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(keine Taktung, kein Schichtdienst,
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• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
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• Mit hoher therapeutischer
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• Arbeiten im Bereic...
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ich bin mir nicht klar ob unsere Rezepte die wir ab 2025 zu den Krankenkassen schicken
im ZUGFeRD Format erstellt werden müssen?
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Sofern man also nicht im B2B-Bereich unterwegs ist, muss ZUGFerd o.ä. nur für den Rechungsempfang vorgehalten werden (Dienstleister und Lieferanten). Für die eigene Rechnungslegung (Zuzahlung o.ä.) ist es nicht relevant.
Und bevor die Frage kommt: nein, ich weiß noch nicht abschließend, wie wir das umsetzen werden.
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Hubwieser-Gross schrieb:
Rezepte können gar nicht in das ZugPFERD überführt werden. Außerdem erfolgt die Rechnungslegung in unserer Branche gem. § 302 ohnehin schon digital.
Sofern man also nicht im B2B-Bereich unterwegs ist, muss ZUGFerd o.ä. nur für den Rechungsempfang vorgehalten werden (Dienstleister und Lieferanten). Für die eigene Rechnungslegung (Zuzahlung o.ä.) ist es nicht relevant.
Und bevor die Frage kommt: nein, ich weiß noch nicht abschließend, wie wir das umsetzen werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Bernhard Spitzmüller Das EDIFACT-Format ist seit den 1990er die Grundlage der MaschinenLesbare Abrechnung = Neudeutsch e-Rechnung. Dieses Format ist eine von mehreren anerkannten Formaten im elektronischen Rechnungsverkehr.
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Bernhard Spitzmüller schrieb:
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht klar ob unsere Rezepte die wir ab 2025 zu den Krankenkassen schicken
im ZUGFeRD Format erstellt werden müssen?
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302er schrieb:
Nein, müssen sie nicht!
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