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• Frührehabilit...
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Das trifft ja für alle HP mit PT zu, die in den PT-Praxen arbeiten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine rechtliche Frage: Lt. HPG/DVO § 2 h, der DVO wird die Erlaubnis nicht erteilt ergo auch entzogen, wenn nachweislich ein 2. Beruf neben dem HP ausgeübt wird.
Das trifft ja für alle HP mit PT zu, die in den PT-Praxen arbeiten.
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In diesem Fall:
BVerwG, 02.03.1967 - BVerwG I C 52.64
Amtlicher Leitsatz:
Die Zulassung zum Heilpraktikerberuf darf nicht schon allein deswegen versagt werden, weil der Bewerber neben diesem Beruf auch einen anderen Beruf ausüben will. Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Buchst. h der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) ist mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar.
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Bernie schrieb:
Man darf nicht nur ein Gesetz (oder eine Verordnung) lesen (vor allem nicht wenn es oder sie von 1939 stammt). Man muss auch die Rechtsprechung dazu kennen.
In diesem Fall:
BVerwG, 02.03.1967 - BVerwG I C 52.64
Amtlicher Leitsatz:
Die Zulassung zum Heilpraktikerberuf darf nicht schon allein deswegen versagt werden, weil der Bewerber neben diesem Beruf auch einen anderen Beruf ausüben will. Die Vorschrift des § 2 Abs. 1 Buchst. h der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 18. Februar 1939 (RGBl. I S. 259) ist mit Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar.
Man darf nicht nur ein Gesetz (oder eine Verordnung) lesen (vor allem nicht wenn es oder sie von 1939 stammt). Man muss auch die Rechtsprechung dazu kennen.
Des weiteren ist dieser Pasus der DVO auch GESTRICHEN......!!!!!!!, weil eben NICHT GG kompatibel ! gugst Du hier
1. DVO zum HPG - Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
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ali schrieb:
Bernie schrieb am 22.9.18 17:41:
Man darf nicht nur ein Gesetz (oder eine Verordnung) lesen (vor allem nicht wenn es oder sie von 1939 stammt). Man muss auch die Rechtsprechung dazu kennen.
Des weiteren ist dieser Pasus der DVO auch GESTRICHEN......!!!!!!!, weil eben NICHT GG kompatibel ! gugst Du hier
1. DVO zum HPG - Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hier handelt sich um die sektoralen HP nicht um den allgem HP.
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RoFo schrieb:
Und die Frage??
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McMiki schrieb:
..schließlich sollte die HP-Tätigkeit immer zeitlich abgegrenzt werden, somit kann man PT und HP nicht vermischen!! Wenn du allerdings als PT tätig bist, und dabei eine Akupunktur machst, machst du dich immer strafbar!! Aber wenn du vom 8-16Uhr PT bist und von 16-18Uhr HP, hast du "keinen zweiten Beruf"!!!
Ansonsten wenn nur in Privatpraxis ist es egal.
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eim schrieb:
MCMicki : Das ist so nicht richtig bzw. es gilt nur wenn ein HP (wenn PT auch HP ist) in einer GKV Praxis tätig ist.
Ansonsten wenn nur in Privatpraxis ist es egal.
Nach dem Krieg gab es dann wie vordem beschrieben etliche Gerichtsverfahren bei denen mancher Passus gestrichen wurde aber gleichzeitig wurde das HPG von 1939 als Richtlinie für die Erlangung der HP Erlaubnis bis heute besttätigt.
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eim schrieb:
An Anonymus: Das HPG von 1939 wurde damals so angelegt weil man (die Ärzteschaft) die Heilpraktiker abschaffen wollte.
Nach dem Krieg gab es dann wie vordem beschrieben etliche Gerichtsverfahren bei denen mancher Passus gestrichen wurde aber gleichzeitig wurde das HPG von 1939 als Richtlinie für die Erlangung der HP Erlaubnis bis heute besttätigt.
Aber wenn du vom 8-16Uhr PT bist und von 16-18Uhr HP, hast du "keinen zweiten Beruf"!!!
