Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
ich habe die Forumsuche schon genutzt, aber nicht das passende gefunden.
Meine Frage (an das Schwarmwissen hier):
Wo finde ich genaue und verlässliche Angaben darüber, welche Anforderungen (v.a. Räumlichkeiten, qm der einzelnen Räume, usw.) bedient werden müssen, um eine Praxisgemeinschaft eröffnen zu können?
Für eine Physiopraxis eines einzelnen PTs geht das klar aus den "Einrichtungsrichtlinien" hervor.
Ich benötige aber die Infos für die Gründung einer Praxisgemeinschaft mit zwei PTs (jeweils mit eigener IK-Nummer).
Über konstruktive & hilfreiche Tipps bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Gefällt mir
es sind die selben voraussetzungen wie für eine praxis, nur dass ihr eben genug "raum" für zwei therapeuten vorweisen müsst. ggf. kommt von der ARGE die anfrage nach der zeitlichen einteilung, falls es zu wenige räume sind. da könnte man dann über die wochenarbeitszeit die 25h ein-/umplanen.
sonst gibt es da nicht viel zu beachten. alles weitere bezieht sich eher auf mietrecht und was auch immer mit der zulassung an sich nichts zu tun hat
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alex Moro schrieb:
ist ziemlich einfach
es sind die selben voraussetzungen wie für eine praxis, nur dass ihr eben genug "raum" für zwei therapeuten vorweisen müsst. ggf. kommt von der ARGE die anfrage nach der zeitlichen einteilung, falls es zu wenige räume sind. da könnte man dann über die wochenarbeitszeit die 25h ein-/umplanen.
sonst gibt es da nicht viel zu beachten. alles weitere bezieht sich eher auf mietrecht und was auch immer mit der zulassung an sich nichts zu tun hat
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Mataeng schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
ich habe die Forumsuche schon genutzt, aber nicht das passende gefunden.
Meine Frage (an das Schwarmwissen hier):
Wo finde ich genaue und verlässliche Angaben darüber, welche Anforderungen (v.a. Räumlichkeiten, qm der einzelnen Räume, usw.) bedient werden müssen, um eine Praxisgemeinschaft eröffnen zu können?
Für eine Physiopraxis eines einzelnen PTs geht das klar aus den "Einrichtungsrichtlinien" hervor.
Ich benötige aber die Infos für die Gründung einer Praxisgemeinschaft mit zwei PTs (jeweils mit eigener IK-Nummer).
Über konstruktive & hilfreiche Tipps bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
eine Freundin hatte gerade das Problem. Zwei Logopädinnen wollten eine Praxisgemeinschaft machen mit den Räumlichkeiten ausreichend für eine Logopädin. Sie meinten auch, dass sie den Raum zu unterschiedlichen Zeiten nutzen können.
Das hat die Arge nicht akzeptiert, es müssen immer die Behandlungsräume für jeden extra da sein, Rezeption, Wartebereich usw. können gemeinsam benutzt werden.
Gefällt mir
Was bedeutet: 2 Behandlungsräume pro PT, einen größeren "Gymnastikraum" (aber wieviel qm genau) + gemeinschaftlich genutzter Warte- & Sanitärbereich.
Aber die Frage bleibt im Grunde bestehen: Gibt es zum Thema Physio-Praxisgemeinschaft keine klare Regelung mit klaren Vorgaben?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mataeng schrieb:
Genau das meinte ich mit der Problematik. D.h. wohl, das ich die offiziellen Vorgaben für EINEN Therapeuten verdoppeln muss.
Was bedeutet: 2 Behandlungsräume pro PT, einen größeren "Gymnastikraum" (aber wieviel qm genau) + gemeinschaftlich genutzter Warte- & Sanitärbereich.
Aber die Frage bleibt im Grunde bestehen: Gibt es zum Thema Physio-Praxisgemeinschaft keine klare Regelung mit klaren Vorgaben?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Irmi schrieb:
Hallo,
eine Freundin hatte gerade das Problem. Zwei Logopädinnen wollten eine Praxisgemeinschaft machen mit den Räumlichkeiten ausreichend für eine Logopädin. Sie meinten auch, dass sie den Raum zu unterschiedlichen Zeiten nutzen können.
Das hat die Arge nicht akzeptiert, es müssen immer die Behandlungsräume für jeden extra da sein, Rezeption, Wartebereich usw. können gemeinsam benutzt werden.
Natürlich ist das Luxus - aber wir sind dort soo viele Stunden unserer Lebenszeit, deswegen möchten wir nicht im Hühnerstall (Therapieräume 8 qm) arbeiten
Gefällt mir
Die Frage ist ja aber: Was macht für die ARGE Sinn? Was sind deren genauen Vorgaben? Gibt's dazu irgendwo Infos?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mataeng schrieb:
Ok, das macht alles Sinn und ich finde das toll, dass ihr das so macht.
