauchten 😅
Zwischen Ausbildung und 50%-Stelle noch schnell an die Uni, für €6 Aufwandsentschädigung an Psycho-Tests teilnehmen. Der beste war "ich habe seit zwei Tagen nur einen Apfel gegessen weil pleite" in Verbindung mit "wenn man ihnen gratis Eis anbietet, essen Leute welche sich einsam fühlen mehr davon?" (der nächste Geldeingang nach den €12 bar-auf-Tatze der psychologischen Fakultät war noch vier Tage hin. Ich kann euch raten: esst nicht in zwei Stunden soviel Eis, dass ihr genug Kalorieren für zwei Tage aufnehmen...)
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Leni C. schrieb:
Ich verstehe das ganze Problem nicht wirklich . MA hat , als er gesund war , Überstunden geleistet . Und sie sollen verfallen , als er sie nehmen will / nimmt und in dieser Zeit krank wird ? Dann ist er halt krank und der AG bekommt das Krankengeld von der Kasse . Da kann ich doch dem MA nicht die Überstunden als genommen zuordnen .
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anika666 schrieb:
@Leni C. Doch, natürlich. Urlaub und Überstunden sind ja was grundlegend anderes. Der Urlaub dient der Erholung, weshalb es ja auch einen gesetzlichen Mindesturlaub gibt. Ist man krank, erholt man sich ja nicht. Überstunden abzubauen dient nicht der Erholung, sondern nur deren Reduzierung. Und ob du da nun krank bist oder nicht, interessiert dann nicht. Der AG bekommt übrigens nur einen Teil des Gehalts von der Kasse, Krankengeld ist was anderes, da hat der AG nichts mit zu tun. Außerdem fehlt ihm der Umsatz, was in unserem Berufsstand, zumindest in der Praxis, nicht ganz unerheblich ist.
Das Abfeiern von Überstunden ist etwas grundlegend anderes als Urluabstage nehmen. Was auch darin liegt, dass es keinerlei Rechtsvorschriften bezüglich der Umgang mit Überstunden gibt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Wie oben vermerkt, ist das Bundesarbeitsgericht da entschieden anderer Meinung. Man muss sehr deutlich zwischen Erholungsurlaub und Überstunden unterscheiden.
Das Abfeiern von Überstunden ist etwas grundlegend anderes als Urluabstage nehmen. Was auch darin liegt, dass es keinerlei Rechtsvorschriften bezüglich der Umgang mit Überstunden gibt.
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Johnny Doe schrieb:
Wenn man Überstundenabbau geplant hat und dann krank wird, wird der Überstundenabbau ausgesetzt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Johnny Doe Nein, laut BAG-Urteil von 2003 verfallen die geplante Überstunden dann unwiderruflich ohne Kompensation.
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Johnny Doe schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Kannst du gerne machen. Dann habe ich aber zukünftig nicht nur eine, sondern zwei Wochen eine AU.
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Eva schrieb:
@Johnny Doe Sicher wartet @Lars van Ravenzwaaij schon sehnsüchtig auf deine Bewerbunglaughing
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Johnny Doe schrieb:
@Eva Ich bin überqualifiziert und zu teuer.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Johnny Doe Zu teuer kannst du nicht sein, aber für uns bist du eher unterqualifiziert anstatt überqualifiziert.
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Johnny Doe schrieb:
Ich habe mir früher mal Überstunden vom Schwarzgeld ausbezahlen lassen. Aber heute ist mir Freizeit wichtiger, und zwar dann wenn ich es will.
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Leni C. schrieb:
Ich würde es trotzdem nicht so regeln . Gesetz den Fall , ein MA nimmt sich den Freitag oder Montag für ein langes Wochenende mal frei und wird dann krank , würde ich diesen Tag als krank bei der Kasse angeben wenn er beim Arzt war und er bekäme bei mir die Ü-Stunden nachträglich . Das kann ich bei meiner kleinen Praxis so selbst bestimmen . Ü-Stunden und krank ist allerdings so noch nicht bei uns vorgekommen , Ü-Stunden werden eher mal einzel genommen um was zu erledigen .
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