Klar hat er einen 2.Beruf, aber das ist schnuppe, da gestrichen...
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ali schrieb:
McMiki schrieb am 22.9.18 20:08:
Aber wenn du vom 8-16Uhr PT bist und von 16-18Uhr HP, hast du "keinen zweiten Beruf"!!!
Klar hat er einen 2.Beruf, aber das ist schnuppe, da gestrichen...
Aber wenn du vom 8-16Uhr PT bist und von 16-18Uhr HP, hast du "keinen zweiten Beruf"!!!
Klar hat er einen 2.Beruf, aber das ist schnuppe, da gestrichen...
Oh man..
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McMiki schrieb:
ali schrieb am 23.9.18 20:42:
McMiki schrieb am 22.9.18 20:08:
Aber wenn du vom 8-16Uhr PT bist und von 16-18Uhr HP, hast du "keinen zweiten Beruf"!!!
Klar hat er einen 2.Beruf, aber das ist schnuppe, da gestrichen...
Oh man..
MCMicki : Das ist so nicht richtig bzw. es gilt nur wenn ein HP (wenn PT auch HP ist) in einer GKV Praxis tätig ist.
Ansonsten wenn nur in Privatpraxis ist es egal.
Sehr spitzfindig, war aber nicht Gegenstand der Diskussion..
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McMiki schrieb:
eim schrieb am 23.9.18 20:14:
MCMicki : Das ist so nicht richtig bzw. es gilt nur wenn ein HP (wenn PT auch HP ist) in einer GKV Praxis tätig ist.
Ansonsten wenn nur in Privatpraxis ist es egal.
Sehr spitzfindig, war aber nicht Gegenstand der Diskussion..
Klar hat er einen 2.Beruf, aber das ist schnuppe, da gestrichen...
Oh man..
Wat n, is so: Zwei verschiedene Berufe per Definition.
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ali schrieb:
McMiki schrieb am 25.9.18 14:55:
Klar hat er einen 2.Beruf, aber das ist schnuppe, da gestrichen...
Oh man..
Wat n, is so: Zwei verschiedene Berufe per Definition.
Klar hat er einen 2.Beruf, aber das ist schnuppe, da gestrichen...
Oh man..
Wat n, is so: Zwei verschiedene Berufe per Definition.
Lass es lieber..dat wird nix
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McMiki schrieb:
ali schrieb am 25.9.18 18:24:
McMiki schrieb am 25.9.18 14:55:
Klar hat er einen 2.Beruf, aber das ist schnuppe, da gestrichen...
Oh man..
Wat n, is so: Zwei verschiedene Berufe per Definition.
Lass es lieber..dat wird nix
Lass es lieber..dat wird nix
:confused: stimmt, lohnt hier nich....
nur mal so, bist Du eigentlich (auch) HP
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ali schrieb:
McMiki schrieb am 25.9.18 22:24
Lass es lieber..dat wird nix
:confused: stimmt, lohnt hier nich....
nur mal so, bist Du eigentlich (auch) HP
Lass es lieber..dat wird nix
:confused: stimmt, lohnt hier nich....
nur mal so, bist Du eigentlich (auch) HP
Ja, bin ich!! Und nu??
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McMiki schrieb:
ali schrieb am 26.9.18 06:55:
McMiki schrieb am 25.9.18 22:24
Lass es lieber..dat wird nix
:confused: stimmt, lohnt hier nich....
nur mal so, bist Du eigentlich (auch) HP
Ja, bin ich!! Und nu??
Ja, bin ich!! Und nu??
Wunderts mich ein wenig, dass Du die fundamentalen Unterschiede Deiner beiden Berufe so geringschätzt. Auch wenn ggf. praktisch in beiden auch gleiches tust...
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ali schrieb:
McMiki schrieb am 26.9.18 13:33
Ja, bin ich!! Und nu??
Wunderts mich ein wenig, dass Du die fundamentalen Unterschiede Deiner beiden Berufe so geringschätzt. Auch wenn ggf. praktisch in beiden auch gleiches tust...
Ja, bin ich!! Und nu??