Die Frage ist ja aber: Was macht für die ARGE Sinn? Was sind deren genauen Vorgaben? Gibt's dazu irgendwo Infos?
Dennoch gehe ich davon aus, dass der 2. PI als "zusätzlich tätiger Therapeut" gilt (so war es früher geregelt). Das würde bedeuten, dass lediglich ein zusätzlicher Behandlungsbereich von mindestens 8 qm gebraucht wird. Im Zweifel sind es aber 2 zusätzliche Behandlungsbereiche; 1 x 15 qm und 1 x 8 qm = 23 qm, wie für eine Einzelpraxis.
Wie kommst du eigentlich auf den größeren Gymnastikraum? Der ist überhaupt nicht (mehr) vorgeschrieben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Mataeng Tatsächlich ist das ggü. den früheren Zulassungsrichtlinien nicht mehr eindeutig geregelt.
Dennoch gehe ich davon aus, dass der 2. PI als "zusätzlich tätiger Therapeut" gilt (so war es früher geregelt). Das würde bedeuten, dass lediglich ein zusätzlicher Behandlungsbereich von mindestens 8 qm gebraucht wird. Im Zweifel sind es aber 2 zusätzliche Behandlungsbereiche; 1 x 15 qm und 1 x 8 qm = 23 qm, wie für eine Einzelpraxis.
Wie kommst du eigentlich auf den größeren Gymnastikraum? Der ist überhaupt nicht (mehr) vorgeschrieben.
Das mit dem Gymnastikraum war missverständlich formuliert. Das spielt in unserer eigenen Tätigkeits-/Ausrichtungsplanung eine Rolle. Nicht aber für die Grundvorraussetzung.
Kannst du mir sagen, wer mir da konkrete Auskünfte geben könnte, ob es auf einen oder eben zwei zusätzlichen Räumen hinauslaufen wird?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mataeng schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank für deine Antwort.
Das mit dem Gymnastikraum war missverständlich formuliert. Das spielt in unserer eigenen Tätigkeits-/Ausrichtungsplanung eine Rolle. Nicht aber für die Grundvorraussetzung.
Kannst du mir sagen, wer mir da konkrete Auskünfte geben könnte, ob es auf einen oder eben zwei zusätzlichen Räumen hinauslaufen wird?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Mataeng Die ARGE.
pro _gleichzeitg_ arbeitendem therapeut -> zusatzraum.
die ARGE setzt das gleich mit normalen angestellten.
im obigen fall würde es bedeuten
PI_1: 15qm + 8qm
PI_2: 8qm
da wird sich die ARGE mit sicherheit melden mit der zeiteinteilung zw. den beiden PIs
wenn noch ein 8qm-raum dazu kommt. dann sollte es so durchgehen.
abgesehen von dem ganzen, kommt auch ein klein wenig darauf an, wer von der ARGE bei dir zuständig ist. manche wollens ganz genau wissen und anderen reichen die qm-angaben auf dem papier vollkommen (hatte nämlich auch so meine erfahrungen anfang des jahres...)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alex Moro schrieb:
@Mataeng die vorgabe ist recht simpel
pro _gleichzeitg_ arbeitendem therapeut -> zusatzraum.
die ARGE setzt das gleich mit normalen angestellten.
im obigen fall würde es bedeuten
PI_1: 15qm + 8qm
PI_2: 8qm
da wird sich die ARGE mit sicherheit melden mit der zeiteinteilung zw. den beiden PIs
wenn noch ein 8qm-raum dazu kommt. dann sollte es so durchgehen.
abgesehen von dem ganzen, kommt auch ein klein wenig darauf an, wer von der ARGE bei dir zuständig ist. manche wollens ganz genau wissen und anderen reichen die qm-angaben auf dem papier vollkommen (hatte nämlich auch so meine erfahrungen anfang des jahres...)
Dann warten wir einfach mal ab, wie die ARGE reagiert. ;o)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mataeng schrieb:
@Alex Moro Vielen Dank für die Info. Top!
Dann warten wir einfach mal ab, wie die ARGE reagiert. ;o)
In der Praxisgemeinschaft muss jeder Therapeut zur gesamten (!!) Öffnungszeit der Praxis die Möglichkeit haben zu therapieren. Das muss räumlich und schriftlich nachweisbar sein. Ausweichmöglichkeiten sind nur Therapie im Einzelraum bzw. im Gruppenraum und nachweisbare Hausbesuche.
