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Neues Thema
Unterschrift i. A. - was tun?
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Secretary
Vor einer Stunde
Hier übrigens die Antwort der KV:

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie liegen mit Ihrer Einschätzung richtig: Nach § 35 Absatz 2 BMV-Ä sind Vordrucke und Bescheinigungen vollständig und leserlich auszufüllen, mit dem Vertragsarztstempel zu versehen und vom Arzt, der die Verordnung vorgenommen hat, persönlich zu unterzeichnen. Eine Unterschrift mit dem Zusatz „i.A.“ (im Auftrag) ist nicht zulässig.
 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen:
Bitten Sie den Arzt nochmals um eine neue, korrekt unterschriebene Verordnung.
Sollte der Arzt dies weiterhin verweigern, kann sich der Patient an folgende Stellen wenden:
Patientenservice der Krankenkasse (Hotline oder Geschäftsstelle)
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter 0800 011 77 22
Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes, um den Sachverhalt zu klären.



 
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• pt ani
Hier übrigens die Antwort der KV: [i]vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie liegen mit Ihrer Einschätzung richtig: Nach § 35 Absatz 2 BMV-Ä sind Vordrucke und Bescheinigungen vollständig und leserlich auszufüllen, mit dem Vertragsarztstempel zu versehen und vom Arzt, der die Verordnung vorgenommen hat, persönlich zu unterzeichnen. Eine Unterschrift mit dem Zusatz „i.A.“ (im Auftrag) ist nicht zulässig.[/i] [i] [/i] [i]Empfehlung zum weiteren Vorgehen:[/i] [i]Bitten Sie den Arzt nochmals um eine neue, korrekt unterschriebene Verordnung.[/i] [i]Sollte der Arzt dies weiterhin verweigern, kann sich der Patient an folgende Stellen wenden: [/i] [i]Patientenservice der Krankenkasse (Hotline oder Geschäftsstelle)[/i] [i]Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter 0800 011 77 22[/i] [i]Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes, um den Sachverhalt zu klären.[/i]  
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johannes687
Vor 29 Minuten
Das kannst du bei Gelegenheit ja so an besagten Arzt weiterleiten. Was er draus macht kannst du nicht beeinflussen. Und dem Sohn des Patienten die Kontaktdaten ebenfalls weiterleiten. Dort kann er ja Beschwerde gegen den Arzt einreichen.
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Das kannst du bei Gelegenheit ja so an besagten Arzt weiterleiten. Was er draus macht kannst du nicht beeinflussen. Und dem Sohn des Patienten die Kontaktdaten ebenfalls weiterleiten. Dort kann er ja Beschwerde gegen den Arzt einreichen.
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johannes687 schrieb:

Das kannst du bei Gelegenheit ja so an besagten Arzt weiterleiten. Was er draus macht kannst du nicht beeinflussen. Und dem Sohn des Patienten die Kontaktdaten ebenfalls weiterleiten. Dort kann er ja Beschwerde gegen den Arzt einreichen.

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Secretary schrieb:

Hier übrigens die Antwort der KV:

vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie liegen mit Ihrer Einschätzung richtig: Nach § 35 Absatz 2 BMV-Ä sind Vordrucke und Bescheinigungen vollständig und leserlich auszufüllen, mit dem Vertragsarztstempel zu versehen und vom Arzt, der die Verordnung vorgenommen hat, persönlich zu unterzeichnen. Eine Unterschrift mit dem Zusatz „i.A.“ (im Auftrag) ist nicht zulässig.
 
Empfehlung zum weiteren Vorgehen:
Bitten Sie den Arzt nochmals um eine neue, korrekt unterschriebene Verordnung.
Sollte der Arzt dies weiterhin verweigern, kann sich der Patient an folgende Stellen wenden:
Patientenservice der Krankenkasse (Hotline oder Geschäftsstelle)
Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) unter 0800 011 77 22
Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes, um den Sachverhalt zu klären.



 

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