Wunderts mich ein wenig, dass Du die fundamentalen Unterschiede Deiner beiden Berufe so geringschätzt. Auch wenn ggf. praktisch in beiden auch gleiches tust...
Ehrlich, lass es und wunder dich mal weiter!!
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McMiki schrieb:
ali schrieb am 26.9.18 14:37:
McMiki schrieb am 26.9.18 13:33
Ja, bin ich!! Und nu??
Wunderts mich ein wenig, dass Du die fundamentalen Unterschiede Deiner beiden Berufe so geringschätzt. Auch wenn ggf. praktisch in beiden auch gleiches tust...
Ehrlich, lass es und wunder dich mal weiter!!
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eim schrieb:
an MCmicki : du hast ja das mit der Praxisnutzung geschrieben also mußt du auch die Richtigstellung aushalten
Wir haben auch einen selbstständigen Privat-Masseur als Untermieter, den wir damals aufwändig abtrennen mussten...
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Physiotherapie Dietermann schrieb:
Noch eine sachliche Frage: Wie ist das eigentlich mittlerweile mit dem "gemischten Gewerbe"? Darf man jetzt HP und Physio in einer Praxis machen?
Wir haben auch einen selbstständigen Privat-Masseur als Untermieter, den wir damals aufwändig abtrennen mussten...
Sektorale HP sind die Ausnahme und haben darum auch nur einen einheschränkten Handlungsbereich, PT, Psych.
.
Das wird in dieser Diskussion nicht beachtet. Das Haftungsrisiko wird im Heilmittelbreich anders bewertet als reine Heilkunde HP und Arzt. Es geht um die Patientensicherheit die bei der Doppelberufung allgm. HP und PT verwässert ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
nicht als allgem. HP, aber sekroral auf dem Gebiet der Heilmittel PT. Der allgem. HP ist reine Heilkunde und unterliegt den HPG/ DVO so wie es immer noch im Gesetz steht und auch gültig ist. In einer rechtlichen Auseinandersetzung muss der Richter diesem Gesetz folgen !! Der § 2, h ist nicht gestrichen.
Sektorale HP sind die Ausnahme und haben darum auch nur einen einheschränkten Handlungsbereich, PT, Psych.
.
Das wird in dieser Diskussion nicht beachtet. Das Haftungsrisiko wird im Heilmittelbreich anders bewertet als reine Heilkunde HP und Arzt. Es geht um die Patientensicherheit die bei der Doppelberufung allgm. HP und PT verwässert ist.
Der § 2, h ist nicht gestrichen.
Stimmt, er ist nur außer Kraft...Das faktische 2. Berufsverbot hatte aber andere Gründe, als die Patientensicherheit. Wegen Unvereinbarkeit mit dem GG, siehe oben, eben außer Kraft.
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 6.10.18 14:28:
Der § 2, h ist nicht gestrichen.
Stimmt, er ist nur außer Kraft...Das faktische 2. Berufsverbot hatte aber andere Gründe, als die Patientensicherheit. Wegen Unvereinbarkeit mit dem GG, siehe oben, eben außer Kraft.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
welche Unwegbarkeiten mit den GG sind das ?
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Shakespeare schrieb:
Nicht präzise zitiert und auch die Annahme dass Zulassungsbedingungen dass gleiche sei wie die Bedingungen für einen Zulassungsentzug oder die Ausübung der Heilkunde ist nicht schlüssig. Das die Rechtssprechung hier bereits bei der Zulassung diese Verordnung gekippt hat wie Bernie schrieb, hätte Dir Dein gesunder Menschenverstand sagen müssen. 90% aller HP arbeiten nebenberuflich oder gar nicht als HP. Ein massenhafter Erlaubnisentzug hat in den letzten 70 Jahren nicht stattgefunden. Muss ja Gründe dafür gegeben haben... Aber als Hinweis dass das deutsche Rechtssystem kompliziert ist, Gesetze intrapretationsbedürftig sind und die Rechtslage immer auch durch die Rechtssprechung angepasst wird, sind taugt Deine " Frage" immerhin.
freie Berufswahl...