Außerdem muss jeder Therapeut wie in einer eigenen Praxis als Selbstständiger auftreten (Gegenteil: Gemeinschaftspraxis): Eigene E-Mail-Adresse, eigene Telefonnummer, eigene Terminierung, eigene Dokumentation, eigene (Ab-)Rechnung. Seine persönliche Tätigkeit muss rundum für die ARGE - also die Kostenträger der Therapien - und das Finanzamt nachweisbar sein.
Sein Patient muss schriftlich erlauben, dass der Praxiskollege - wenn das fachlich sinnvoll ist, z. B. anderes Rezept mit anderer Therapie desselben Patienten - Einblick in seine Patientenkartei (Dokumentationspflicht gilt für beide getrennt) haben darf!
Geteilt werden die allg. Räume, deren Miete, bestimmte Gerätekosten usw.. Fast immer hilft dabei VOR der Gründung der med. Praxisgemeinschaft die ausführliche Besprechung mit dem spezialisierten Steuerberater.
Viel Erfolg!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Christian G. schrieb:
@Mataeng "Abwarten" kann teuer werden: Wird die Praxisgemeinschaft nicht von der ARGE anerkannt, müssen Rückzahlungen der Vergütungen der Behandlungen geleistet werden, auch wenn kein bewusster Betrug vorliegt! Dies gilt leider für einige Jahre nicht anerkannter Tätigkeiten! Also VORSICHT!
In der Praxisgemeinschaft muss jeder Therapeut zur gesamten (!!) Öffnungszeit der Praxis die Möglichkeit haben zu therapieren. Das muss räumlich und schriftlich nachweisbar sein. Ausweichmöglichkeiten sind nur Therapie im Einzelraum bzw. im Gruppenraum und nachweisbare Hausbesuche.
Außerdem muss jeder Therapeut wie in einer eigenen Praxis als Selbstständiger auftreten (Gegenteil: Gemeinschaftspraxis): Eigene E-Mail-Adresse, eigene Telefonnummer, eigene Terminierung, eigene Dokumentation, eigene (Ab-)Rechnung. Seine persönliche Tätigkeit muss rundum für die ARGE - also die Kostenträger der Therapien - und das Finanzamt nachweisbar sein.
Sein Patient muss schriftlich erlauben, dass der Praxiskollege - wenn das fachlich sinnvoll ist, z. B. anderes Rezept mit anderer Therapie desselben Patienten - Einblick in seine Patientenkartei (Dokumentationspflicht gilt für beide getrennt) haben darf!
Geteilt werden die allg. Räume, deren Miete, bestimmte Gerätekosten usw.. Fast immer hilft dabei VOR der Gründung der med. Praxisgemeinschaft die ausführliche Besprechung mit dem spezialisierten Steuerberater.
Viel Erfolg!
Mit Abwarten war gemeint: Abwarten, welche Angaben/Auflagen uns die ARGE (lange) vor Projektierung machen wird.
Für 'Hoffen-das-alles-gut-geht' bin ich schon zu alt. ;o)
Im Ernst: Das soll schon eine fundierte, saubere Sache werden. Genau deshalb bin ich ja daran interessiert, möglichst genaue Auskünfte (am besten Vorgaben/Auflagen) zu erhalten.
Vielen Dank nochmal an dich!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Mataeng schrieb:
@Christian G. Danke Christian, für die ausführliche Antwort.
Mit Abwarten war gemeint: Abwarten, welche Angaben/Auflagen uns die ARGE (lange) vor Projektierung machen wird.
Für 'Hoffen-das-alles-gut-geht' bin ich schon zu alt. ;o)
Im Ernst: Das soll schon eine fundierte, saubere Sache werden. Genau deshalb bin ich ja daran interessiert, möglichst genaue Auskünfte (am besten Vorgaben/Auflagen) zu erhalten.
Vielen Dank nochmal an dich!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
Also - wir haben eine Praxisgemeinschaft (2 Therapeutinnen, 2 IK) und haben 3 "normale" Behandlungsräume und einen "Gymnastikraum". Dass diese Räume extrem großzügig sind (Gymnastikraum 56 qm, die Behandlungsräume 17, 24 und 27 qm, alle mit großen Flügelfenstern und richtigen Wänden/Türen) ist für uns wichtig, nicht für die ARGE. Zusätzlich Rezeption, Wartebereich, Patiententoilette und Therapeutentoilette. In unserem Privatbereich steht zusätzlich das Wärmebecken für die Wärmeträger. Selbstverständlich gekachelt, mit Waschbecken sunglasses (bevor Tom wieder auf schräge Gedanken kommt.... )
Natürlich ist das Luxus - aber wir sind dort soo viele Stunden unserer Lebenszeit, deswegen möchten wir nicht im Hühnerstall (Therapieräume 8 qm) arbeiten
Mein Profilbild bearbeiten