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Das man eine frei Berufswahl hat steht ausser Frage , nur nicht 2 Berufe die im gleichen Bereich ( z.B. Medizin , Therapie ), da fehlt die Kontrolle was man bei dem Patienten anwendet, KG oder HP Maßnahmen, auch die Honorierung ist mehr als intranspent. Das die Vorgabezeiten für die PT duch die GKV festgelegt ist hat mit den HPG nichts zu tun.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
es wundert schon etwas, wenn man bei Juris. de das HPG/DVO ansieht und das Bundesinnenminsterium keine Hinweis gibt, das der "2, h ausser Kraft gesetzt worden ist. Die sind immer aktuell aufgestellt letzte Veränderung 9.1.2018 .
Das man eine frei Berufswahl hat steht ausser Frage , nur nicht 2 Berufe die im gleichen Bereich ( z.B. Medizin , Therapie ), da fehlt die Kontrolle was man bei dem Patienten anwendet, KG oder HP Maßnahmen, auch die Honorierung ist mehr als intranspent. Das die Vorgabezeiten für die PT duch die GKV festgelegt ist hat mit den HPG nichts zu tun.
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Problem beschreiben
ali schrieb:
liest Du Bernies Post vom 22.09....
freie Berufswahl...
Ob außer Kraft oder gestrichen, lernt eigentlich jede HP, dass der Passus nicht mehr greift...
Ausserdem nochmal recherchieren, warum es den Passus überhaupt gab, nämlich neue HPs möglichst gar nicht erst zuzulassen, in die 30 und 40iger gelle....
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Problem beschreiben
ali schrieb:
tja das Internet ist halt nicht immer hilfreich. Warum nimmst Du das von Bernie zitierte Urteil nicht einfach zur Kenntnis und sparst Dir Hirngrütze ?
Ob außer Kraft oder gestrichen, lernt eigentlich jede HP, dass der Passus nicht mehr greift...
Ausserdem nochmal recherchieren, warum es den Passus überhaupt gab, nämlich neue HPs möglichst gar nicht erst zuzulassen, in die 30 und 40iger gelle....
Das Urteil von 1967 !!! , scheint sich aber überholt zu haben sonst wäre der §2, h nicht mehr aufgeführt.. Damals gab es wenige HP und kein PT / KG hat den HP gemacht, warum auch. Jetzt ist es anders und die Rechtslage für die Patientensicherheit ein großes Thema , so das BGM das daran arbeitet.
Also, sich an die aktuellen Fakten halten hat Vorteile.
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Also, sich an die aktuellen Fakten halten hat Vorteile.
Viel Spaß weiter dabei, aber Du bist weit und breit der Einzige, der diesen Zusammenhang konstruiert. Nochmal: Sinn und Zweck dieses Passus war ein anderer, als Du annimmst.
Das GG hat sich seit 1967 nicht geändert. Was Patientensicherheit angeht, da werden in der Tat Dinge verändert. Aber Teilzeit HPs stehen in keiner Konstellation im Focus.
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.10.18 08:34:
Also, sich an die aktuellen Fakten halten hat Vorteile.
Viel Spaß weiter dabei, aber Du bist weit und breit der Einzige, der diesen Zusammenhang konstruiert. Nochmal: Sinn und Zweck dieses Passus war ein anderer, als Du annimmst.
Das GG hat sich seit 1967 nicht geändert. Was Patientensicherheit angeht, da werden in der Tat Dinge verändert. Aber Teilzeit HPs stehen in keiner Konstellation im Focus.
Das HPG hat sich schon verändert und zwar am 31.12.2017 und 1985 , jetzt sind alle Überprüfungen gleich zu absolvieren. Das BGM sieht das als Probelauf für evtl. Gesetzesveränderungen. Mit weiteren Gesetzesanpassungen wird dann wohl zu rechnen sein. Wie bereits gesagt, das höchste Gut im Gesundheitswesen ist die Patientensicherheit und das ist auch so.
Jeder kann im Bundesanzeiger die Angelegenheit verfolgen, Änderungen werden dort veröffentlicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
gesetze-im-netz - Ce site web est à vendre ! - Ressources et information concernant gesetze im netz Resources ( Juris.de ) da unter den aufgeführten Gesetzen HeilprGDV1 , dort ist der aktuelle Stand veröffentlicht. Nichts anders zählt. Das aufgeführte Urteil von Bernie ist nicht mehr aktuell und hat auch keine Aussagekraft, sonst wäre der §2,h als- enfallen- deklariert, ist er aber nicht. Definitiv bin ich nicht der Einzige der sich damit beschäftigt.
Das HPG hat sich schon verändert und zwar am 31.12.2017 und 1985 , jetzt sind alle Überprüfungen gleich zu absolvieren. Das BGM sieht das als Probelauf für evtl. Gesetzesveränderungen. Mit weiteren Gesetzesanpassungen wird dann wohl zu rechnen sein. Wie bereits gesagt, das höchste Gut im Gesundheitswesen ist die Patientensicherheit und das ist auch so.
Jeder kann im Bundesanzeiger die Angelegenheit verfolgen, Änderungen werden dort veröffentlicht.
........
das Portal Juris ( Gesetze im Netz ) ist die Grundlage der Richter, ........
Nee, is es nicht.
Habe zwei Richter und drei Anwälte im Freundeskreis (puhh, habich nie drüber nachgedacht. War der Meinung, ich kenne fast nur Medizinleute).
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer
........
das Portal Juris ( Gesetze im Netz ) ist die Grundlage der Richter, ........
Nee, is es nicht.
Habe zwei Richter und drei Anwälte im Freundeskreis (puhh, habich nie drüber nachgedacht. War der Meinung, ich kenne fast nur Medizinleute).
Das aufgeführte Urteil von Bernie ist nicht mehr aktuell und hat auch keine Aussagekraft, sonst wäre der §2,h als- enfallen- deklariert, ist er aber nicht.
Steile These, womit begründest Du das noch ? Das Grundgesetz hat sich diesbezüglich jedenfgalls nicht geändert.
Warum, der (veränderte ?) Passus bei Juris (wieder ?) auftaucht wäre aber zu klären.
Deine Interpretation "Das man eine frei Berufswahl hat steht ausser Frage , nur nicht 2 Berufe die im gleichen Bereich"
ist jedenfalls zu 100% auf Deinem Mist gewachsen.
-im Übrigen spiegelt sich Deine These so ganz und gar nicht in der Realität wieder, wie erklärst Du Dir das ....?
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 7.10.18 18:02:
Das aufgeführte Urteil von Bernie ist nicht mehr aktuell und hat auch keine Aussagekraft, sonst wäre der §2,h als- enfallen- deklariert, ist er aber nicht.
Steile These, womit begründest Du das noch ? Das Grundgesetz hat sich diesbezüglich jedenfgalls nicht geändert.
Warum, der (veränderte ?) Passus bei Juris (wieder ?) auftaucht wäre aber zu klären.
Deine Interpretation "Das man eine frei Berufswahl hat steht ausser Frage , nur nicht 2 Berufe die im gleichen Bereich"
ist jedenfalls zu 100% auf Deinem Mist gewachsen.
-im Übrigen spiegelt sich Deine These so ganz und gar nicht in der Realität wieder, wie erklärst Du Dir das ....?
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ali schrieb:
Keine Antwort nirgens, mein Liebster hat Recht: Mabs wollen s meist gar nicht wissen....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
zur Info. das Portal Juris ( Gesetze im Netz ) ist die Grundlage der Richter, d.h. das ist rechtskräftig.
Das Urteil von 1967 !!! , scheint sich aber überholt zu haben sonst wäre der §2, h nicht mehr aufgeführt.. Damals gab es wenige HP und kein PT / KG hat den HP gemacht, warum auch. Jetzt ist es anders und die Rechtslage für die Patientensicherheit ein großes Thema , so das BGM das daran arbeitet.
Also, sich an die aktuellen Fakten halten hat Vorteile.
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